Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) hat bereits 2018 ausführlich und differenziert zum Thema „Impfen“ Stellung genommen. Aus aktuellem Anlass sind die Kernaussagen im Folgenden nochmals zusammengefasst und ergänzt.

  1. Als homöopathisch tätige Ärzt*innen haben wir dasselbe akademische Fundament wie alle unsere Kolleg*innen. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört selbstverständlich auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten.
  2. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation beurteilen wir Krankheiten parallel zum konventionellen medizinischen Vorgehen immer auch individuell. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit Impfungen: individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.
  3. Homöopathische Ärzt*innen beraten unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkommission). Abweichungen von diesen Empfehlungen setzen laut Bundesgerichtshof gewichtige Bedenken ernsthafter Stimmen der medizinischen Wissenschaft voraus. Der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen kann ebenfalls Gesichtspunkt gegen eine konkrete Impfung sein.
  4. Impfungen sind – juristisch betrachtet – immer auch Körperverletzungen (1), die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.
  5. Impfempfehlungen sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.
  6. Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich, wertneutral und ergebnisoffen auf Basis möglichst objektiver Informationen erfolgen. Die Rechtsprechung des BGH fordert auch eine Aufklärung über seltene Risiken der Impfung. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung stets bewusst.
  7. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert und wissenschaftlich nachverfolgt werden. Meldungen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft oder beim Paul-Ehrlich-Institut sind auch für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständlich.
  8. Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab.
  9. Unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome können homöopathische Arzneien zur Stärkung des Immunsystems beitragen und im konkreten Einzelfall Krankheitsverläufe günstig beeinflussen. Dessen ungeachtet tragen homöopathisch tätige Ärzt*innen in Fällen von Epidemie oder Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit.
  10. Der DZVhÄ und seine ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungs-Strategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht auch bei homöopathisch tätigen Ärzt*innen immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft präventive und kurative Ansätze in gleicher Weise.

Die Kooperation mit Kolleg*innen anderer Fachrichtungen ist für homöopathisch tätige (Fach-) Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen gilt diese Bereitschaft zur Kooperation besonders auch im Bereich der Gesundheitspolitik, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns der besonderen ärztlichen Verantwortung jederzeit bewusst, stellen unsere spezielle Qualifikation aber auch selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.

 

(1) Bundesgesundheitsblatt, S. 520: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/1581/20QaF5yEusvNc.pdf?sequence=1

 

Erstellt: 7. März 2021 | Zuletzt geändert: 7. Dezember 2021