BVerfG: Homöopathische Arzneimittel sind unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt

Berlin, 29. November 2022. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil kommt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Begründung zu dem Schluss, dass homöopathische Arzneimittel vollkommen unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt seien. Laut höchst richterlicher Feststellung gilt das für sämtliche Verdünnungsstufen – also für Tief- und Hochpotenzen gleichermaßen. Das Gericht folgte den Aussagen der hinzugezogenen Sachverständigen.

Damit wird nicht nur ein Hauptargument der Homöopathie-Gegner entkräftet, sondern außerdem endlich die Umsetzung der EU Bio-Verordnung – der gesetzlichen Grundlage für die homöopathische Therapie von Nutztieren in Bio-Betrieben – ein großes Stück voran gebracht. Diese sieht die bevorzugte Behandlung der Nutztiere mit Homöopathie und Phytotherapie vor. Im Sinne des „One Health“ Gedankens der WHO ist das besonders wichtig.

Hintergrund dieses Urteils war die Klage zweier Tierhomöopathinnen, die sich gegen den „Tierarztvorbehalt“ in dem seit  Januar 2022 gültigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wehrten und darin eine Einschränkung ihrer Berufsfreiheit sahen.

Weitere Informationen lesen Sie hier.

2022-11-29T17:34:14+01:00

Wissenschaft: Homöopathie ist Therapie-Option bei der Behandlung von ADHS

Berlin, 21. November 2022. Die Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist mit konventionellen Mitteln häufig nicht zufriedenstellend – der Behandlungsdruck nimmt jedoch zu. Laut AOK Westfalen-Lippe stiegen die Veordnungen von ADHS-Medikamenten vor allem bei jungen Erwachsenen rapide: 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 22,1 Prozent und sogar um 39,8 Prozent gegenüber 2017. Es zeigt sich also deutlich, dass zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten benötigt werden. Dr. Katharina Gärtner, Dr. Michael Teut und Prof. Harald Walch untersuchten, ob eine individualisierte homöopathische Behandlung bei Kindern mit ADHS im Vergleich zu Placebo oder der üblichen Behandlung wirksam ist. Mitte Juni 2022 erschien ihre Studie „Is homeopathy effective for attention deficit and hyperactivity disorder? A meta-analysis“ in Pediatric Research.

Es wurden sechs Studien ausgewertet. Bis auf eine waren alle randomisiert und wiesen ein geringes bis mäßiges Verzerrungsrisiko auf; zwei wurden gegen eine Standardbehandlung kontrolliert und vier waren placebokontrolliert und doppelblind. Die Meta-Analyse ergab eine signifikante Effektgröße über alle Studien hinweg von Hedges g = 0,542 (95% CI 0,311-0,772; z = 4,61; p < 0,001) gegen jede Kontrolle und von g = 0,605 (95% CI 0,05-1,16; z = 2,16, p = 0,03) gegen Placebo (n = 4). Die Effektschätzungen beruhen auf Studien mit einer durchschnittlichen Stichprobengröße von 52 Teilnehmern.

Fazit der Wissenschaftler

Die individualisierte Homöopathie zeigt eine klinisch relevante und statistisch robuste Wirkung bei der Behandlung von ADHS.

2022-11-29T18:14:36+01:00

Praxis und Wissenschaft zeigen: Homöopathie kann Antibiotika Einsatz reduzieren

Berlin, 17. November 2022. Alljährlich macht die Europäische Union mit dem Antibiotika-Tag am 18. November auf die wachsende Gefahr von Antiobiotika-Resistenzen aufmerksam. „Es liegt vor allem in der Verantwortung von uns Ärztinnen und Ärzten, bewusst mit diesen hochwirksamen Arzneien umzugehen, damit ihre Wirksameit erhalten bleibt“, sagt Hausärztin und Notfallmedizinerin Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Homöopathische tätige Ärztinnen und Ärzte haben neben dem Wissen der konventionellen Medizin eine weitere Therapiemethode erlernt und können so in vielen Situationen auf ein Antibiotikum verzichten. Exemplarisch berichten einige Ärztinnen und Ärzte, wie sie in der Versorgung mit Antibiotika umgehen:

  • Dr. Annette Schuricht, Allgemeinmedizinerin / Homöopathie, Berlin. „Ich mache die Erfahrung, dass in einer hausärztlichen Praxis relativ selten Antibiotika zwingend notwendig sind. Es gibt inzwischen genügend Studien, die belegen, dass etwa bei einer Mittelohrentzündung, einer unkomplizierten Blasenentzündung, einer viralen Bronchitis oder Sinusitis zunächst nur symptomatisch behandelt werden kann und erst bei ausbleibender Besserung gegebenenfalls ein Antibiotikum notwendig wird.In diesen Fällen ist es natürlich umso besser, wenn man eine Therapie wie die Homöopathie in der Hand hat.“
  • Dr. med. Christine Albrecht, Allgemeinmedizinerin / Homöopathie, Berlin. „Ich schätze, dass ich 60 Prozent weniger Antibiotika verordne im Vergleich zu meiner Arztgruppe. Ich komme generell mit wenig konventionellen Arzneimitteln aus, laut Kassenärztlicher Vereinigung liege ich etwa  80 Prozent unter dem Schnitt meiner Kollegen.“
  • Dr. med. Christian Lucae, Kinder- und Jugendmediziner / Homöopathie und Naturheilverfahren, München. „Ob der ohnehin schon sehr geringe Antibiotikaeinsatz in meiner Praxis durch Homöopathie wirklich reduziert wird, vermag ich nicht zu beantworten. Ich hoffe es natürlich! In erster Linie versuche ich die Leitlinien zu berücksichtigen und unnötige Antibiotikaverschreibungen primär zu reduzieren. Möglicherweise kommt es dann durch den Einsatz von homöopathischen Arzneien zu günstigeren Verläufen, die eine sekundäre Verschreibung eines Antibiotikums erübrigen.“
  • Dr. med. Michael Schreiner, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Allergologe /Homöopathie und Naturheilverfahren, Gräfeling. „Unsere Antibiotikaverordnungen liegen mit 50 Prozent unter dem Durchschnitt unserer Kollegen. Der Krankheitsverlauf mit Homöopathie ist in aller Regel wesentlich besser und die Heilung stellt sich wesentlich rascher ein. Besonders bemerkenswert ist, dass wir kaum Rückfälle haben und nicht wie bei konventioneller Therapie – nach Beendigung der Antibiotikatherapie – ein Teil der Patienten wenige Tage später mit den gleichen Beschwerden wieder vorstellig werden.“

Diese Beispiele stehen exemplarisch für tausende Ärztinnen und Ärzte, die in der täglichen Versorgung ihre Patientinnen und Patienten mit einem integrativ-medizinischen Konzept behandeln.

Was sagt die Wissenschaft?

  • EPI 3 Beobachtungsstudie, Frankreich: Es wurden 518 Erwachsene und Kinder mit Infektionen der oberen Atemwege untersucht, wobei der Medikamentenverbrauch bewertet wurde: Die Patientinnen und Patienten in der Homöopathie-Gruppe wiesen einen signifikant niedrigeren Verbrauch von Antibiotika auf, mit ähnlich guten klinischen Ergebnissen im Vergleich zur konventionell behandelten Patienten-Gruppe.
  • Securvita BKK Auswertung: Kinder erhielten seltener Antibiotika. Besonders auffällig erwies sich dies bei Kleinkindern ab der Geburt: Mit homöopathischer Behandlung sank die Zahl der mit Antibiotika behandelten Kleinkinder im dreijährigen Untersuchungszeitraum um 16,7 Prozent, während sie in der Vergleichsgruppe um 73,9 Prozent stieg.
  • Prof. Jürgen Pannek: Die Standardbehandlung der Harnwegsinfekte ist eine Therapie mit Antibiotika. Erstmals konnte in einer prospektiven Studie gezeigt werden, dass die Anzahl der Harnwegsinfekte durch eine homöopathische Therapie reduziert werden kann, während die Infektfrequenz in der Gruppe ohne homöopathische Therapie unverändert blieb. Hier lesen Sie ein Interview mit Prof. Pannek.

Fazit

Durch Homöopathie kann in der Versorgung der Einsatz von Antibiotika reduziert werden. Dies ist die Erfahrung aus der Praxis, die durch Studien belegt wird.

2022-11-20T13:46:26+01:00

DZVhÄ Online-Kongress: Homöopathie am Anfang und Ende des Lebens

Berlin, 3. November 2022. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lädt zu seiner 171. Jahrestagung, dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie, ganz herzlich vom 18.-20. Mai 2023 ein. Das Thema des ONLINE-Kongresses: Homöopathie am Anfang und Ende des Lebens. Die Anmeldung ist seit dem 1. November eröffnet.

Der Anfang und das Ende des Lebens stehen für die zwei sensibelsten Phasen im Kreislauf des Lebens von Menschen und Tieren. „In beiden Lebensphasen kann die Homöopathie mit eine wertvolle Therapieoption sein“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ Vorsitzende. „Wir haben ein Kongressprogramm für Ärzt:innen, Tierärzt:innen und Hebammen konzipiert, dass diese vulnerablen Lebensphasen besonders in den Fokus rückt.“

Bereits die häufig beschwerliche Schwangerschaft kann homöopathisch vorzüglich begleitet werden. Und auch während der Geburt, die für Mutter und Kind eine außergewöhnliche körperliche und psychische Belastungssituation darstellt, möchten viele Hebammen und Geburtshelfer:innen die Homöopathie nicht missen.

Nach der Geburt gilt es für Mutter und Kind, sich auf einen völlig neuen Lebensabschnitt einzustellen und diesen zu meistern. Die Art und Weise, wie das gelingt, dürfte für das ganze weitere Leben prägen. Die Homöopathie kann hier auf gezielte und nachhaltige Weise große Hilfe leisten.

Wir möchten interdisziplinär das breite Spektrum der Homöopathie am „Anfang des Lebens“ beleuchten und nicht nur den Austausch ärztlicher Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachdisziplinen anregen, sondern auch auf den homöopathischen Erfahrungsschatz der Hebammen zurückgreifen.

Auch die körperlichen und seelischen Umstellungen im Senium und am Lebensende fordern einen patientenzentrierten und komplexen Therapieansatz. Gerade bei geriatrischen Patienten:innen häufen sich oft chronische Erkrankungen. Eine große Herausforderung ist die Polypharmazie mit häufig unkalkulierbaren Neben- und Wechselwirkungen.
Hier kann die Homöopathie als Bestandteil eines integrativen Behandlungskonzepts ebenso große Dienste leisten wie in der Palliativmedizin, bei der es vor allem um eine Linderung sowohl körperlicher, wie auch psychischer Symptome wie Angst, innere Unruhe oder Verzweiflung geht.

Zur Kongresswebseite

Zur Anmeldung

2022-11-04T09:43:02+01:00

Statement zu den Homöopathie-Aussagen von Minister Lauterbach

8. Oktober 2022. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat im SPIEGEL gesagt, Homöopathie habe in einer „wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“ und sich gegen die freiwillige Kostenübernahme von Krankenkassen ausgesprochen. Hierzu ein Statement des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ):

Das sagt die Ärzteschaft

Wir fordern, dass weiterhin die ärztlich-homöopathische Behandlung und die homöopathischen Arzneimittel als freiwillige Kassenleistungen (mit)finanziert werden. Homöopathie ist Teil der wissenschaftsbasierten Medizin und erfüllt alle Kriterien der evidenzbasierten Medizin. Aktuelle Herausforderungen, wie Antibiotikaresistenzen und Übermedikationen erfordern Antworten, die die konventionelle Medizin alleine nicht findet. Fakt ist auch, dass die Satzungsleistungen Homöopathie gerade etwa 0,03% des Gesamtvolumens des GKV-Systems ausmachen. Den Nutzen und die Wirksamkeit der Homöopathie erleben Ärzt:innen täglich in ihren Praxen und das ist mehr wert!

In der Praxis werden multimodale Therapiekonzepte benötigt, um der Komplexität der Patienten:innen gerecht zu werden. Die Homöopathie als integrativ-medizinische Methode bietet genau diese Möglichkeit, hier noch dezidierter therapeutisch zum Schutz und Wohl der Patienten:innen zu reagieren.

Das sagt die Bevölkerung

Das Gesundheitssystem muss für die Menschen dieses Landes da sein, es ist kein Selbstzweck. Im Mai 2022 hatte das Institut für angewandte Sozialwissenschaften (INFAS) im Auftrag der ZEIT die Bevölkerung zu ihrer Haltung zur Homöopathie als Kassenleistung befragt. Die Ergebnisse sind deutlich: rund zwei Drittel der Deutschen sprechen sich für die Erstattung homöopathischer Arzneimittel aus. Dieser hohe Wert zeigt vor allem eins: Der Pluralismus in der Medizin muss erhalten bleiben.

Das sagt die Wissenschaft

Die Wirksamkeit der Homöopathie in der Praxis wird in der Versorgungsforschung eindrücklich belegt, etwa durch die EPI3-Laser-Studie (2021): Patient:innen in allgemeinmedizinisch-homöopathischer Therapie verursachen 20 Prozent weniger Kosten,  werden in gleichem Maße gesünder und benötigen weniger konventionelle Arzneimittel als die konventionell behandelten Patient:innen der Kontrollgruppe.

In der neuen S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen (2021) wird der Homöopathie von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), ein Evidenz-Level 2b bescheinigt.

In der Grundlagenforschung kommt Physiker PD Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner zu dem Schluss, dass die Resultate der Experimente seiner Forschungsgruppe nicht mit der Hypothese in Einklang zu bringen sind, dass es sich bei homöopathischen Präparaten um reine Placeboeffekte handelt.

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte

Dr. med. Michaela Geiger, Dr. med. Ulf Riker, Dr. med Alexandra Schulze-Rohr, Gerhard Antrup

2022-10-10T11:04:02+02:00

Welthospiztag: Am Lebensende eine integrative Palliativmedizin gewährleisten

Berlin, 8. Oktober 2022. Heute ist Welthospiztag! Das Motto “Hospiz kann mehr“ ist auch der Anspruch an uns selbst, in krisenhaften Zeiten über den hospizlichen Tellerrand hinauszuschauen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, beschreibt der Deutsche Hospiz- und Palliativ Verband e.V. (DHPV) einen seiner Ansprüche an den Tag. „Hier setzen wir an“, sagt Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). „Die Hausärzte:innen und Palltiativmediziner:innen mit Weiterbildung Homöopathie sind auch in Hospizen tätig und stellen sich nicht nur den medizinischen Herausforderungen des endlichen Lebens und des Sterbens. Wichtig ist ein ausgewogenes und auf den jeweiligen Menschen abgestimmtes Konzept für seine letzte Lebenszeit. Dazu gehört ein gut abgestimmtes Team von Arzt/Ärztin, Pflegende, Ehrenamtliche und den Angehörigen, um den Wünschen und dem freien Willen des Sterbenden gerecht zu werden. Somit haben wir als Ärzte:innen auch den Anspruch am Lebensende eine integrative Palliativmedizin zu gewährleisten“, sagt Michaela Geiger.

Das DZVhÄ-Homöopathie-Zertifikat Palliativmedizin

Der DZVhÄ bietet ein Homöopathie-Zertifikat Palliativmedizin an, dass Curriculum wurde 2021 entwickelt. Die Fortbildung richtet sich an Palliativmediziner:innen und auch an palliativmedizinisches Fachpersonal der stationären oder ambulanten Palliativversorgung. Das Curriculum umfasst einen Ausbildungsumfang von 100 Stunden. Ramona Glaß, Ärztin für Allgemeinmedizin und 2. Vorsitzende des DZVhÄ-Landesverbandes NRW, hat dieses Curriculum mit entwickelt: „Die Homöopathie bietet eine große Auswahl an unterschiedlichen Arzneimitteln für ein großes Spektrum der am Lebensende beobachtbaren Symptomenkomplexe. Ihr Anspruch ist dabei ein ganzheitlicher, individueller Therapieansatz mit dem Ziel der Symptomenlinderung – im Sinne von Cicely Saunders: Den Tagen mehr Leben zu geben. In diesem Sinne wurde das Konzept des Curriculums Homöopathie in der Palliativmedizin erstellt.“

Lesen Sie auch das Interview mit Dr. Claudia Levin, Fachärztin für Innere Medizin und Allgemeinmedizin, über Möglichkeiten der Homöopathie in der Palliativmedizin. Sie ist seit 1995 palliativmedizinisch an Hospizen tätig.

2022-10-10T11:06:22+02:00

Weltkindertag: Kindergerechte Medizin in homöopathischen Praxen

Berlin, 19. September 2022. Der Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Die offizielle Webseite weist auf die Situation hin, in der Kinder aktuell besonders belastet sind: Pandemie, Nachrichten über den Ukraine-Krieg,  Klimakrise… und noch vieles mehr und alles gleichzeitig! Dabei sind die meisten Entwicklungen nicht vom Himmel gefallen, sondern Ergebnisse des Handelns – oder auch des Nicht-Handelns! – der Erwachsenen. Man fühlt sich an das Lied von Herbert Grönemeyer erinnert: Kinder an die Macht! Denn: es könnte womöglich kaum schlimmer, aber vielleicht sogar besser werden…

Welche Rolle kann hier die Homöopathie spielen?

Wenn von Kinderrechten die Rede ist, dann sollte auch gefragt werden, welche Medizin benötigen Kinder? Denn das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit darf nicht vergessen werden, zum Beispiel, in dem Kinder dosiert  konventionelle Arzneimittel erhalten, ohne sie zu belasten. Studien aus der Versorgungsforschung belegen, dass durch den Einsatz der Homöopathie zum Beispiel Antibiotika oder Cortison bei Kindern erheblich eingespart werden können. Dies zeigt auch die Erhebung der Securvita Krankenkasse, die die Daten von 15.700 Versicherten, die mindestens drei Jahre lang regelmäßig bei homöopathischen Kassenärzten in Behandlung waren, ausgewertet hat. Ein Ergebnis: Kinder erhielten seltener Antibiotika. Besonders auffällig erwies sich dies bei Kleinkindern ab der Geburt: Mit homöopathischer Behandlung sank die Zahl der mit Antibiotika behandelten Kleinkinder im dreijährigen Untersuchungszeitraum um 16,7 Prozent, während sie in der Vergleichsgruppe um 73,9 Prozent stieg.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende DZVhÄ: „Homöopathie ist in der Versorgung von Kindern national, wie international ein wichtiger medikamentöser Therapiebaustein. In Deutschland soll auch weiterhin Kindern, ganz gleich welche sozialen Schichten, die Homöopathie über die Krankenkassen zur Verfügung stehen.“

Kinderärzt:innen berichten aus ihrer Praxis

Wir haben diesen Tag zum Anlass genommen, Kinderärztinnen und Kinderärzte zu fragen, welche Erfahrungen sie mit Homöopathie in der täglichen Praxis haben. Homöopathisch tätige Kinderärztinnen und Kinderärzte bekennen sich zur Integration der Homöopathie in die medizinische Begleitung ihrer kleinen (und größeren) Patientinnen und Patienten. Wir wissen, dass Eltern sich dies wünschen und das Homöopathie als sichere Methode wahrgenommen wird.

Das Thema Kindergesundheit ist Teil des nächsten Deutschen Ärztekongresses für Homöopathie (18.-20.5.2023). Das Thema: Homöopathie am Beginn und Ende des Lebens. Ein Kongress des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

2022-09-19T10:47:15+02:00

Homöopathie für Apotheker:innen muss erhalten bleiben

Berlin, 14. September 2022. Die Berliner Apothekerkammer beantragt auf dem Deutschen Apothekertag (14.-16. September 2022) die Weiterbildung Homöopathie für Apotheker:innen zu streichen. Aus Sicht des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) muss dieser Antrag abgelehnt werden, da vor allem die Patintensicherheit darunter leiden würde.

Die Weiterbildung Homöopathie für Apothekerinnen und Apotheker muss erhalten bleiben

Der DZVhÄ lehnt den Antrag der Berliner Apothekerkammer auf dem Deutschen Apothekertag entschieden ab. Der Berliner Antrag wird damit begründet, dass die Führung des Titels „Apotheker:in für Naturheilverfahren und Homöopathie“ suggerieren würde, „dass die Homöopathie eine wissenschaftlich anerkannte und evidenzbasierte Arzneimitteltherapie ist“.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Homöopathie ist eine wissenschafts-basierte Methode, sie erfüllt alle Kriterien der auf drei Säulen stehenden evidenz-basierten Medizin. Die Beratungskompetenz der Apothekerinnen und Apotheker im Bereich Homöopathie dient der Patientensicherheit. Rund 90 Prozent der homöopathischen Arzneien werden ohne Verordnung verkauft.“

Aus diesen Gründen lehnt der DZVhÄ den Berliner Antrag ab: 

  • Arzneimittelstatus und Apothekenpflicht von Homöopathika

Homöopathika sind Arzneimittel, sowohl im nationalen Recht (Arzneimittelgesetz, z.B. §§ 4, 38, 39, 63c) als auch im Europarecht (Directive 2001 83/EC; z.B. Art. 14, Art. 16) und unterliegen der Apothekenpflicht. Weitere Regularien für Homöopathika finden sich beispielsweise in der Arzneimittelverschreibungsverordnung und im Betäubungsmittelgesetz (ausgenommene Zubereitungen).

Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar Teil des Studiums, Besonderheiten in Bezug auf homöopathische Arzneimittel werden aber laut Curriculum in der Bereichsweiterbildung abgehandelt.

  • Verankerung in offiziellen Arzneibüchern

Die Herstellung von Homöopathika ist im offiziellen deutschen homöopathischen Arzneibuch (HAB) beschrieben, große Teile des HAB wurden und werden schrittweise in das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) überführt. Momentan befinden sich im Ph. Eur. 10.5. insgesamt 43 Monografien mit homöopathischem Kontext.

Arzneibücher sind Grundlagenliteratur für Apotheker und laut Apothekenbetriebsordnung § 5 Pflichtliteratur in der Apotheke.

Allein die Verankerung in offiziell gültigen Arzneibüchern verpflichtet Apotheker über die Thematik Bescheid zu wissen.

Die hier zur Diskussion stehende Weiterbildung spezifiziert das im Studium erworbene Wissen über die Herstellung von Homöopathika und anderen naturheilkundlichen Arzneimitteln.

  • Beratungspflicht in der Apotheke

Homöopathie hat eine lange Tradition gerade in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten. Homöopathika werden von Ärzten und nichtärztlichen Therapeuten verschrieben, aber auch vielfach von Laien genutzt. Es besteht eine hohe Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten für diese Therapierichtung (1).

Homöopathika unterliegen der Apothekenpflicht. Über deren Anwendung, Dosierung aber auch Risiken und Grenzen der Therapie muss in der Apotheke, genau wie über alle anderen Arzneimittel, beraten werden. Dies umso mehr, seit die Dosierung registrierter homöopathischer Einzelmittel nicht mehr Teil des Beipackzettels ist!

  • Leitliniengerechte Beratung

Homöopathische Arzneimittel haben Eingang in verschiedenen Leitlinien gefunden.

Beispielhaft seien hier die S3 Leitlinien „Akuter Schwindel in der Hausarztpraxis“ und „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ genannt (2,3).

Der Eingang in Leitlinien zeigt darüber hinaus, dass für homöopathische Arzneimittel durchaus Evidenz vorhanden ist!

  • Evidenzgedanke

Evidenz steht auf 3 Säulen. Zur sogenannten internen Evidenz gehören die Erfahrungen des Arztes/Therapeuten sowie die Präferenz der Patienten. Das Reduzieren des Evidenzkonzepts ausschließlich auf externe Evidenz und der Fokus lediglich auf Metaanalysen und RCTs (Spitze der Evidenzpyramide) geht am Evidenzgedanken vorbei und ist schlichtweg falsch!

Zudem existieren placebokontrollierte klinische Prüfungen mit Homöopathika, die beispielsweise auch Einzug in Leitlinien gefunden haben (4,5).

Die fehlende Evidenzlage als Begründung zur Streichung der Homöopathie aus der Zusatzbezeichnung anzuführen ist falsch.

  • Verpflichtung zur Herstellung von Rezepturen

Die Herstellung von Arzneimitteln gehört zu den Kernkompetenzen der ApothekerInnen oder PTAs. Therapeutisch verordnete Individualrezepturen, die auch Homöopathika bzw. die Einarbeitung homöopathischer Mittel in Individualrezepturen betreffen können, müssen in jeder Apotheke hergestellt werden können (Apothekenbetriebsordnung).

  • Pharmakovigilanzpflicht

Homöopathika unterliegen als Arzneimittel -egal ob registriert oder zugelassen- der vollen Pharmakovigilanzpflicht (AMG § 63c). ApothekerInnen und PTAs als HeilberuflerInnen sind zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet.

Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, typische Reaktionen auf die Gabe eines homöopathisch gewählten Arzneimittels (wie z.B. die Erstverschlimmerung) von klassischen Arzneimittelnebenwirkungen abgrenzen zu können. Das ist Teil des Curriculums der Bereichsweiterbildung.

  •  Was ist eigentlich mit Herausnahme des Begriffes Homöopathie gemeint?

Rein regulatorisch sind auch die im Curriculum genannten Arzneimittel anderer naturheilkundlicher Verfahren (mit 24 h angegeben) Homöopathika und im Ph.Eur., HAB oder anderen Pharmakopöen monografiert: Biochemie nach Schüßler, anthroposophisch erweiterte Medizin, Spagyrik, Homotoxinlehre, Isopathie, Nosoden-Therapie, Bachblütentherapie (in British Homeopathic Pharmacopoeia)

Wie steht es um die phytotherapeutische Anwendung von Urtinkturen, die als Homöopathika registriert sind, sollen die auch aus dem Curriculum entfernt werden?

Gilt der Antrag gleichermaßen für diese Therapierichtungen oder ist lediglich die Homöopathie im Sinne des Ähnlichkeitsprinzips gemeint?

Mit diesem Rundumschlag wäre das Curriculum, welches momentan 100 Stunden umfasst, um etwa 60 Stunden reduziert. Die Frage ist: Was bleibt dann noch übrig?

  • Stellenwert/Umfang der Homöopathie im Pharmaziestudium

Die AntragstellerInnen der LAK Berlin sind der Meinung, dass die oben angeführten Punkte ausreichend im Pharmaziestudium bzw. im praktischen Jahr gelehrt würden. Dem ist nicht so. Im 3. Abschnitt sind in manchen Kammerbereichen lediglich 90 Minuten der Homöopathie und weiteren naturheilkundlichen Verfahren gewidmet.

DZVhÄ Fazit 

Die Bereichsweiterbildung inclusive Homöopathie ist weiterhin nötig, um die komplexe Thematik für interessierte ApothekerInnen anzubieten! Dies muss auch weiterhin unter dem Dach der Apothekerkammern angeboten werden.

Quellen

  1. Forsa. Meinungen zur Homöopathie. Berlin: Forsa-Umfrage F20.0082/38662;28.Feb 2020
  2. S3-Leitline „Schwindel, akut in der Hausarztpraxis“ https://www.awmf.org/leitlinien/detail/II/053-018.html; aufgerufen am 12.09.2022
  3. S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“   S3-Leitlinie Komplementärmedizin (awmf.org); aufgerufen am 12.09.2022
  4. Frass M, Lechleithner P, Gründling C et al. Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. Oncologist 2020; 25:e1930-e55
  5. HRI: Homeopathic Research Institute. Homeopathy Research Institute | HRI (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022 / Homeopathy Research Institute | HRI – Die Homöopathie-Debatte (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022

 

2022-09-19T10:39:21+02:00

Podcast: Präsident Bundesapothekerkammer zur Patientensicherheit

Berlin, 13.09.2022. Der Internationale Tag der Patientensicherheit am 17. September ist ein Aktionstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Er steht 2022 unter dem Motto Medikamente ohne Schaden.
Wir haben zu unserem vierten DZVhÄ-Podcast den Präsidenten der Bundesapothekerkammer eingeladen, Herrn Thomas Benkert, und fragen ihn, welche Rolle die Beratung in der Apotheke für die Patientensicherheit spielt. Und wir sprechen mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.

„Es ist unsere Aufgabe als homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte, die Patient:innen dort abzuholen, wo sie als kranke Menschen stehen. Wir müssen ihre Befunde kennen, aber auch ihr subjektives Befinden, ihre Ängste und ihre Wünsche wahrnehmen, ernstnehmen und darauf eingehen. Das kann bedeuten, dass ich einem Patienten sage: Ja, ich kann Ihnen in der konkreten Krankheitssituation eine homöopathische Begleitung anbieten. Oder ich muss sagen: Nein, ich denke, Sie sollten zunächst auf konventionelle Medizin setzen, damit Komplikationen oder irreversible Gewebe- oder Organschäden vermieden werden.“ – Dr. Ulf Riker, Internist

„Wir müssen in der Beratung in der Apotheke zunächst abklären, ob der Kunde mit den Beschwerden, für die er die homöopathische Arznei kauft, bereits in einer ärztlichen Behandlung ist. Wir fragen auch, ob regelmäßig Medikamente genommen werden und wenn ja, welche. Es wäre natürlich ein Eklat, wenn dieser Kunde ein Bluthochdruckmittel absetzen würde, um es durch ein homöopathisches zu ersetzen. Aber: Homöopathische Arzneien haben ihre Berechtigung und sie gehören als Arzneimittel in die Apotheke. Es bedarf der fachlichen Beratung durch Apotheker:innen im Sinne der Patientensicherheit. – Thomas Benkert, Apotheker, Präsident der Bundesapothekerkammer 

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„Der Homöopathie-Podcast“ des DZVhÄ kann direkt hier auf der Webseite gehört werden. Sie möchten keine neue Folge verpassen? Dann hören und abonnieren Sie den Podcast auf allen gängigen Podcast-Plattformen: Spotify, Apple Podcasts, podimo, Deezer, Youtube Music, Youtube und vielen mehr. Wir freuen uns, wenn Sie den Podcast dort liken!

Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Forschung | Folge 8 – Drei Wissenschaftler berichten über den Stand der Homöopathie-Forschung
  • Homöopathie in der Tiermedizin | Folge 7 – Die Tierärztinnen Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, Dr. med. vet. Beatrice Milleder und Dr. med. vet. Dörte v. Bremen sprechen über die Homöopathie in der Tiermedizin.
  • Homöopathie in der Kinderheilkunde | Folge 6 – Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald: Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.
  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin | Folge 5 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit | Folge 4 – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Anamnese in der Homöopathie | Folge 3 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
  • Die Integrative Medizin | Folge 2 – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin | Folge 1 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

Und hier finden Sie alle Podcast-Folgen auf einen Blick.

2024-09-03T09:31:25+02:00

Podcast: Das Gespräch in der Homöopathie

Berlin, 12.09.2022. Steht in der Homöopathie das Gespräch im Vordergrund? Was unterscheidet die Anamnese in der Homöopathie von der in der konventionellen Medizin? Ist Homöopathie sprechende Medizin? Und werden die Patient:innen davon gesund? Im dritten DZVhÄ-Podcast „Das Gespräch in der Homöopathie“ geht es um die gründliche Anamnese in der Homöopathie und warum sie so wichtig ist.

Zu Gast sind Dr. med. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende DZVhÄ und Hausärztin/ Notfallmedizinerin – sowie Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, die bis 2023 Vorständin Fort- und Weiterbildung war und Allgemeinmedizinerin ist.

In diesem Podcast räumen die Ärztinnen mit Vorurteilen über die Fallaufnahme in der Homöopathie auf. Dabei erläutern sie, wie in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik verbunden wird. Zudem besprechen sie, warum das gründliche Erfassen aller Symptome essenziell für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung sind.

Dr. Michaela Geiger betont, dass die klinische Diagnose die Grundlage jeder homöopathischen Behandlung bildet. In der umfassenden Anamnese ist es entscheidend, zunächst einen offenen Bericht des Patienten zu erhalten, der ihm die Freiheit gibt, seine Symptome und Beschwerden in all ihren Facetten zu schildern. Anschließend folgt ein gezieltes, ärztliches Gespräch, um alle relevanten Symptome vollständig zu erfassen und ein präzises Bild des Gesundheitszustands zu gewinnen.

Was ich sagen würde, was tatsächlich ein Kernunterschied zur konventionellen Anamnese ist: Dort suche ich eine Diagnose. Das heißt ich versuche das, was ich höre, irgendwie passend zu machen. Ich frage unter Umständen konkret nach – in Richtung ‚Könnte es nicht eine Divertikulitis sein, also eine Entzündung im Enddarm, was könnte es sonst sein‘.
In der homöopathischen Anamnese liegt der Fokus jedoch sehr viel mehr auf dem Zuhören. Das heißt – hören, hören, hören. Wir reden ja oft von sprechender Medizin. Allerdings eigentlich wäre es fast schöner zu sagen: Es ist eine zuhörende Medizin. Denn das ist das, worum es geht. – Dr. Alexandra Schulze-Rohr

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Diese DZVhÄ-Podcasts sind bisher erschienen

  • Homöopathie in der Forschung | Folge 8 – Drei Wissenschaftler berichten über den Stand der Homöopathie-Forschung
  • Homöopathie in der Tiermedizin | Folge 7 – Die Tierärztinnen Dr. med. vet. Brigitte Hentschel, Dr. med. vet. Beatrice Milleder und Dr. med. vet. Dörte v. Bremen sprechen über die Homöopathie in der Tiermedizin.
  • Homöopathie in der Kinderheilkunde | Folge 6 – Kinderärztin Dr. Monika Grasser und der Kinderarzt Dr. Dominik Ewald: Ein vielseitiger Podcast über Therapie, Elternwünsche, Abrechnung und Berufspolitik.
  • Homöopathie in der Allgemein- und Familienmedizin | Folge 5 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Jörg Albrecht sprechen im 5. DZVhÄ-Podcast über die Homöopathie in der hausärztlichen Versorgung. Was ist Familienmedizin und wie wird Homöopathie in die Hausarztpraxis integriert?
  • Patientensicherheit | Folge 4 – Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, im Gespräch mit Dr. Ulf Riker, Internist und Vorstandsmitglied im DZVhÄ, über Patientensicherheit im Miteinander von konventioneller und homöopathischer Medizin.
  • Die Anamnese in der Homöopathie | Folge 3 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstände des DZVhÄ, sprechen darüber, wie sich in der Homöopathie das diagnostische Gespräch mit der klinischen Diagnostik zu einer Medizin verbindet.
  • Die Integrative Medizin | Folge 2 – Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ im Gespräch mit Robert Schmidt, Chefarzt des Münchner Krankenhauses für Naturheilweisen über die Integrative Medizin in Praxis und Klinik.
  • Über die Vielfalt in der Medizin | Folge 1 – Dr. med. Michaela Geiger und Dr. med. Ulf Riker, Vorstände des DZVhÄ, berichten u.a. an Beispielen aus der eigenen Praxis, warum Pluralismus und Therapiefreiheit wichtige Werte in der Medizin sind.

Und hier finden Sie alle Podcast-Folgen auf einen Blick.

2024-09-03T10:29:43+02:00
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