Mit Unverständnis haben wir die Entscheidung des 126. Deutschen Ärztetages zur Kenntnis genommen. Sowohl das formale Prozedere der Abstimmung als auch die Begründung des Entscheides sind für uns als ärztliche Kolleg:innen nicht nachvollziehbar.
Deshalb legen wir im Folgenden unseren offenen Protest ein:
Formales
„Die Einberufung zum ordentlichen Ärztetag soll mindestens vier Wochen vor dem Ärztetag unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergehen“, so steht es in § 2.1 der Geschäftsordnung des Ärztetages. Außerdem heißt es dort (§ 7): „Dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen […] begründet werden.“
Der Antrag auf Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) wurde erst am Tag der Abstimmung von 7 Delegierten gestellt (siehe Beschlussprotokoll, ein Wortprotokoll über den Hergang der Abstimmung liegt uns nicht vor). Die besondere Dringlichkeit des Antrages wurde laut Beschlussprotokoll nicht begründet.
Eine solche war auch nicht gegeben, weil das Thema bereits seit dem 122. Deutschen Ärztetag in Erfurt auf der Agenda stand (damals mit einem Votum für den Erhalt der Homöopathie in der MWBO), alle Landesärztekammern bereits ihre eigenen Entscheidungen getroffen hatten und aktuell auch keine relevanten oder neuen Tatbestände vorlagen, die eine dringende Änderung des Votums von 2018 erforderlich gemacht hätten.
Der Antrag auf Änderung der Muster-Weiterbildungsordnung hätte nach unserer Meinung ob seiner grundsätzlichen und zukünftigen Bedeutung auch nicht unter dem Unterpunkt „Verschiedenes“ in die Tagesordnung des Ärztetages aufgenommen werden dürfen. Als Antrag zur Änderung der Muster-Weiterbildungsordnung hätte dieser TOP gesondert ausgewiesen werden müssen.
Die Dramaturgie des formalen Prozedere war allem Anschein nach bewusst gewählt:
Im „Hauruckverfahren“ das Thema mit dem Minimum notwendiger Stimmen auf die Agenda heben, damit Zeit- und Abstimmungsdruck erzeugen und darauf hoffen, dass unter dem gewaltigen Druck anderer gewichtiger Themen das Thema Homöopathie nebenbei, rasch und endgültig erledigt werden kann.
Wesentlicher Teil dieser Strategie war: eine fachliche und sachliche Auseinandersetzung mit Vertretern der Homöopathie ebenso zu verhindern wie eine kritische Würdigung vorliegender Ergebnisse aus wissenschaftsbasierter Forschung.
Im Handstreich wurde der Sinn einer frühzeitigen Bekanntgabe der Tagesordnung ausgehebelt, nämlich eine fundierte Auseinandersetzung mit einem zur Abstimmung stehenden Thema überhaupt erst zu ermöglichen.
Die Konsequenz: Eine große Zahl an Delegierten ist ihren eigenen ärztlichen Kolleg:innen in den Rücken gefallen, gerade so, als wäre es das Selbstverständlichste der Welt, Ärzt:innen ihre Seriosität, womöglich sogar Zurechnungsfähigkeit, auf jeden Fall aber ihr Recht auf Anhörung als demokratische Grundvoraussetzung abzusprechen, wenn sie sich der Homöopathie zugewandt haben.
Inhaltliches
Der Antrag auf Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der MWBO wurde pauschal mit dem Fehlen wissenschaftlicher Studien als Beleg für einen evidenzbasierten Einsatz begründet.
Diese Darstellung ist nicht zutreffend!
Eine Anhörung von Vertreter:innen der ärztlichen Fachgesellschaft Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und von Wissenschaftlern hätte eine Klärung und Korrektur herbeiführen können [1-6]. Eine tatsächliche Beschäftigung mit der aktuellen Studienlage über das reine „Hörensagen“ hinaus hätte womöglich in vielen Fällen zu Kritik und Zweifel am Sinn des Antrages beigetragen. Die Delegierten haben sich hingegen allein auf die seit Jahren stereotyp wiederholten Darstellungen einer kleinen Clique sogenannter Skeptiker bezogen.
Dieses Vorgehen steht einer sachbezogenen und ausgewogenen Meinungsbildung auf dem Boden von Fakten diametral gegenüber. Ein großer Teil der Delegierten hat insofern die Sorgfaltspflicht in der Vorbereitung der Abstimmung verletzt.
Als Anschlussbegründung wird auf das Fehlen wissenschaftlicher Studien hingewiesen, weswegen die Grundsätze fehlten, nach denen in einem kollegialen Gespräch der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden könne.
Diese Darstellung ist ebenfalls nicht zutreffend!
Gerade weil zahlreiche Studien (Grundlagenforschung [2,3], Versorgungsforschung [5,6], Eingang in S3-Leitlinie [4]) vorliegen, konnten die kollegialen Prüfungsgespräche vor den Ärztekammern in den letzten Jahren den Anspruch der Wissenschaftlichkeit konkret hinterfragen. Damit wurden die Nachprüfbarkeit der seit Jahrzehnten von den Ärztekammern kontrollierten Curricula einerseits sowie die in Fallseminaren erworbene Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich der konkreten Anamneseführung, Fallanalyse und homöopathischer Arzneiwahl sogar optimiert, ihre Plausibilität erhöht und ihre wissenschaftliche Basierung untermauert.
Haben abstimmungsberechtigte Delegierte je an entsprechenden Prüfungen vor den Ärztekammern teilgenommen?
Schlussfolgerung
Vor diesem Hintergrund ist das Votum der Delegierten des 126. Deutschen Ärztetages 2022 in Bremen
- kurzsichtig, weil es zukünftig genau jene Menschen (durch Vorenthalten einer zukunftssicheren qualifizierten ärztlichen Homöopathie) bestraft, die schon immer bewusst und durch eigene Bemühungen um Gesunderhaltung, nicht zuletzt mittels nicht unerheblicher Eigenleistung ihren präventivmedizinischen und damit auch ökonomischen Beitrag in einem stabilen Patient-Arzt-Setting geleistet haben und auch weiterhin leisten wollen
- nicht nachvollziehbar, weil Patientenwünsche (Säule 3 der Evidenzbasierten Medizin nach D.L. Sackett) komplett unberücksichtigt bleiben
- undemokratisch, weil die Bevölkerung bzw. zukünftige Patient:innen zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidung einbezogen oder auch nur mitgedacht waren, deren Konsequenzen sie freilich zukünftig zu tragen haben
- willkürlich, weil die vorhandene wissenschaftliche Datenlage zu Evidenz und Wirksamkeit der Homöopathie komplett ignoriert wurde
- sicherheitsgefährdend, weil die Integration der Homöopathie in eine lege artis praktizierte ärztliche Patientenversorgung allein aus theoretischen bzw. weltanschaulichen Gründen zukünftig verhindert wird
- respektlos gegenüber qualifizierten und bewusst integrativ arbeitenden (Fach-)Kolleg:innen.
Als homöopathisch qualifizierte (Fach-)Ärzt:innen sind wir Pflichtmitglieder unserer jeweiligen Ärztekammern. Wir verknüpfen unseren begründeten Protest mit der grundsätzlichen Frage, wie Gremienarbeit, Entscheidungsfindung und Beschlussfassungen zukünftig transparenter, v.a. aber auch faktenbasiert und ideologiefrei gestaltet werden können.
Unser Versprechen
Patientinnen und Patienten werden sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass wir als qualifizierte (Fach-)Ärzt:innen größtmögliche Therapiesicherheit und individuelle Behandlung im Rahmen einer integrativmedizinisch ausgerichteten Versorgung unter besonderer Berücksichtigung der Homöopathie gewährleisten!
Das sind wir in erster Linie den Menschen schuldig, aber selbstverständlich auch den Kostenträgern, die Homöopathie im Rahmen ihrer Satzungsleistungen bzw. in Selektivverträgen erstatten und dabei auch die ökonomischen Vorteile einer Therapieform schätzen, nämlich kurative und präventive Behandlungseffekte miteinander zu kombinieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)
Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende
Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender
Gerhard Antrup, Vorstand Finanzen
Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstand Weiterbildung
Weitere Informationen:
[1] www.dzvhae.de/homoeopathie-10-professoren-10-statements-1-konsens/
[2] www.hri-research.org/de/category/pressemeldungen/
[3] www.dzvhae.de/grundlagenforscher-homoeopathie-erhaelt-preis/
[4] www.dzvhae.de/onkologie-leitlinie-evidenz-level-2b-fuer-homoeopathie/
[5] https://link.springer.com/article/10.1186/s12906-016-1104-2