Berlin, 9. Mai 2024. Ein Antrag auf dem 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz möchte das gewachsene und bewährte System der ärztlichen Homöopathie im Gesundheitswesen verbieten. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller zielen auf die Erstattung der ärztlichen Therapie in GOÄ, GKV und auf die Apothekenpflicht der Arzneimittel. Letztlich auf ein Verbot der ärztlichen Homöopathie.

Die Delegierten des 128. Deutsche Ärztetag vertreten alle Ärztinnen und Ärzte, auch jene rund 60.000, die neben der konventionellen Medizin auch komplementäre Verfahren anwenden. Der Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten haben sich mit der Erneuerung des Genfer Gelöbnisses verpflichtet, ihren Teil zu einer freien, pluralen und toleranten Gesellschaft beizutragen. „Nun wird hier ein Antrag eingereicht, der einen Teil des ärztlichen Tätigkeitsfeldes unserer Kolleginnen und Kollegen verbieten will“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „Dieser Antrag wird unserem Demokratieverständnis, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, wie auch dem Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Binnenverhältnis nicht gerecht! Die Frage ist, ob dieser Antrag von Juristen auf Verfassungsmäßigkeit geprüft werden sollte.“

Begründet wird der Antrag primär damit, dass die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie keine vertretbare ärztliche Therapieoption darstelle und sie nicht mit den Anforderungen der evidenzbasierten Medizin vereinbar sei. „Diese Begründung verleugnet den aktuellen Stand der Homöopathie-Forschung und verkennt die Versorgungsrealität in unseren Praxen“, sagt Dr. Geiger.

Evidenzbasierte Medizin (EbM)

Da es bei der Diskussion über Homöopathie meist ausschließlich um den unbekannten Wirkmechanismus geht, wird hier an die Grundlage der Evidenzbasierten Medizin (EbM) erinnert: Hinreichende wissenschaftliche Evidenz kann nicht daraus abgeleitet werden, ob der Wirkmechanismus eines Medikamentes bekannt oder plausibel ist. Im Rahmen der EbM basiert sie vielmehr auf outcome-orientierten Daten im Sinne von Wirksamkeitsnachweisen mit relevanten Endpunkten (1-5). Die Frage nach einer „hinreichenden wissenschaftlichen Evidenz“, also nach der Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung, kann zweifellos nur wissenschaftlich, auf der Grundlage valider Studiendaten beantwortet werden. Neben der Bestätigung in der täglichen Praxis hat die Homöopathie ihre Wirksamkeit unter etablierten Studienbedingungen vielfach unter Beweis gestellt. Die Zusammenschau aller wissenschaftlichen Nachweise (Gesamtevidenz), die sich aus randomisierten Doppelblindstudien (RCT’s), ihren Zusammenfassungen (Metaanalysen) und Beobachtungsstudien in Human- und Veterinärmedizin ergibt, spricht deutlich für die Wirksamkeit, den Nutzen, die Nachhaltigkeit und für die Kosteneffizienz der Homöopathie (6-14).

Dr. med. Michaela Geiger: „Aus diesen Gründen appellieren wir an die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetags, dem Antrag gegen die ärztliche Homöopathie, der sich auch gegen Toleranz, Methodenpluralität und Therapiefreiheit richtet, nicht zu entsprechen!“

Anlage Quellenverzeichnis

(1) Antes (Herausgeber): Wo ist der Beweis? Plädoyer für eine evidenzbasierte Medizin. Huber-Verlag, 2013. ISBN 978-3-456-85245-8
(2) Eichler et al.: Evidenzbasierte Medizin – Möglichkeiten und Grenzen. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft 51–52, 21. Dezember 2015
(3) Mühlhauser et al.: Surrogat-Marker: Trugschlüsse. Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 49, 6. Dezember 1996
(4) Raspe: Evidence based medicine: Modischer Unsinn, alter Wein in neuen Schläuchen oder aktuelle Notwendigkeit? Z ärztl Fortbild (ZaeF), Gustav Fischer Verlag Jena,1996; 90: 553–562
(5) Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag: Sachstand. Evidenzbasierte Medizin. WD 9 – 3000 – 021/21. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/856284/9a27308d728eb41b4d7053ae4d770eb4/WD-9-021-21-pdf-data.pdf. Dieser und alle folgenden Links abgerufen am 13. Feb. 2024

(6) Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (Herausgeber): BAH-Faktenpapier Homöopathische Arzneimittel (2023). Geschäftsstelle Bonn, Ubierstraße 71 – 73 53173 Bonn
(7) Camerlink et al.: Homeopathy as replacement to antibiotics in the case of Escherichia coli diarrhoea in neonatal piglets. Homeopathy 99(1): 57–62.
(8) Faktencheck-homöopathie: Wirksamkeit der Homöopathie in Studien. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/studien-wissenschaft/studien/
(9) Hamre et al.: Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta- analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication. November 2023. Abrufbar unter: https://systematicreviewsjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13643-023-02313-2
(10) Mathie et al.: Veterinary homeopathy: meta-analysis of randomised placebo-controlled trials. Homeopathy 104(1): 3–8
(11) Programm Evaluation Komplementärmedizin – Schlussbericht. Abrufbar unter: https://www.faktencheck-homöopathie.de/wp-content/uploads/2021/06/PEK.pdf
(12) Universität Bern, Institut für Komplementäre und Integrative Medizin: Homöopathie: Übersicht zum Stand der klinischen Forschung in der Homöopathie. Abrufbar unter: https://www.ikim.unibe.ch/forschung/uebersichten_zum_stand_der_forschung/homoeopathie/index_ger.html
(13) Weiermayer et al.: Evidenzbasierte Veterinär-/Homöopathie und ihre mögliche Bedeutung für die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzproblematik – ein Überblick. Schweiz Arch Tierheilkd 2020 Oct;162(10):597-615.
(14) Witt et al.: How healthy are chronically ill patients after eight years of homeopathic treatment? – Results from a long term observational study. BMC Public Health 2008, 8:413

 


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