Hochwertige Studie zeigt: Homöopathie wirkt besser als Placebo

Berlin, 28. Januar 2024. Ein Autorenteam hat Anfang Oktober 2023 ihre Arbeit mit dem Titel „Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung: Systematische Überprüfung von Meta-Analysen randomisierter, placebokontrollierter Homöopathie-Studien für jede Indikation“ veröffentlicht. Es wurden alle bisher vorhandenen sechs Homöopathie-Metaanalysen (MA) methodisch sehr aufwendig nach aktuellen wissenschaftlichen Standards ausgewertet. Zur Studie.

Dieses erstmalige systematische Review aller MA kommt zu diesen Ergebnissen

  • 5 der 6 MA enthielten eine Effektschätzung für alle eingeschlossenen Studien. Alle 5 zeigten signifikant positive Effekte der Homöopathie, im Vergleich zu Placebo.
  • 4 MA enthielten eine Effektschätzung nach Beschränkung auf Studien mit höherer methodischer Qualität.
  • In 3 dieser 4 MA blieben die signifikanten positiven Effekte der Homöopathie erhalten, in 1 MA war der positive Effekt nunmehr nicht signifikant.
  • Die methodische Qualität der Homöopathiestudien war ähnlich wie bei anderen klinischen Studien mit gleichem Design, aus einem vergleichbaren Zeitraum und bewertet nach gleichen Kriterien.
  • Die Qualität der Gesamtevidenz für positive Homöopathie-Wirksamkeit in diesem systematischen Review war ebenfalls ähnlich wie in systematischen Reviews zu anderen Interventionen aus einem vergleichbaren Zeitraum und eingestuft anhand desselben Bewertungsinstruments (GRADE).

Fazit: Homöopathie wirkt besser als Placebo

Die Antwort der Autoren zu einer Kritik von Edzard Ernst lesen Sie hier: Hamre_et_al_2023-11-13_Comment_on_blog

Die Studie:

„Efficacy of homoeopathic treatment: Systematic review of meta-analyses of randomised placebo-controlled homoeopathy trials for any indication“

Autoren: H.J. Hamre, A. Glockmann, K. v. Ammon, D.S. Riley, H. Kiene. Erschienen in der Zeitschrift Systematic Reviews am 7. Oktober 2023.

 

2024-01-28T16:31:55+01:00

Entschieden gegen Rechtsextremismus

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) steht für eine offene und pluralistische  Gesellschaft, in der ein toleranter und respektvoller Umgang gepflegt wird. Der DZVhÄ wendet sich entschieden gegen Strömungen, die unsere Gesellschaft spalten, Minderheiten ausgrenzen oder totalitäres Gedankengut verbreiten.

Unsere Standpunkte

  1. Wir distanzieren uns ausdrücklich von einer Partei, in der die Zeit des Nationalsozialismus als Vogelschiss der Geschichte dargestellt wird. Wir stellen fest, dass es zwischen rechtsextremen Gedanken und Bewegungen einerseits und dem ärztlichen Berufsethos andererseits keine Brücken geben kann und gebaut werden dürfen.
  2. Wir bekennen uns zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit als Grundlagen einer werteorientierten und offenen Gesellschaft mündiger und selbstbestimmter Bürgerinnen und Bürger.
  3. Wir erwarten Respekt und Toleranz als Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  4. Wir verurteilen verbale Angriffe auf demokratische Werte, Verrohung der Sprache und Ausgrenzungen im öffentlichen Raum.
  5. Wir sind überzeugt, dass ein Bemühen um friedliches Zusammenleben und die Möglichkeit aktiven Mitgestaltens in einem „bunten“ Miteinander die Resilienz der Gesellschaft gegenüber braunen Umtrieben stärkt.

Der DZVhÄ verwehrt sich gegen Versuche,

  • den Verband bzw. die Homöopathie an sich in Verbindung mit rechtem Gedankengut oder Parteien zu bringen –
  • dies gilt für Gegenwart und Vergangenheit gleichermaßen.
  • Immer wieder wird kolportiert, dass es zwischen der Homöopathie und der nationalsozialistischen Ideologie eine Gemeinsamkeit gebe. „Eine solche Sicht kann man nur als Geschichtsklitterung bezeichnen“, schreibt der Medizinhistoriker Prof. Dr. R. Jütte in einer historischen Expertise, Homöopathie und Nationalsozialismus (Juni 2008).
  • Der DZVhÄ hatte sich 2013 in seiner „Weimarer Erklärung“ dazu verpflichtet, die eigene Geschichte zwischen 1933 und 1945 zu erforschen und aufzuarbeiten. Wir verweisen auf das Buch von Prof. Dr. Florian G. Mildenberger: „Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus – Bestandsaufnahme, Kritik, Interpretation“.
  • In den Jahren des Nationalsozialismus hat der DZVhÄ durch Wegschauen, falschen Verbeugungen und Ausblenden der Welt jenseits der eigenen Praxis Mitschuld auf sich geladen.

Der Vorstand des DZVhÄ

2024-01-25T09:54:54+01:00

DZVhÄ Standpunkt: Homöopathie und Covid-19

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten steht für uns Ärztinnen und  Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie im Mittelpunkt des Handelns. Hierin unterscheiden wir uns nicht im Geringsten von unseren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen anderer Fachrichtungen. Wir bieten jedoch an Covid-19 erkrankten Patient*innen –  wenn dies gewünscht wird und medizinisch sinnvoll erscheint – auch eine therapeutische Begleitung mit homöopathischen Arzneien an.  Ärzt*innen unterliegen ihrer Berufsordnung und sind für die Folgen ihres Handelns jeweils verantwortlich.

Die Position des DZVhÄ ist eindeutig:

  1. Wir tragen die politisch legitimierten und medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit. Gleichzeitig wünschen wir uns eine nachvollziehbare und längerfristige Strategie, die sich nicht nur an tagesaktuellen Zahlen, sondern an plausiblen Zielen orientiert.
  2. Wir behalten uns als Ärzt*innen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie vor, unsere Patient*innen homöopathisch zu begleiten, sofern das entsprechende Vorgehen nicht zur Unterlassung anderer notwendiger medizinischer Maßnahmen führt.
  3. Wir erwarten eine differenzierte Aufklärung der Bevölkerung über Hintergründe und Zusammenhänge der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Hierzu gehören auch Transparenz und eine bessere Kommunikation hinsichtlich aller Fakten im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung – wir fordern, dass Impfstoffe sowohl in den Hausarztpraxen für Kassen- als auch bei den Privatärzten angeboten werden.
  4. Wir erwarten eine konsequente wissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen und ihrer Ergebnisse, nicht zuletzt auch der medizinischen, psychologischen und sozialen Kollateralfolgen. Deshalb fordern wir eine professionelle, interdisziplinäre Betreuung für Kinder und Jugendliche.
  5. Von Seiten der homöopathisch orientierten Ärzteschaft gibt es keine Berührungsängste zur konventionellen Medizin. Es wäre wünschenswert, wenn in einer absoluten medizinischen Ausnahmesituation wie der aktuellen Pandemie homöopathische Angebote auch von Seiten der konventionellen Medizin im Interesse der Patient*innen Tolerierung fänden.

▶ Wir stellen fest: die angeordneten Maßnahmen sowie die Pandemie an sich bedeuten Stress und lösen in der Bevölkerung Ängste aus. Beide Faktoren bergen die Gefahr der Schwächung körpereigener Abwehrleistung. Die Stärkung des Immunsystems ist, unabhängig von den zu erwartenden Effekten der Impfung ein wichtiges Ziel im Kampf gegen die Pandemie. Auf dieses Ziel sollten Politik und Medizin mehr als bisher ihr Augenmerk richten. Homöopathie kann hier, neben anderen Maßnahmen, helfen und sich bewähren.

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) im April 2021

2021-04-08T17:04:11+02:00

DZVhÄ-Standpunkt: Individuelle Impfentscheidung

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) hat bereits 2018 ausführlich und differenziert zum Thema „Impfen“ Stellung genommen. Aus aktuellem Anlass sind die Kernaussagen im Folgenden nochmals zusammengefasst und ergänzt.

  1. Als homöopathisch tätige Ärzt*innen haben wir dasselbe akademische Fundament wie alle unsere Kolleg*innen. Zum Kernbestand ärztlichen Handelns gehört selbstverständlich auch die Präventivmedizin. Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen, um Infektionskrankheiten möglichst zu verhindern. Das gilt prinzipiell auch in Pandemie-Zeiten.
  2. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind keine Impfgegner. Im Rahmen unserer besonderen Qualifikation beurteilen wir Krankheiten parallel zum konventionellen medizinischen Vorgehen immer auch individuell. Dasselbe gilt im Zusammenhang mit Impfungen: individuelle Impfberatung versetzt Menschen in die Lage, ihre Impfentscheidung souverän, verantwortlich und faktenbasiert selbst zu treffen.
  3. Homöopathische Ärzt*innen beraten unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen (Ständige Impfkommission). Abweichungen von diesen Empfehlungen setzen laut Bundesgerichtshof gewichtige Bedenken ernsthafter Stimmen der medizinischen Wissenschaft voraus. Der individuelle Gesundheitszustand eines Menschen kann ebenfalls Gesichtspunkt gegen eine konkrete Impfung sein.
  4. Impfungen sind – juristisch betrachtet – immer auch Körperverletzungen (1), die nur dann straffrei sind, wenn Patient*innen bzw. bei Kindern deren Eltern nach umfassender Aufklärung eingewilligt haben. Dem hohen Wert der Selbstbestimmung über die eigene Gesundheit ist jede öffentliche Empfehlung untergeordnet.
  5. Impfempfehlungen sind Leitlinien, die entsprechend individueller Besonderheiten (Konstitution, Vorerkrankungen, bestehende Krankheiten) im Einzelfall angepasst werden müssen. Nur so lassen sich gesellschaftliche Erfordernisse (Verhinderung von Ansteckungen durch hohe Impfraten) und Persönlichkeitsrechte (Erhalt der eigenen Gesundheit) miteinander vereinbaren.
  6. Die Aufklärung über Impfungen muss umfassend, sachlich, wertneutral und ergebnisoffen auf Basis möglichst objektiver Informationen erfolgen. Die Rechtsprechung des BGH fordert auch eine Aufklärung über seltene Risiken der Impfung. Homöopathisch tätige Ärzt*innen sind sich der besonderen Anforderungen an Qualität und Umfang einer verantwortungsvollen Aufklärung über Ziele und Risiken einer Impfung stets bewusst.
  7. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen von Impfungen oder nachfolgende gesundheitliche Beeinträchtigungen müssen in jedem Fall vorurteilsfrei dokumentiert und wissenschaftlich nachverfolgt werden. Meldungen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft oder beim Paul-Ehrlich-Institut sind auch für homöopathisch tätige Ärzt*innen selbstverständlich.
  8. Es gibt keine „homöopathischen Impfungen“! Homöopathische Arzneien können keine nachweisbare Immunität hervorrufen. Anderslautende Aussagen oder Empfehlungen lehnen wir strikt ab.
  9. Unter Berücksichtigung konstitutioneller Aspekte und aktueller Symptome können homöopathische Arzneien zur Stärkung des Immunsystems beitragen und im konkreten Einzelfall Krankheitsverläufe günstig beeinflussen. Dessen ungeachtet tragen homöopathisch tätige Ärzt*innen in Fällen von Epidemie oder Pandemie allgemeine öffentliche Schutzmaßnahmen mit.
  10. Der DZVhÄ und seine ärztlichen Mitglieder bekennen sich zu einer Integrativen Medizin, die konventionelle Diagnose- und Behandlungs-Strategien ebenso berücksichtigt wie komplementäre Therapieansätze. Im Zentrum der Bemühungen steht auch bei homöopathisch tätigen Ärzt*innen immer die Gesundheit und Therapiesicherheit der Patient*innen. Das betrifft präventive und kurative Ansätze in gleicher Weise.

Die Kooperation mit Kolleg*innen anderer Fachrichtungen ist für homöopathisch tätige (Fach-) Ärzt*innen selbstverständliche Praxis. In Zeiten der Pandemie oder anderer großer gesundheitspolitischer Herausforderungen gilt diese Bereitschaft zur Kooperation besonders auch im Bereich der Gesundheitspolitik, sofern gute Gründe und politische Legitimation bestehen. Wir sind uns der besonderen ärztlichen Verantwortung jederzeit bewusst, stellen unsere spezielle Qualifikation aber auch selbstbewusst in den Dienst unserer Patient*innen und der Gesellschaft.

 

(1) Bundesgesundheitsblatt, S. 520: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/1581/20QaF5yEusvNc.pdf?sequence=1

 

Erstellt: 7. März 2021 | Zuletzt geändert: 7. Dezember 2021

2021-12-07T12:18:25+01:00

DZVhÄ-Standpunkt: Entschieden gegen Rechts

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) steht für eine offene und pluralistische  Gesellschaft, in der ein toleranter und respektvoller Umgang gepflegt wird. Der DZVhÄ wendet sich entschieden gegen Strömungen, die unsere Gesellschaft spalten, Minderheiten ausgrenzen oder totalitäres Gedankengut verbreiten.

Unsere Standpunkte

  1. Wir distanzieren uns ausdrücklich von einer Partei, in der die Zeit des Nationalsozialismus als Vogelschiss der Geschichte dargestellt wird. Wir stellen fest, dass es zwischen rechtsextremen Gedanken und Bewegungen einerseits und dem ärztlichen Berufsethos andererseits keine Brücken geben kann und gebaut werden dürfen.
  2. Wir bekennen uns zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit als Grundlagen einer werteorientierten und offenen Gesellschaft mündiger und selbstbestimmter Bürgerinnen und Bürger.
  3. Wir erwarten Respekt und Toleranz als Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  4. Wir verurteilen verbale Angriffe auf demokratische Werte, Verrohung der Sprache und Ausgrenzungen im öffentlichen Raum.
  5. Wir sind überzeugt, dass ein Bemühen um friedliches Zusammenleben und die Möglichkeit aktiven Mitgestaltens in einem „bunten“ Miteinander die Resilienz der Gesellschaft gegenüber braunen Umtrieben stärkt.

Der DZVhÄ verwehrt sich gegen Versuche,

  • den Verband bzw. die Homöopathie an sich in Verbindung mit rechtem Gedankengut oder Parteien zu bringen –
  • dies gilt für Gegenwart und Vergangenheit gleichermaßen.
  • Immer wieder wird kolportiert, dass es zwischen der Homöopathie und der nationalsozialistischen Ideologie eine Gemeinsamkeit gebe. „Eine solche Sicht kann man nur als Geschichtsklitterung bezeichnen“, schreibt der Medizinhistoriker Prof. Dr. R. Jütte in einer historischen Expertise, Homöopathie und Nationalsozialismus (Juni 2008).
  • Der DZVhÄ hatte sich 2013 in seiner „Weimarer Erklärung“ dazu verpflichtet, die eigene Geschichte zwischen 1933 und 1945 zu erforschen und aufzuarbeiten. Wir verweisen auf das Buch von Prof. Dr. Florian G. Mildenberger: „Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus – Bestandsaufnahme, Kritik, Interpretation“.
  • In den Jahren des Nationalsozialismus hat der DZVhÄ durch Wegschauen, falschen Verbeugungen und Ausblenden der Welt jenseits der eigenen Praxis Mitschuld auf sich geladen.

Der Vorstand des DZVhÄ

2021-04-06T12:03:54+02:00

DZVhÄ-Standpunkt: Selbstverständnis ärztliche Homöopathie

Die Homöopathie und damit auch Ärztinnen und Ärzte, die diese Methode anwenden, werden in letzter Zeit in vielen Medien, etwa in der WELT und von öffentlichen Personen, wie z.B. Prof. Lesch in einem t-online Interview, reflexhaft in einem Atemzug mit Impfgegnern, Reichsbürgern, Links- oder Rechtsradikalen genannt. Diese Art der Darstellung diffamiert Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf mit großer Sorgfalt ausüben! Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) weist diese wahrheitswidrigen und ehrverletzenden Meinungsäußerungen deutlich zurück.

 Wir stellen klar

  1. Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Homöopathie sind Teil der medizinischen Grundversorgung. Wir erbringen unsere Leistungen auf dem Boden unserer fachlichen Qualifikation, oft als Fachärzte mit der – seit Jahrzehnten anerkannten – Zusatzqualifikation Homöopathie.
  2. Wir sind ärztlich ethischem Verhalten verpflichtet, wie es die Berufsordnung der Ärztekammern vorgibt. Das bedeutet auch, den Patienten nicht zu schaden, weder durch Unterlassung erforderlicher Diagnostik und Therapie noch durch falsche Behandlung oder Übertherapie.
  3. Wir stehen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Landes. Wir lehnen radikale politische oder ideologische Sichtweisen kategorisch ab, wenn sie dazu angetan sind, den demokratischen Rechtstaat zu gefährden oder in Frage zu stellen.
  4. Wir distanzieren uns unmissverständlich von rassistischem, antisemitischem und menschenverachtendem Gedankengut, Gewalt gegen Sachen und Personen, von Reichsbürgern, militanten Querdenkern und anderen Gegnern unserer Verfassungsordnung.
  5. Wir distanzieren uns ebenso unmissverständlichen von pauschal argumentierenden Impfgegnern. Als homöopathisch tätige Ärzte vertreten wir ein differenziertes therapeutisches Vorgehen und beraten unsere Patienten auch beim Thema Impfen individuell. Wir erwarten, dass zwischen individueller Impfberatung und Impfgegnerschaft unterschieden wird.
  6. Wir leugnen nicht die Schwere der Covid-19-Pandemie, aber wir warten nicht allein auf einen Impfstoff, sondern bieten den Betroffenen – wenn gewünscht – im Krankheitsfall und bis sichere Impfstoffe vorhanden sind, eine therapeutische Begleitung mit homöopathischen Arzneien an.
  7. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten steht für Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie im Mittelpunkt des Handelns. Hierin unterscheiden wir uns nicht im Geringsten von unseren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen.
  8. Wir vertreten eine auf Evidenz basierende Medizin, die per Definition neben der Evidenz aus wissenschaftlichen Studien auch die beiden anderen Säulen der evidenzbasierten Medizin berücksichtigt: den Wunsch des Patienten und die Erfahrung des behandelnden Arztes.
  9. Homöopathie wirkt, nach Meinung der Kritiker aber nur als Placebo. Hintergrund für diese Ansicht ist die unvollständige Aufklärung des Wirkmechanismus.  Wir fordern dazu auf, die weitere Forschung nicht einzustellen, sondern im Gegenteil zu intensivieren und öffentlich zu fördern.
  10. Wahre Wissenschaft kapituliert nicht vor Unbekanntem, sondern fühlt sich aufgefordert, Wissenslücken zu schließen.
2021-03-22T17:36:39+01:00

DZVhÄ Standpunkt: Homöopathie und Antibiotika-Resistenzen

Homöopathie und Antibiotika-Resistenzen
Homöopathie und Antibiotika-Resistenzen

Antibiotika-Resistenzen – Ist der Einsatz von Homöopathie eine sinnvolle Therapiestrategie zur Reduktion von Antibiotika-Verschreibungen in der ambulanten Versorgung?

Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (Stand Februar 2023)

Hintergrund: Jedes Jahr kommt es in Deutschland laut RKI zu geschätzten 400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen und etwa 10.000 bis 20.000 Todesfällen dadurch. Bakterielle Krankheitserreger, die gegenüber Antibiotika weniger empfindlich oder sogar völlig resistent geworden sind, nehmen weltweit zu und werden zu einer Herausforderung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten.[1].

Die Hauptursache für die Zunahme von Antibiotika-Resistenzen sind die unsachgemäße Verordnung und Anwendung von Antibiotika in der klinischen Versorgung sowie Mängel in der Hygiene.  Der sachgerechten Verordnung von Antibiotika durch Ärztinnen und Ärzte oder Tierärztinnen und Tierärzte kommt daher eine entscheidende Rolle bei der Verminderung des Selektionsdrucks und der Sicherung von Therapieoptionen zu [1].

In Deutschland erhalten beispielsweise nach wie vor mehr als 50 Prozent der Patienten mit einer akuten Bronchitis Antibiotika. Die Einführung einer verzögerten Verschreibungsstrategie durch Abwarten und Wiedervorstellung nach 3 Tagen reduzierte in Studien die Verschreibungshäufigkeit auf unter 40 Prozent. Dabei sind in 90 Prozent der Fälle die Atemwegsinfektionen durch Viruserkrankungen bedingt – Antibiotika machen hier also meist gar keinen Sinn. Es liegt vielmehr eine Überverschreibung vor, die erhebliche Risiken mit sich bringt [2, 3, 4].

Bisher fehlen innerhalb der offiziellen staatlichen Strategien gegen Überverschreibungen von Antibiotika und den damit verbundenen Resistenzen die Untersuchung und Anwendung komplementärer und alternativer Therapien (CAM-Therapien) zur Symptombekämpfung und Behandlung von Infektionen. Auch CAM-Präventionsstrategien zur Verringerung des Einsatzes von Antibiotika werden noch nicht berücksichtigt, obwohl Beobachtungsstudien in Europa gezeigt haben, dass CAM-Therapien und -Krankenhäuser im Vergleich zu konventionellen Klinikern niedrigere Antibiotika-Verordnungsraten aufweisen [5, 6, 7].

Welchen Beitrag kann die Homöopathie zur Senkung der Verschreibungshäufigkeit von Antibiotika leisten? Homöopathische Ärzte und auch Ärzte der anthroposophischen Medizin (die homöopathisch potenzierte Arzneimittel anwenden) verschreiben sehr deutlich weniger Antibiotika bei akuten Infektionskrankheiten. Im Folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse aus bisherigen Studienergebnisse vorgestellt und Konsequenzen abgeleitet.

Stand des Wissens: Mehrere pragmatische Beobachtungsstudien und auch randomisierte klinische Studien haben Homöopathie mit konventioneller Medizin hinsichtlich Effektivität und Verbrauch von Antibiotika und anderen konventionellen Medikamenten untersucht. Die aktuellste und derzeit größte Studie ist die EPI3-Kohortenstudie, eine landesweite bevölkerungsbezogene Studie mit einer repräsentativen Stichprobe von 825 Hausärzten und ihren Patienten in Frankreich (2007-2008). 518 Erwachsene und Kinder mit Infekten der oberen Atemwege wurden einbezogen (79,3% Rhinopharyngitis). Im Gegensatz zu Patienten der konventionellen Hausärzte zeigten Patienten von homöopathischen Hausärzten einen signifikant geringeren Verbrauch von Antibiotika (Odds Ratio (OR) = 0,43, 95% Konfidenzintervall (CI): 0,27-0,68) und fiebersenkenden/antientzündlichen Medikamenten (OR = 0,54, 95% CI: 0,38-0,76) mit zugleich vergleichbarem klinischen Symptomenverlauf der Infekte (OR = 1,16, 95% CI: 0,64-2,10). Patienten, die sich dafür entschieden, homöopathisch zertifizierte Hausärzte aufzusuchen, nahmen also halb so viel Antibiotika und fiebersenkende/entzündungshemmende Medikamente ein, als Patienten von konventionellen Hausärzten bei ähnlichen klinischen Ergebnissen [8].

Ähnlich niedrige Verschreibungsraten von Antibiotika bei guten klinischen Ergebnissen wurden auch in weiteren homöopathischen Studien berichtet [9, 10]. Darüber hinaus ergeben sich auch gesundheitsökonomisch relevante Einsparungspotentiale (ebenfalls bei ähnlich guten klinischen Effekten), wenn die homöopathische Behandlung mit der konventionellen antibiotischen Therapie bei Kindern verglichen wird [11].

In einer randomisierten pragmatischen Studie [12] wurden Kindern im Alter von 6 Monaten bis 11 Jahren – bei denen eine akute Mittelohrentzündung diagnostiziert wurde und die mit einem verzögerten Antibiotika-Ansatz behandelt werden sollten – nach dem Zufallsprinzip mit Standardtherapie allein oder mit Standardtherapie plus sofort verschriebenen homöopathischen Ohrentropfen behandelt. Das Ergebnis: Die Antibiotika-Verschreibungen bei Kindern, die homöopathisch behandelt wurden, waren deutlich reduziert im Vergleich zur Gruppe ohne homöopathische Behandlung (Verschreibungsrate 26,9% versus 41,2%, P =0,032).

Die Autoren schließen daraus, dass homöopathische Ohrentropfen den Einsatz von Antibiotika bei Kindern mit Mittelohrentzündung, die mit einem verzögerten Antibiotika-Ansatz behandelt werden, wirksam reduzieren. Die Studie ist besonders interessant, weil sie die bereits empfohlene und validierte verzögerte Antibiotikaverschreibung mit der Anwendung homöopathischer Arzneimittel kombiniert.

Konsequenzen: Bisherige klinische Studien legen nahe, dass durch ein homöopathisches Behandlungssetting der Einsatz von Antibiotika in der ambulanten Versorgung deutlich vermindert werden kann. Die bisherigen Studien lassen im Vergleich zu konventionell behandelten Patienten auf ein Einsparpotential von ca. 50 % schließen. Strategien zur Reduktion von Antibiotikaresistenzen sollten vor diesem Hintergrund komplementärmedizinische Therapieansätze wie die Homöopathie integrieren und weiter in hochwertigen Studien untersuchen, beispielsweise in pragmatische RCTs und Comaparative Effectiveness Trials.

Referenzen

[1] Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/a/antibiotika-resistenzen.html / Berlin 2023

[2] Smith SM, Fahey T, Smucny J, et al. Antibiotics for acute bronchitis. Cochrane Database Syst Rev. 2014;3:CD000245.

[3] Carl Llor & Lars Bjerrum. Antibiotic prescribing for acute bronchitis, Expert Review of Anti-infective Therapy 2016; 14:7, 633-642

[4] Spurling GK, Del Mar CB, Dooley L, Foxlee R, Farley R. Delayed antibiotic prescriptions for respiratory infections. Cochrane Database Syst Rev. 2017 Sep 7;9:CD004417

[5] Hamre, H.J., et al., Anthroposophic vs. conventional therapy of acute respiratory and ear infections. Wiener Klinische Wochenschrift, 2005. 117(7-8): p. 256-268.

[6] Kok, E.T., et al.. Resistance to antibiotics and antifungal medicinal products: can complementary and alternative medicine help solve the problem in common infection diseases? The introduction of a dutch research consortium. Evid Based Complement Alternat Med, 2015. 521584

[7] Baars EW, Belt-van Zoen E, Breitkreuz T, et al., “The Contribution of Complementary and Alternative Medicine to Reduce Antibiotic Use: A Narrative Review of Health Concepts, Prevention, and Treatment Strategies,” Evidence-Based Complementary and Alternative Medicine, vol. 2019, Article ID 5365608, 29 pages, 2019.

[8] Grimaldi-Bensouda L, Bégaud B, Rossignol M, Avouac B, Lert F, Rouillon F, Bénichou J, Massol J, Duru G, Magnier AM, Abenhaim L, Guillemot D. Management of  upper respiratory tract infections by different medical practices, including homeopathy, and consumption of antibiotics in primary care: the EPI3 cohort study in France 2007-2008. PLoS One. 2014 Mar 19;9(3):e89990.

[9] Riley D, Fischer M, Singh B, Haidvogl M, Heger M. Homeopathy and conventional medicine: an outcomes study comparing effectiveness in a primary care setting. J Altern Complement Med. 2001 Apr; 7(2):149-59.

[10] Hamre HJ, Glockmann A, Schwarz R, Riley DS, Baars EW, Kiene H, Kienle GS.Antibiotic Use in Children with Acute Respiratory or Ear Infections: Prospective  Observational Comparison of Anthroposophic and Conventional Treatment under Routine Primary Care Conditions. Evid Based Complement Alternat Med. 2014; 2014:243801.

[11] Trichard M, Chaufferin G, Nicoloyannis N. Pharmacoeconomic comparison between homeopathic and antibiotic treatment strategies in recurrent acute rhinopharyngitis in children. Homeopathy. 2005 Jan; 94(1):3-9.

[12] Taylor JA, Jacobs J. Homeopathic Ear Drops as an Adjunct in Reducing Antibiotic Usage in Children With Acute Otitis Media. Glob Pediatr Health. 2014 Nov 21;1:2333794X14559395.

2024-11-15T10:04:49+01:00

DZVhÄ Standpunkt: Deklaration zu Homöopathie und Evidenz

Berlin, 06. Februar 2019. Ärztegesellschaften und Professoren kritisieren in einer öffentlichen Deklaration, dass es „Mode“ geworden sei, in Sachen Homöopathie die „therapeutische Wirksamkeit in Abrede zu stellen, obwohl die hierzu publizierte Evidenz für eine Wirksamkeit spricht“. Sie belegen ihre Richtigstellung mit Verweis auf „internationale repräsentative klinische Studien, Metaanalysen und Health-Technology-Assessments (HTAs) zur Homöopathie.“ In der Stellungnahme, die jüngst in der „Deutschen Zei tschrift für Onkologie“ veröffentlicht wurde, heißt es weiter: „Dennoch werden als Ausdruck von Ignoranz oder einer bewussten Stimmungsmache gegen die Homöopathie wissenschaftliche Fehlinformationen lanciert“.

Autor der Homöopathie-Stellungnahme ist Prof. Dr. med. Peter F. Matthiessen, Sprecher des Dialogforums Pluralismus in der Medizin (DPM). Weitere unterzeichnende Ärztegesellschaften und Professoren sind unten gelistet. Das DPM wurde im Jahr 2000 vom damaligen Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. h.c. Jörg-Dietrich Hoppe, gegründet, um eine zukunftweisende „evidenzbasierte Integrative Medizin zu erarbeiten“. Diese sei Voraussetzung für „eine vollorchestrierte Gesundheitsversorgung, durch die den individuellen Bedürfnissen der Bürger/Patienten besser entsprochen werden kann“.

Unter Integrativer Medizin „ist eine begründete Koexistenz von Paradigmen im Sinne unterschiedlicher Denk- und Praxisansätze zu verstehen“, so das DPM. Per Definition ist Integrative Medizin „die Praxis der Medizin, die die Bedeutung der Beziehung zwischen Arzt und Patient betont, sich auf die ganze Person fokussiert, sich auf Evidenz stützt und alle angemessenen Möglichkeiten für Therapie und Lebensweise (…) nutzt, um optimale Gesundheit und Heilung zu erreichen“. Zu den bekanntesten Methoden der Integrativen Medizin gehören neben der konventionellen Medizin die Naturheilkunde, Homöopathie, Akupunktur (bzw. Traditionelle Chinesische Medizin) und die Anthroposophische Medizin.

„Die Zukunft der Medizin ist integrativ“

In der Schweiz werden die genannten Methoden bereits voll von der Grundversicherung erstattet und an Universitäten gelehrt. Dazu heißt es in der Stellungnahme des DPM: „Dieser Entscheidung ist nicht nur eine Volksabstimmung, sondern auch eine doppelte wissenschaftliche Evaluation vorangegangen. Entgegen Behauptungen, es gäbe keine qualitativ hochwertigen Studien in der Homöopathie, gibt es derer eine ganze Reihe, obwohl eine institutionelle Förderung der Homöopathieforschung nicht stattfindet“.

Die Zukunft der Medizin ist integrativ, jeder zweite Bürger wünscht sich laut einer aktuellen und repräsentativen Forsa-Befragung bereits eine Medizinwende in Deutschland – hin zur Integrativen Medizin. Hierzulande werde geradezu kampagnenartig behauptet, es gebe keine Evidenz zur Homöopathie oder anderen Methoden der Integrativen Medizin, weshalb sich ein Rückbesinnen auf die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin lohne, so Bajic weiter. „Evidenzbasierte Medizin ist per Definition eben keine ‚Kochbuchmedizin‘. Vielmehr handelt es sich um einen Ansatz, der die beste verfügbare externe Evidenz mit den klinischen Erfahrungen der Ärzte und den Werten und Wünschen der Patienten verbindet“, erklärt Bajic mit Bezug auf den Begründer der evidenzbasierten Medizin, David Sackett. „Ihr Konzept ist nicht mit dem sklavischen Befolgen von Leitlinien vereinbar, sondern mahnt zusätzlich dazu den Kontext der klinischen Erfahrung des Arztes und die Wünsche und Erfahrungen des Patienten an, um in jedem individuellen Fall die bestmögliche Behandlungsstrategie für den Patienten zu entwickeln. Dies ist bisher die Maxime des ärztlichen Handelns und sollte es zukünftig auch unbedingt bleiben im Hinblick auf Therapiefreiheit und -vielfalt.“

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlich belegten Wirksamkeit der Homöopathie in der ärztlichen Praxis und den starken Anfeindungen gegenüber der Integrativen Medizin im Allgemeinen wie der Homöopathie im Besonderen stelle sich die konkrete Frage: „Wer hat eigentlich Angst vor der immer stärker gewünschten Integrativen Medizin und Homöopathie in Deutschland?“

Laut Deklaration haben in Deutschland aktuell 121.000 niedergelassene Ärzte (rund 95.000 Praxen) ergänzende medizinische Verfahren wie Naturheilkunde, Homöopathie, Anthroposophische Medizin oder Akupunktur in ihre ärztliche Praxis integriert.

Original-Stellungnahme mit Quellenverzeichnis zum Download

Unterzeichnende Professoren:

Prof. Dr. med. Michael Keusgen; Prof. Dr. med. Gabriele Fischer; Prof. Dr. med. Uwe an der Heiden; Prof. Dr. med. David Martin; Prof. Dr. med. Peter F. Matthiessen; Prof. Dr. Christoph Müller-Busch; Prof. Dr. med. Matthias Wildermuth; Prof. Dr. med. Arndt Büssing; Prof. Dr. rer. nat. Dirk Cysarz; Prof. Dr. med. Michael Frass; Prof. Dr. med. Karin Kraft; Prof. Dr. med. Alfred Längler; Prof. Dr. med. Harald Matthes; Prof. Dr. Jürgen Pannek; Prof. Dr. Dr. Harald Walach; Prof. Dr. med. Kurt Zänker; Prof. Dr. med. Eckhart Hahn

Unterzeichnende Ärztegesellschaften

Dialogforum Pluralismus in der Medizin (DPM)
Hufelandgesellschaft e.V. Ärztlicher Dachverband für Naturheilkunde und Integrative Medizin
Privatärztlicher Bundesverband e.V. für Privatärzte in Deutschland (PBV)
Gesellschaft anthroposophischer Ärzte in Deutschland e.V. (GAÄD)
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)
Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom)
Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA)

2021-11-08T14:42:15+01:00
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