26. Mai 2022. Die Mehrheit der Delegierten des 126. Deutschen Ärztetages in Bremen haben am 26. Mai 2022 gegen die Zusatzbezeichnung Homöopathie in der Musterweiterbildungsordnung gestimmt. Dazu erklärt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ:
„Als Begründung für die Ablehnung der Homöopathie wird die fehlende Wissenschaftlichkeit der Homöopathie aufgeführt. Ein Argument, das wir nicht stehen lassen können, es liegen genügend qualitativ hochwertige Studien unterschiedlichen Designs vor, die hinreichend einen Nutzen der Homöopathie belegen. Evidenzbasierte Medizin beruht nach ihrem Begründer Dr. Davids L. Sackett auf den drei Säulen: Studienlage (externe Evidenz), ärztliche Erfahrung (interne Evidenz) und die Präferenz der Patient*innen. Auf dieser Grundlage der drei Säulen der evidenzbasierten Medizin sollte die Entscheidung über die Inhalte der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer entschieden werden.
Diese Abstimmung zeigt, dass es nun noch wichtiger wird für unseren Berufsverband, die qualitativ hochwertige ärztliche Aus- und Fortbildung der Homöopathie weiterzuentwickeln. Homöopathie hat in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz, sie wird von der Selbstmedikation bis hin zu schweren Erkrankungen in ärztlicher Begleitung angewandt. Diesem Stellenwert muss auch die ärztliche Fortbildung Rechnung tragen, die DZVhÄ Ausbildung mit dem Homöopathie-Diplom gewährleistet das.“