7 7 August

Fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck

Berlin, 7. August 2024. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo hinaus oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird mit einem Brief an den Autor, die Autorin und der Redaktion mit der Bitte reagiert, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern. Auch fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck wurden vom DZVhÄ hinterfragt – die Redaktionen antworteten nicht.

Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen und nicht hinterfragt werden. So auch im SWR-Kommentar von Veronika Simon zum Thema „Ärztekammer streicht Zusatzausbildung ‚Homöopathie‘“ vom 22. Juli 2024. Frau Simon stellt fest: „Homöopathie wirkt nicht, zumindest nicht mehr als Würfelzucker, solange man an dessen Wirkung glaubt.“ Weiter geht`s mit der Aussage: „Nein zur Homöopathie ist Ja zur Wissenschaft“. Wer solche Behauptungen aufstellt, sollte sie belegen. Auch ein Kommentar befreit guten Journalismus nicht von gründlicher Recherche und korrekter Wiedergabe konträrer Sachverhalte.

Ähnlich kommentiert am 26. Juli 2024 Ana Lagger aus der DocCheck News-Redaktion das Abstimmungsergebnis der Delegierten der Landesärztekammer Baden-Würtemberg. Ihre Überschrift „Das Homöopathen-Verbot kommt“ ist falsch, diese Aussage ebenso: „Mit der Streichung der Zusatzausbildung Homöopathie setzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein ganz klares Zeichen. Und zwar ein Zeichen für evidenzbasierte Medizin und gegen nicht beweisbare Glaubensbekenntnisse.“

SWR und DocCheck beantworten DZVhÄ-Fragen zur Homöopathie-Forschung nicht

Der DZVhÄ hat Frau Simon und den Leitern der SWR Wissen-Redaktion, Sonja Striegl und Gábor Paál, und Frau Lagger und DocCheck Chefredakteurin Lena Meyer-Woters diese Fragen geschickt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?

Der DZVhÄ-Brief enthält Informationen zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist. Die beschriebenen Aussagen in den Kommentaren vom SWR und DocCheck sind falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Die Redaktionen haben auf die DZVhÄ-Fragen nicht reagiert.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.


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6 6 August

AHZ 4/2024 Arzneifindung zwischen Intuition und Likelihood Ratio

Die Allgemeine Homöopathische Zeitung (AHZ) ist die Mitgliederzeitschrift des DZVhÄ. In der vierten Ausgabe 2024 steht das Thema „Arzneifindung zwischen Intuition und Likelihood Ratio“ im Mittelpunkt. Lesen Sie das Editorial und die Vereinsmitteilung in voller Länge und stöbern Sie im Inhaltsverzeichnis. Mitglieder erhalten die komplette Print-Ausgabe automatisch im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Editorial: Arzneifindung zwischen Intuition und Likelihood Ratio

von Dr. Christian Lucae

„Ist der gute Homöopathiker vorher schon mit den Kräften der Arzneimittel wohl bekannt, was man mit Recht von ihm erwarten und fordern kann, wenn er die besten Schriften von der reinen Arzneimittel-Lehre täglich studiert und seinem Gedächtnis die charakteristischen, sonderlichen Zeichen jeder der vorzüglich ausgeprüften Arzneien eingeprägt hat (ein unersetzliches, sich ungemein belohnendes Studium!), so wird er jedes Mal, fast ohne Beihilfe eines der bekannten Repertorien, das homöopathische (spezifisch hilfreich) Heilmittel für den gegenwärtigen Krankheitszustand treffen und in gehörig kleiner Gabe anwenden.“

Diese Zeilen stammen aus einem Manuskript, das Hahnemann um 1836 in Paris verfasste [in: ZKH 1987; 31: 65–73]. Während in der Frühzeit der Homöopathie das Studium der Arzneien noch vergleichsweise übersichtlich erschien – in Hahnemanns Arzneimittellehre waren „nur“ rund 120 Mittel beschrieben –, finden wir heute einen wesentlich größeren und damit schwerer zu überblickenden Fundus an verschreibbaren Arzneien vor. Gleichzeitig stand damals die Entwicklung von Repertorien erst ganz am Anfang, heute hingegen verfügen wir über zahlreiche moderne Werkzeuge, um die Arzneifindung zu bewältigen. Die Homöopathie ist schon lange im IT-Zeitalter angekommen: Große Datenbanken und umfangreiche Computerrepertorien sollen die Arbeit erleichtern.

Moderne Ansätze in der Arzneifindung

Rainer Schäferkordt wagt in seinem Beitrag einen neuen Ansatz: Mithilfe moderner Software analysiert er eine historische Kasuistik in Form einer neuartigen Meta-Repertorisation, wobei verschiedene gängige Repertorien auf statistischer Ebene miteinander verglichen werden. Dabei geht es ihm um eine bessere Reproduzierbarkeit der Fallanalyse.

Mein eigener Beitrag zur Polaritätsanalyse soll den aktuellen Stand dieser Methode zusammenfassen. Die von Heiner Frei aus Bönninghausens Taschenbuch von 1846 entwickelte Polaritätsanalyse scheint auf den ersten Blick ein vergleichsweise streng mathematisch-analytisch geprägter Weg zur Arzneifindung zu sein. Dennoch steht bei der Auswertung mitsamt Polaritätsdifferenzen am Ende immer ein gewisser Pool an Arzneien zur Wahl – seien es mal die „Top 3“ oder „Top 10“ –, sodass auch hier eine solide Kenntnis der Materia medica eine entscheidende Voraussetzung bei der Differenzierung ist und ein gewisses Maß an ärztlicher Intuition mitspielt.

Intuitive Ansätze in der Arzneimittellehre

In einer scheinbar ganz anderen Welt – weitab von Mathematik und Likelihood Ratios – bewegt sich der Artikel von Leopold Drexler: Im Zentrum steht dabei der intuitive Zugang zur homöopathischen Arzneimittellehre, den Mathias Dorcsi geprägt hat. Mithilfe einer besonderen didaktischen Methode, der Suggestopädie, konnten Drexler und Kollegen diesen Ansatz aufgreifen, um in über 60 Seminaren in den letzten 25 Jahren die Materia medica gewissermaßen spielerisch zu lehren bzw. erlernen zu lassen.

Es mag auch in der persönlichen Prägung jeder Therapeutin, jedes Therapeuten liegen, ob eher intuitive oder eher analytische Zugänge in der eigenen Praxis stärker aufgegriffen werden. Aber wer hat recht? Dazu eine Anekdote aus dem großen Erzählfundus von Leopold Drexler: „Während durch Dorcsis Ansatz durch das immer wiederkehrende Lesen der Arzneien mit ihren Leitsymptomen allmählich ein ‚Arzneimittelbild‘ entstand, haben seine Mitkollegen Künzli und Klunker die Existenz eines solchen abgelehnt – es gab nur die ‚Summe der Symptome‘. Als Künzli auf einem Seminar in Vorarlberg einmal seine ‚Kurzfälle‘ aus den Zürcher Vorlesungen verteilte, darauf einer der Teilnehmer den Zettel nur kurz durchlas, Künzli den Zettel gleich wieder zurückgab und das Mittel sagte, antwortete Künzli in seiner kurzen Art: ‚Jaja, ihr kennt die Arzneimittelbilder, ich nur die Symptome.‘ Dennoch blieb Künzli immer ein großer Freund von Dorcsi.“

Ein gründliches Materia-medica-Studium, das möglichst viele Blickwinkel und Aspekte der Arzneien aufgreift, bleibt somit unumgänglich für eine erfolgreiche homöopathische Praxis – der „gute Homöopathiker ist mit den Kräften der Arzneimittel wohl bekannt“, wie es Hahnemann formulierte. Wie auch immer man sich persönlich der Homöopathie nähern möchte – eher analytisch, synthetisch oder intuitiv – die homöopathische Lehre bietet viele Möglichkeiten, die sich gegenseitig ergänzen. Im Sinne eines medizinischen (und somit homöopathischen) Pluralismus sei an das berühmte Wort des Dichters Dschalal ad-Din al-Rumi erinnert: „Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns.“

20 20 Juli

Delegierte der LÄK Baden-Württemberg stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie

Berlin, 20. Juli 2024. Die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben heute mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagt Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und Delegierte der LÄK BaWü.

„Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung. Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern.“ Dr. med. Michaela Geiger

Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Delegierten Informationen zum sehr positiven Stand der Homöopathie-Forschung erhalten und auch noch einmal das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Ärztekammer. In diesem Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Weiterbildung Homöopathie äußern konnten, hatten sich 90 Prozent der Eingaben Pro-Homöopathie ausgesprochen. Diese hohe Zustimmung haben die Delegierten nun ignoriert.

Dieses Ergebnis, das noch vom Landes-Sozialministerium bestätigt werden muss, hat zur Folge, dass mittelfristig die ärztliche Homöopathie aus der Versorgung verschwindet.

Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.

 


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18 18 Juli

Ärztinnen und Ärzte schreiben Offenen Brief an die Delegierten der LÄK Baden-Württemberg

Berlin, 18. Juli 2024. In einem offenen Brief haben sich über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer gewandt und eindringlich gefordert, die Homöopathie weiterhin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Am 20. 7. 24 werden die Delegierten der Landesärztekammer darüber entscheiden.

Der Brief wurde von Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin, leitender Arzt der Klinik für Integrative Medizin Heidenheim und in eigener Praxis tätig, organisiert und listet viele Gründe für den Erhalt der Homöoapthie in Weiterbildungsordnung auf. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.

  • „Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim einzelnen Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann,“ erklärt Dr. Ulrich Geyer. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt werde, geht diese professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde.
  • Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten verordnet wird, in der Regel integrativ eingesetzt werde, d. h. nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung,“ betont Geyer. Gerade in Baden-Württemberg habe man eine Vorreiterrolle im Bereich dieses Miteinanders – sowohl im universitären Kontext wie auch in der klinischen Praxis.
  • Zudem besteht eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts von 2023 zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel eingenommen haben und 35 Prozent dieser Personen ohne Einschränkung von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern,“ warnt Geyer.
  • Auch verweist der Brief auf erfolgreiche internationale Beispiele. „Ein Blick in die Schweiz und nach Österreich zeigt, dass dort Homöopathie fest in das Gesundheitssystem integriert ist,“ erläutert Dr. Ulrich Geyer „In der Schweiz ist Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert würde. In Österreich ist die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.“
  • Der Brief zeigt die vielfältigen Studien auf, die zur Homöopathie durchgeführt wurden, insbesondere auf jüngste Forschung. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem die umfangreiche Arbeit von Hamre et al. vom Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews. Erstmalig ist eine kriteriengestützte Gesamtauswertung der Metaanalysen zu Placebo-kontrollierten randomisierten doppelblinden Homöopathiestudien zu jeglicher Indikation vorgelegt worden. In dieser Gesamtschau war Homöopathie wirksamer als Placebo, auch dann, wenn die Auswertungen auf qualitativ hochwertige Studien beschränkt blieben. Diese Untersuchung wurde wegen ihrer hochwertigen Methodik sehr gelobt. Das verbreitete Narrativ, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekte wirke und im Widerspruch zur Naturwissenschaft stehe, entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Forschung. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein,“ betont Dr. Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.

Als Quellen zur Homöopathie-Forschung werden in dem Brief genannt:

Auch wird dieser Beitrag aus der Ärzte Zeitung verlinkt:

Medien-Echo

Über den Offenen Brief berichten verschiedene Medien, u.a.


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9 9 Juli

Redaktionen begründen ihre Homöopathie-Darstellung nicht

Berlin, 9. Juli 2024. Der DZVhÄ lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird sofort reagiert. Mit einem an den jeweiligen Artikel angepassten Redaktionsbrief werden dem Autor, der Autorin und der Redaktion mit der Bitte geschickt, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt keine nachweislich falschen Darstellungen zur Homöopathie stehen. Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen werden. Die taz hat beispielsweise in ihrem Beitrag „Schwarz-grüne Front für Globuli“ am 3. Juni 2024 geschrieben: „Und sie bestehen auf der Wirksamkeit von Globuli und Co – obgleich dafür in wissenschaftlichen Studien der Nachweis fehlt.“

 Der DZVhÄ hat nachgefragt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?


Der DZVhÄ-Brief enthält Fakten zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.

Netzwerk Evidenzbasierte Medizin nennt Kriterien für guten Journalismus  

Das renommierte Netzwerk Evidenzbasierte Medizin stellt Kriterien auf, an denen Beiträge über Medizin und Gesundheit sich messen lassen. Das Netzwerk zählt auf: „Der Beitrag beschreibt die Sachlage angemessen. Er belegt seine Aussagen und geht dabei auf bestehende Unsicherheiten ein. Er unterstützt so die eigene Meinungsbildung. … Der Beitrag bezieht dem gewählten journalistischen Format entsprechend andere Maßnahmen bzw. konträre Sichtweisen ein. … Der Beitrag ist gründlich recherchiert und gibt Sachverhalte korrekt wieder. …“ (1).

Die Umsetzung dieser Gütekriterien lassen Beiträge über Homöopathie häufig vermissen. Die Aussage, es gäbe keinen Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie ist nachweislich falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Aus diesem Grund haben und mit diesen Begründungen haben die taz, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) und das ZDF Briefe vom DZVhÄ erhalten – Antworten gab es keine.


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25 25 Juni

Neues DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft

Berlin, 25. Juni 2024. Mit einer sehr vollständigen Studien-Übersicht informiert der DZVhÄ in diesem achtseitigen Fakten-Papier. Es liefert Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Autor dieser Zusammenstellung ist der Hamburger Arzt  Dr. med. Mirko Berger. Das neue DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft kann hier heruntergeladen werden.

Auf acht Seiten wird in der neuen DZVhÄ-Publikation der aktuelle Stand der Homöopathie-Forschung dargestellt. Studien werden genannt, beschrieben und zusammengefasst. Jede Aussage wird belegt, so kommen insgesamt 72 Quellen zusammen, die in dem hier vorgestellt Fakten-Papier auch verlinkt sind. Aufgeteilt ist das Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft in acht Kapitel:

1. WIRKSAMKEITSNACHWEISE

2. HOMÖOPATHIE-STUDIEN SIND METHODISCH NICHT SCHLECHTER ALS KONVENTIONELLE STUDIEN

3. HOMÖOPATHIE UND EBM

4. UNBEKANNTER WIRKMECHANISMUS

5. UNWISSENSCHAFTLICHE HOMÖOPATHIEKRITIK

6. QUELLENVERZEICHNIS

Jedes Kapitel ist wiederum unterteilt, so dass eine detaillierte Übersicht zu den Fakten der Homöopathie-Forschung vorliegt. So bietet das Fakten-Papier Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Das Papier wird laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Noch mehr Fakten: Ärztliche Homöopathie – Die Fakten

Über alle Bereiche der ärztlichen Homöopathie berichtet das Fakten-Papier ‚Ärztliche Homöopathie -Die Fakten‘. Auch diese Zusammenststellung können Sie sich herunterladen.  


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3 3 Juni

Homöopathie konnte in der Bundestags-Anhörung punkten

Berlin, 3. Juni 2024. Vor dem Bundestagspetitionsausschuss fand heute die Homöopathie-Anhörung statt. Für das Bundesministerium für Gesundheit stand der parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) für Fragen und Antworten bereit. Für die Initiatoren der Bundestagspetition zum Erhalt der Homöopathie in der GKV stellten sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Wissenschaftlerin und Ärztin Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann den Fragen der Abgeordneten.

Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten. Nach anderthalb Stunden lässt sich das Fazit ziehen: die Anhörung ist zugunsten der anthroposophischen Medizin und der Homöopathie gelaufen. In seinem Eingangsstatement kritisierte Stefan Schmidt-Troschke, dass von Seiten des Gesundheitministeriums zu keiner Zeit mit Patientinnen und Patienten oder mit Ärztinnen und Ärzten das Gespräch gesucht wurde – das Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen wurden. Er betonte, dass anthroposophische Medizin und Homöopathie kostengünstig seien und dass die Streichung der Leistungen unterm Strich eher teurer würde. Auch auf die Evidenz der Methoden ging Schmidt-Troschke ein und verwies unter anderem auf das neue Systematische Review von Hamre et.al vom Oktober 2023. Schmidt-Troschke schlug im Laufe der Anhörung vor, auf Grundlage von Krankenkassen-Daten, eine Studie durchzuführen, die die Versorgungsrealität in den Praxen zeigen würde.

Deutlich wurde: Durch das Streichen der genannten Methoden können in der GKV lediglich Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro – entsprechend 0,03 Prozent der Gesamtausgaben – verbucht werden. Staatssekretär Franke nannte den Betrag „bescheiden“. Wiederholt wurde in Richtung Ministerium von den Abgeordneten gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Streichung der Satzungsleistungen anthroposophischen Medizin und Homöopathie doch wieder ins Gesetz aufzunehmen. Edgar Franke betonte, es seien keine Einschränkungen vorgesehen, jetzt sei das Parlament gefragt. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“

Simone Borchardt, CDU, wollte wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Streichen der Methoden gerechtfertigt sei. Franke wich dieser Frage aus, sprach von der „herrschenden Meinung“ zur Homöopathie und verwies auf das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da noch kein homöopathisches Arzneimittel eine Zulassung erhalten habe. Franke wich auch der Frage der Grünen Abgeordneten Corinna Rüffer aus, ob noch mehr Methoden oder Anwendungen gestrichen werden sollen. Er stellte sich einmal mehr auf den Standpunkt, dass ja nun gar nichts gestrichen würde.

Überraschen konnte Staatssekretär Franke mit seinen eigenen positiven Homöopathie-Erfahrungen. Seine Kinder seien immer wieder erfolgreich homöopathische behandelt worden: „Homöopathie kann in der Kindermedizin einiges leisten.“

Die 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Dr. med. Michaela Geiger, begrüßt die stattgefundene öffentliche Anhörung, die die erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Streichung von homöopathische Arzneimittel, anthroposophischen Arzneimittel und ärztlichen Leistungen erreicht hat. „Wir gestalten weiterhin mit unserer ärztlichen Expertise die politischen Verhandlungen mit und setzen uns für eine adäquate Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ein.“

Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen. Zum Beitrag.

 


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29 29 Mai

Eine juristische Analyse des Anti-Homöopathie Beschlusses des 128. Deutschen Ärztetags

Der DZVhÄ hat Jan Matthias Hesse, Fachanwalt für Medizinrecht aus Stuttgart, beauftragt, die juristische Seite des Antrags Ic-126 auf dem 128. Deutschen Ärztetag zu betrachten. Dieser von einer knappen Mehrheit der DÄT-Delegierten angenommene Antrag hätte das Aus der Homöopathie im Gesundheitssystem zur Folge, würde er durch die Politik umgesetzt. Diese Analyse ist Mitgliedern des DZVhÄ vorbealten. Zum Beitrag im Mitgliederbereich.

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