Berlin, 4. April 2023. In der Rubrik DZVhÄ-Regional kommentiert Dr. med. Anke Böhme, Fachärztin für Allgemeinmedizin / Homöopathie / Naturheilverfahren, Vorsitzende des DZVhÄ-Landesverbandes Sachsen und Sachsen-Anhalt, die Kündigung des Homöopathie-Versorgungsangebots der AOK plus Sachsen und Thüringen zum 31. März 2023.
Als Hausärztin und Fachärztin für Allgemeinmedizin behandle ich viele Patientinnen und Patienten mit teilweise sehr unterschiedlichen Krankheitsbildern. Ergänzend zur konventionellen Medizin habe ich als praktizierende und qualifizierte homöopathische Ärztin die Möglichkeit, je nach Indikation auch begleitend homöopathisch zu behandeln. Dies kann bei akuten, aber auch bei chronischen Erkrankungen der Fall sein. Bei Letzteren sind ausführliche und in der Regel zeitaufwendige Anamnesen nötig; nachvollziehbar, da die Homöopathie eine sehr individuelle Medizin ist.
Um den Patienten und Patientinnen Homöopathie auf „Chipkarte“ anbieten zu können bei gleichzeitig angemessener Vergütung, haben viele gesetzliche Krankenkassen sogenannte Versorgungsverträge deutschlandweit mit der Managementgesellschaft für Gesundheitsdienstleistungen oder auch länderspezifisch mit Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen. Leistungen über diese Verträge können aber nur entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte abrechnen, d.h., wir besitzen als Fachärzte und Fachärztinnen die von der Ärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ bzw. als weitergehende Qualifikation das „Homöopathie-Diplom“ – verliehen vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). So ist in den Arztpraxen eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet.
Nun hat leider die AOK Plus die mit den KVen Sachsen und Thüringen geschlossenen Verträge über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie nach § 73a SGB V in Sachsen und Thüringen zum 31. März 2023 gekündigt. Diese Entscheidung bedaure ich sehr. Denn eine homöopathische Behandlung ist nicht nur eine wirksame, sanfte und praktisch nebenwirkungsfreie Medizin, sie ist auch – je nach Krankheitsbild – nachhaltig und kostengünstig!
Wenn daher Krankenkassen freiwillig Homöopathie ihren Versicherten über die entsprechenden Versorgungsverträge anbieten, gibt dies nicht nur den Patienten und Patientinnen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit an erweiterter medizinischer Versorgung und damit auch Freiheit in Bezug auf die Behandlungswahl, sondern es ist ebenso hinsichtlich der allgemeinen Gesundheitsvorsorge sinnvoll und wirtschaftlich. Eine Ende 2020 publizierte Studie der SECURVITA belegte die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Homöopathie, u.a. zeigte sie auch, dass der Einsatz von Antibiotika bei homöopathisch behandelten Patienten und Patientinnen reduziert werden kann. Zurecht wird also die Homöopathie von Patienten und Patientinnen gewünscht und stark nachgefragt. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Homöopathie ihren festen Platz in der Gesundheitsversorgung behält!
Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Homöopathie ihren festen Platz in der Gesundheitsversorgung behält!
▶️ Tipp vom Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH): Wenn zuvor angebotene Leistungen, etwa Homöopathie, nicht mehr übernommen werden, empfiehlt der BPH die Krankenkasse zu wechseln. Auf der BPH-Seite wird das Procedere des Wechselns erklärt.