Berlin, 26.09.2024. Die neue GOÄ befindet sich auf der Zielgeraden. Am 12. September 2024 gab die Bundesärztekammer (BÄK) die Endfassung bekannt. Diese wurde zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der BÄK und unter Zustimmung der Beihilfestellen ausgehandelt. Nun ist die Politik am Zug und wird sich mit der neuen GOÄ beschäftigen.

Der DZVhÄ, vertreten durch die Privatarzt-AG, war von Anfang an an diesem über mehr als 10 Jahre dauernden Prozess beteiligt.
Wie der DZVhÄ die neue Gebührenordnung einschätzt und wie homöopathisch tätige Privatärztinnen und Privatärzte in Zukunft abrechnen können, lesen Sie hier im Mitgliederbereich.