Vermächtnis für die Homöopathie

In guten Händen beim DZVhÄ

Ein Vermächtnis über das Leben hinaus

Welche Ideale und Werte will ich über mein Leben hinausweitergeben, welche Spuren hinterlassen? Wer soll erhalten, was ich mir erarbeitet habe? Es sind große und sehr persönliche Fragen, die sich am Lebensende stellen. Geben Sie in Ihrem Testament weiter, was Ihnen am Herzen liegt.

Das Testament

Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, wer Ihren Nachlass erben soll. Sie können Menschen bedenken, die Ihnen nahestehen – Familie, Freunde, Nachbarinnen. Darüberhinaus können Sie auch Vereine einsetzen, deren Werte und Ziele Sie unterstützen. So setzt sich der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) dafür ein, dass Medizin menschlicher und wirkungsvoller wird.

Erbe oder Vermächtnis

Im Testament benannte Erbinnen und Erben übernehmen den gesamten Nachlass. Auch ein Verein wie der DZVhÄ kann als Erbe eingesetzt werden. Möchten Sie hingegen dem DZVhÄ einen Geldbetrag oder Wertgegenstand zukommen lassen, können Sie dies als Vermächtnis in Ihrem Testament festlegen.

Ein Vermächtnis für die Zukunft der Homöopathie

Darum ist eine testamentarische Verfügung zugunsten des DZVhÄ sinnvoll:

  • Wir engagieren uns für eine starke Homöopathie und Vielfalt in der Medizin.
  • Wir setzen uns für eine menschliche, nachhaltige und wirksame Medizin ein – seit 1829.
  • Wir sichern den Fortbestand einer bewährten Heilmethode für kommende Generationen.
  • Wir bilden Ärztinnen und Ärzte aus und unterstützen den ärztlichen Nachwuchs: Aus- und Fortbildung in der Homöopathie sind unsere zentralen Anliegen.
  • Wir unterstützen Forschung und Lehre.
  • Wir gehen verantwortungsvoll mit den uns anvertrauten Mitteln um.
Jeder Beitrag hilft

Auch mit kleinen Zuwendungen tragen Sie dazu bei, die Zukunft der ärztlichen Homöopathie zu sichern und unser Engagement zu unterstützen. Wir schätzen jeden Beitrag.

Wir sind für Sie da

Entscheidungen brauchen Zeit

Ein Testament aufzusetzen und zu entscheiden, wer bedacht werden soll, ist etwas sehr Persönliches. Nehmen Sie sich Zeit. Auch in der Zwischenzeit sind wir für Sie da und stehen für Gespräche zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an

Wir freuen uns, wenn Sie erwägen, den DZVhÄ in Ihrem Testament zu bedenken. Sprechen Sie uns vertraulich und unverbindlich an – bei Bedarf geben wir eine Orientierungshilfe gemeinsam mit unserem Juristen.

Ihr Nachlass liegt allein in Ihrer Hand

Lebensumstände und Entscheidungen können sich ändern. Wichtig zu wissen: Sie können Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis zugunsten des DZVhÄ in Ihrem Testament in der Regel jederzeit widerrufen oder anpassen.

Gedenkspenden statt Blumen & Kränze

Eine sinnstiftende Geste kann es sein, Trauernde um Geldspenden zugunsten der Homöopathie anstelle von Grabschmuck zu bitten. Ihre Wünsche zur Bestattung sollten Sie möglichst mit Angehörigen oder einem Bestattungsinstitut besprechen. Gerne sprechen Sie auch uns zu Gedenkspenden an.

Geben Sie der ärztlichen Homöopathie eine Zukunft – mit Ihrem Vermächtnis an den DZVhÄ.

Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Bundesgeschäftsstelle
Binzstraße 51, 13189 Berlin
Telefon: (030) 325 9734 0
Telefax: (030) 325 9734 19
E-Mail: info@dzvhae.de

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