Ärztliche Homöopathie – Praxis mit Zukunft.
Ärztliche Homöopathie – Praxis mit Zukunft.

Ärztliche Homöopathie – Praxis mit Zukunft

Ob in der hausärztlichen Versorgung oder in einer fachärztlichen Praxis, die Homöopathie kann die Praxis therapeutisch bereichern. Sie wird integrativ oder ergänzend zur konventionellen Medizin angewendet und eröffnet wertvolle zusätzliche Therapieoptionen – bei akuten und auch bei chronischen Erkrankungen.

Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte schauen über den reinen Befund hinaus: Das persönliche Befinden der Patientinnen und Patienten ist ebenso ein zentraler Bestandteil der Therapie. Dieser ganzheitliche Ansatz bringt nicht nur oft besondere Behandlungserfolge mit sich, sondern bereichert auch den ärztlichen Arbeitsalltag durch eine intensivere Verbindung zwischen Arzt und Patient.

Das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist eine qualitätsgesicherte Basis für eine erfolgreiche Praxis. Die berufsbegleitende Ausbildung ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, ihr Wissen praxisnah und fundiert zu erweitern – vermittelt durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die auf ein einheitliches, bewährtes Curriculum zurückgreifen. Das Diplom ist auch die Voraussetzung, um mit gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Leistungen abzurechnen.

Homöopathie genießt in der Bevölkerung großes Vertrauen und wird als wirksame, nebenwirkungsarme Therapieform geschätzt. Diese positive Wahrnehmung spiegelt sich auch bei den Krankenkassen wider: Rund zwei Drittel der gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten im Rahmen von Selektivverträgen. Viele gesetzliche Krankenkassen gehen sogar noch einen Schritt weiter und erstatten ihren Versicherten auf freiwilliger Basis die Kosten für homöopathische Arzneimittel. Darüber hinaus ist die Homöopathie ein fester Bestandteil der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Dies zeigt, wie sehr die Homöopathie als Ergänzung zur konventionellen Medizin geschätzt wird – von Ärztinnen und Ärzten wie auch von Patientinnen und Patienten.

Erstattung – Homöopathie in der Kassenpraxis

Möchten Sie Ihren Patientinnen und Patienten die Möglichkeit bieten, von der Homöopathie in Ihrer Kassenpraxis zu profitieren? Mit den Selektivverträgen Homöopathie, die aktuell von 60 gesetzlichen Krankenkassen unterstützt werden, können Sie genau das tun. Wenn Sie als niedergelassene*r Kassenarzt oder -ärztin tätig sind und das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ bereits erworben haben, steht Ihnen der Weg offen, Ihre homöopathischen Leistungen direkt mit den teilnehmenden Krankenkassen abzurechnen. Nutzen Sie diese Chance, um sich wieder mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten zu nehmen – für die ausführliche homöopathische Anamnese und eine ganzheitliche Behandlung.

Alle Informationen zu den Verträgen finden Sie auf der Seite der Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen des DZVhÄ.

Erstattung – Homöopathie in der Privatpraxis

Die Homöopathie ist seit vielen Jahren ein bewährter Bestandteil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ). Mit verschiedenen Abrechnungsziffern bildet sie die homöopathische Praxis umfassend ab. Auch wenn die neue GOÄ verabschiedet wird, bleibt die Homöopathie weiterhin fest integriert. Im aktualisierten Abrechnungswerk werden neben der Anamnese- und Folgeanamneseziffer auch neue Möglichkeiten, wie die Repertorisationsziffer, eingeführt.

Viele Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung wünschen, eine privatärztliche homöopathische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Oftmals entscheiden sie sich deshalb für eine private Zusatzversicherung, um von den Vorteilen einer individuell abgestimmten, privatärztlichen Versorgung profitieren zu können.

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