Neuer DZVhÄ-Vorstand ist gewählt

Berlin, 19. November 2024. Neuer DZVhÄ-Vorstand: Die Leipziger Ärztin Monika Kölsch ist die neue 1. Vorsitzende und der Münchner Arzt Dr. Ulf Riker der neue 2. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Delegiertenversammlung des DZVhÄ wählte sie am 16. November 2024 mit großen Mehrheiten. Die Neuwahlen wurden nach den Rücktritten von Dr. Michaela Geiger und Dr. Sieglinde Lauer nötig.

Monika Kölsch und Ulf Riker wurden in zwei Wahlgängen gewählt, traten aber als Team an. Auf ihrer Agenda stehen viele Ziele, die sie sich für ihre Amtszeit gesteckt haben. So möchten sich Kölsch und Riker für die Attraktivität der ärztlichen Homöopathie gerade auch bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen einsetzen und die Fortbildungsangebote für den ärztlichen Nachwuchs attraktiver machen. Sie möchten die Homöopathie wieder verstärkt im ärztlichen Selbstverständnis etablieren und sich politisch für die Homöopathie als Teil eines pluralen Medizinsystems einsetzen. Weiterhin bleiben im Bundesvorstand des Berufsverbandes  Gerhard Antrup für die ‚Finanzen‘ und Dr. Sigrid Kruse für ‚Weiterbildung‘ verantwortlich.

Neuer DZVhÄ-Vorstand: Mit Erfahrung ins neue Amt

Sowohl Monika Kölsch als auch Ulf Riker haben vielfältige Erfahrungen in der Verbandsarbeit. Ärztin Kölsch war bereits von 2010 bis 2019 m DZVhÄ-Vorstand aktiv und ist seit 2016 auch im Vorstand des homöopathischen Weltärzteverband LMHI engagiert. Dr. Riker ist 1. Vorsitzender des DZVhÄ-Landesverbands Bayern und war 2021/2022 Teil des DZVhÄ-Vorstands. Mit diesen Verbandserfahrungen werden sich die neuen 1. und 2. Vorsitzende auch die Strukturen des DZVhÄ genau ansehen, um den Berufsverband insgesamt für die Zukunft zu stärken.

2024-11-20T19:30:06+01:00

Die neue GOÄ ist veröffentlicht – aber noch nicht gültig

Berlin, 26.09.2024. Die neue GOÄ befindet sich auf der Zielgeraden. Am 12. September 2024 gab die Bundesärztekammer (BÄK) die Endfassung bekannt. Diese wurde zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der BÄK und unter Zustimmung der Beihilfestellen ausgehandelt. Nun ist die Politik am Zug und wird sich mit der neuen GOÄ beschäftigen.

Der DZVhÄ, vertreten durch die Privatarzt-AG, war von Anfang an an diesem über mehr als 10 Jahre dauernden Prozess beteiligt.
Wie der DZVhÄ die neue Gebührenordnung einschätzt und wie homöopathisch tätige Privatärztinnen und Privatärzte in Zukunft abrechnen können, lesen Sie hier im Mitgliederbereich.

 

 

2024-09-27T09:59:29+02:00

DocCheck und die Homöopathie – eine DZVhÄ-Antwort

Berlin, 24.09.2024. DocCheck arbeitet sich an der Homöopathie ab. Ende Juli erschien der Beitrag „Das Homöopathen-Verbot kommt“. In diesem Beitrag verbreiten die Autoren falsche Aussagen über den Stand der Homöopathie-Forschung. Auf DZVhÄ-Nachfrage erhielten wir zwar eine (süffisante) Antwort, aber Belege für die Aussage, die die ärztliche Homöopathie in das Reich der Glaubensbekenntnisse rückte, blieben jedoch aus.
Mitte September veröffentlichte DocCheck den Beitrag „Die Abrechnungskünstler“. Homöopathie ist in das Gesundheitssystem integriert, das zeigen auch die Selektivverträge Homöopathie. Daraus einen organisierten Abrechnungsbetrug zu unterstellen und lediglich Vermutungen und Spekulationen anzuführen, ist seriösem Journalismus nicht würdig.

Ein Fakten-Check zeigt die Mängel des Beitrags

Beliebtheit der Homöopathie und Wettbewerbsvorteil der Krankenkassen

▶️ Ob die Aufnahme der Homöopathie als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen ein Instrument zur Kundenbindung ist, ist spekulativ und sei dahingestellt. Richtig ist, dass Homöopathie bei den Versicherten beliebt ist. Weder Herr Windeler noch die DocCheck-Redaktion, die sich das Windeler-Zitat zu eigen machen, reflektieren die Frage, warum Patientinnen und Patienten Homöopathie so stark nachfragen und auch warum sie einen Wettbewerbsvorteil für die Krankenkassen darstellen könnte? Und das trotz der harschen Kritik, die seit Jahren in Medien an der Homöopathie geübt wird.
Offensichtlich spiegelt sich gerade in dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Erstattung ihre positive Erfahrung mit der Homöopathie. Diese komplett zu ignorieren, erscheint aus Sicht Betroffener ignorant. Die mittlerweile in vielen Leitlinien verankerte „Gemeinsame Entscheidungsfindung“ (Shared decision making), die Patientinnen und Patienten explizit das Recht zugesteht über ihre Behandlung mitzuentscheiden, die Berücksichtigung der Erfahrungen und der Lebenswelt betroffene Menschen, ist im Übrigen ebenso ein Bestandteil Evidenzbasierter Medizin.

Unkenntnis der Wirksamkeitsprüfung

▶️ Das Zitat des BfarM als Hinweis auf einen angeblich fehlenden Wirksamkeitsnachweis zu werten, beruht auf einem Mangel der Kenntnis der Sachlage. Während im Rahmen einer konventionellen Arzneimittelstudie bei einer Indikation die Wirksamkeit eines Wirkstoffs geprüft wird, ist es bei Homöopathie-Studien mit Einzelmitteln so, dass auch bei einer definierten Indikation aus einer Vielzahl von Arzneimitteln, je nach vorliegender individuellen Symptomatik, verschiedene Arzneimittel gewählt werden. Insofern ergibt sich die Wirksamkeit in einer Homöopathie-Studie nicht aus der Wirkung eines Arzneimittels, sondern aus der Wirksamkeit verschiedener Arzneimittel – je nach individueller Symptomatik.
Deshalb sind homöopathischen Einzelmitteln auch keiner Indikationen zugeordnet. Um diesen Widerspruch zu pharmakologisch wirkenden, indikationsbezogen eingesetzten Arzneimitteln aufzulösen bzw. Rechnung zu tragen, wurde die Registrierung homöopathische Einzelmittel eingeführt. Dies ist keine Privilegierung der Homöopathie, sondern eine adäquate administrative Handhabung.
Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, Homöopathie habe ihre Wirksamkeit nicht unter Beweis gestellt, ist schlichtweg falsch.
Der DZVhÄ stellte DocCheck umfangreiches Material zur Verfügung, aus dem die Wirksamkeit der Homöopathie hervorgeht. Es ist ein peinlicher Vorgang, wenn eine bekannte Plattform wie DocCheck wissenschaftliche Daten komplett ignoriert oder in Unkenntnis der regulatorischen Gegebenheiten falsche Informationen verbreitet.

Homöopathische Selektivverträge und Managementgesellschaften

▶️ In ähnlicher Weise vermischt DocCheck auch Grundsätze und Regularien von Selektivverträgen, außerbudgetären und regulären GKV-Leistungen. Während der Kollektivvertrag von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen wird und für die Ärzte und Krankenkassen verbindlich ist, bieten Selektivverträge einzelnen Leistungserbringern oder einer Gemeinschaft von Leistungserbringern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten. Bei Vertragsabschluss mit den Ärzten oder deren Managementgesellschaften geben die Krankenkassen Leitlinien und Gewährleistungszusagen vor, die vom Arzt eingehalten werden müssen. – Eine Vielzahl von Selektivverträgen werden außerbudgetär vergütet, dies ist kein Privileg homöopathischer Selektivverträge.

Auch die Gründung einer Managementgesellschaften ist kein homöopathisches Alleinstellungsmerkmal: Andere Verbände haben auch zur Durchführung von Selektivverträgen Managementgesellschaften gegründet (z.B. die „Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG“).
Die Teilnahme an den Selektivverträgen Homöopathie ist nicht DZVhÄ-Mitgliedern vorbehalten. Jeder Arzt, jede Ärztin mit entsprechender Qualifikation kann sich einschreiben. Auch viele KVen bieten Selektivverträge Homöopathie an.
Bestehen seitens der teilnehmenden Krankenkasse Zweifel an der Qualität oder dem Umfang der Behandlung, kann sie eine Prüfung entsprechend der Vereinbarung des Vertrages veranlassen und gegebenenfalls Rückforderungen stellen.

Umfang der Homöopathie-Ausbildung

▶️ Das Homöopathie-Diplom lässt sich nicht in drei Wochen absolvieren und außerdem müssen auch kontinuierlich Fortbildungspunkte gesammelt werden, um es zu behalten. Da DocCheck nicht nur die Ausbildungszeit verkürzt, sondern auch die Lehrinhalte unterschlägt, seien sie hier genannt.

Nachzuweisen ist die Absolvierung folgender Ausbildungsbestandteile:

  • 6 Kurse mit je 40 Stunden (Kurse A-F). Der sogenannte 3-Monats-Kurs entspricht inhaltlich den Kursen A bis F und enthält zusätzlich bereits 100 Stunden praktischer Ausbildung.
  • Fallseminare einschließlich Supervision, 300 Stunden praktische Ausbildung in Arbeitsgruppen unter Leitung eines auch vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie ODER
  • 18 Monate kontinuierliche Ausbildung in einer Praxis oder Klinik unter Leitung eines vom DZVhÄ anerkannten Weiterbildungsbefugten für den Bereich Homöopathie. Hierbei sind 100 Stunden Fallseminar alternativ zu 6 Monaten Praxisassistenz zu verstehen.
  • Selbstständige Ausarbeitung von 50 Krankheitsfällen im Fallseminar bzw. der Praxisassistenz, davon 10 vorgegebene Fälle ausführlich.
  • Präsentation und schriftliche Dokumentation von 10 eigenen Krankheitsfällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers, davon mindestens 5 chronische Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtung nach der ersten Mittelgabe, sowie Erfüllung der Mindestanforderungen bzgl. der Qualitätssicherung.
  • Abschluss-Kolloquium beim zuständigen DZVhÄ-Landesverband bzw. seinen Ausbildungsleitern nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung.

 

Fehlende Evidenz? Eine falsche Behauptung

▶️ Der Beitrag intendiert, Homöopathie sei im Gegensatz zu anderen Leistungen, die im Rahmen der Selektivverträge oder außerbudgetären erbracht werden, nicht evidenzbasiert. Wir haben DocCheck mit umfangreichem Material belegt, dass Homöopathie zur Evidenzbasierten Medizin gehört. Hingegen werden Check-up-Untersuchungen von ärztlichen Standesorganisationen vielfach beworben, häufig durchgeführt, von den GKVen außerbudgetär honoriert und ihre Durchführung sogar mit einem Bonus für die Teilnehmer belohnt. Ein aktuelles Cochrane Review zeigt jedoch, dass solche Untersuchungen weder Herzkreislauf-, noch Krebserkrankungen oder Todesfälle insgesamt verhindern (Krogsbøll et al: General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease (Review). Cochrane Database of Systematic Reviews Jan. 2019.

Worum geht es DocCheck?

▶️ Worum geht es DocCheck bei den unverhohlenen Betrugsunterstellungen? Um die Finanzierbarkeit des GKV-Systems oder um eine Kritik an der Homöopathie? Uns stellen sich wieder Fragen:

  • Warum betreibt DocCheck Rosinenpickerei?
  • Warum stellt DocCheck seine Kritik an der Erstattung homöopathischer Leistungen nicht in den gebotenen Zusammenhang?
  • Warum fehlt ein Hinweis darauf, dass viele Leistungen im GKV System, zum Beispiel Check-Up Untersuchungen zwar häufig durchgeführt werden, aber nachweislich keinen Effekt haben?

Warum so empfindlich, DocCheck? Ist die Kritik an einem Artikel gleichzusetzen mit „Austeilen gegen Journalisten“? DocCheck hat in seinem Beitrag „Das Homöopathieverbot kommt“ sachlich falsch intendiert, Homöopathie sei grundsätzlich nicht evidenzbasiert. Der DZVhÄ antwortet darauf sachlich fundiert und stellte umfangreiches wissenschaftliches Material zur Verfügung, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Wir vermissen die Bereitschaft zu einem sachlichen, sachbezogenen und auf Fakten beruhenden Dialog auf Basis der Grundlagen der Evidenzbasierten Medizin. Auch der aktuelle Artikel basiert auf Vermutungen und Unterstellungen.

 


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2024-09-24T09:51:43+02:00

Wir nehmen Abschied von Dr. Klaus-Henning Gypser

Berlin, 16. September 2024.
Dr. Klaus-Henning Gypser – ein Nachruf von seinem Wegbegleiter Dr. Carl Rudolf Klinkenberg.

Ein Großer ist von uns gegangen: Am 4. September 2024 verstarb Klaus-Henning Gypser im Beisein seiner geliebten Frau Heike und seiner Familie nach kurzer schwerer Krankheit. Seine Verdienste um die Homöopathie sind herausragend.

Der frühe Kontakt zur Homöopathie und seine Ausbildung

Klaus-Henning Gypser (*27.02.1955) kam im Kindesalter mit der Homöopathie in Berührung, als ihm sein homöopathischer Hausarzt medizinische Bücher gab. Im Alter von 16 Jahren beschloss er, homöopathischer Arzt zu werden, mit 20 las er das Organon. Während seines Medizinstudiums in Aachen hospitierte er bei Jost Künzli, Will Klunker und Georg von Keller. Klunker zeigte ihm methodisch, wie man die richtige Arznei wählt und führte ihn in die Philosophie Heideggers ein. Von Keller öffnete ihm das weite Feld der homöopathischen Literatur. Gypser begann ab 1980 selbst, sie zu sammeln und baute im Laufe seines Lebens die mit ca. 8000 Bänden weltweit größte homöopathische Privatbibliothek auf.

Wichtige Beiträge zur Forschung und Methodik

1984 erschloss er in der Bibliotheca Homoeopathica mit v. Keller, J. Baur und P.W. Thomas sämtliche seit 1822 weltweit publizierten Zeitschriften mit einem neuen Abkürzungsverzeichnis und schuf damit bereits eine der Voraussetzungen für die Revision der Materia medica. Ein weiterer Verdienst ist die Herausgabe der Schriften von Bönninghausen, Hering und Kent, die er so für die weitere Forschung bereitstellte. Damit wurde die Wiederbelebung der Denkweise C. von Bönning­hausens möglich.

1996 bis `99 wurde unter Gypsers Leitung Bönninghausens Taschenbuch revidiert und damit zu einem modernen Hilfsmittel im Praxisalltag. Bönninghausens Methode wurde durch ihn, Andreas Wegener und Bernhard Möller verbreitet und mit Heiner Freis Polaritätsanalyse regelrecht populär gemacht – ein Quantensprung für die Homöopathie. Insgesamt gab Gypser 18 Bücher zur Homöopathie in bis zu 5 Auflagen und ca. 200 Zeitschriftenbeiträge heraus. Von 1987 bis `92 war er Schriftleiter der Zeitschrift für Klassische Homöopathie, 1988 bis `92 Schriftleiter der Classical Homoeopathy Quarterly. Seine geplante Biographie über J.T. Kent, an der er seit 1978 arbeitete und für die er mehrere Reisen in die USA unternahm, floss 2016 in eine vierteilige Artikelserie in der AHZ.

Seine Leidenschaft als Mentor und Wegbereiter – Gypser prägte eine ganze Generation von Homöopathen

Von 1989 bis `92 hielt Gypser Vorlesungen an den medizinischen Fakultäten von Bonn und Gießen. Über 100 Studenten* besuchten sie, viele von ihnen fuhren 100 km und weiter, es herrschte Aufbruchstimmung. „Er hat die Begeisterung und das Feuer im Herzen der Studenten angezündet“, erzählte mir einer der damaligen Studenten. Daraus wurden studentische und ärztliche Arbeitskreise gegründet. 2005 bis 2012 dozierte Gypser in Bonn mit Homöopathie als Wahlpflichtfach auch für die klinischen Semester.

„Am meisten lernt man, wenn man lehrt“, sagte er oft in Anlehnung an den Philosophen Martin Heidegger. Gypser hat eine ganze Generation von Homöopathen geprägt. Monatlich lud er eine kleine Gruppe von Studenten, Ärzten und Heilpraktikern abends nach Glees ein, wo sie bis in die Nacht die Fälle des Tages besprachen. Er förderte jeden, der ernsthaft lernen wollte, in Arbeitskreisen von 5 bis 10 Personen. Hier unterrichtete er die Grundlagen, Fälle und Themen wie Q-Potenzen, Diätetik, Boger-Bönninghausen-Methode, Kent.

Ein großzügiger Wissensvermittler

Gypser war sehr großzügig in der Weitergabe seines Wissens. Wer sich mit einer Frage an ihn wandte, kam bereichert zurück. Seine Art war freundschaftlich und zuhörend, seine Sprache klar und direkt. Wir waren willkommen, bei ihm zu hospitieren. Studenten und Kollegen bekamen ihre Grundausbildung oder bildeten sich bei Gypser fort; andere profitierten vom Austausch mit ihm und noch mehr erreichte er mit seinen Veröffentlichungen und Büchern. Zu denen, die von ihm lernten, gehören u.a. Robert Goldmann, Ulrich Fischer, Ammo Kummer, Heiner Frei, Gertraud Roos, Rainer Bütow, Peter Minder, Doris Barzen, Peter Scholl, Susanne Jungmann und der Verfasser. Kollegen aus aller Welt besuchten ihn, darunter Julian Winston, P.S. Krishnamurty, André Saine und Renzo Galassi. Bestrebungen, eine Professur für Gypser einzurichten, scheiterten mehrfach.

Die Wiederbelebung der Grundlagen der Homöopathie

Aufbauend auf den Gedanken von Klunker und von Keller gab Henning Gypser der Homöopathie ihre Grundlagen zurück. Es ging ihm besonders um ihr Krankheitsverständnis, bei dem die Phänomene, also die Symptome selbst, den Kompass für die Mittelwahl bilden. Bei der Arzneiwahl griff er wieder auf die originalen Quellen zurück und setzte damit den Standard. Mit der Wiedereinführung des Materia medica-Vergleichs leitete er den Aufbruch in die Beachtung der Originalsymptome ein. Gypser lebte die Homöopathie vor. Er schuf – auch über die Kollegen, die bei ihm lernten oder die sich mit ihm austauschten – im deutschsprachigen Raum die Basis der genuinen Homöopathie.

Die Gleeser Akademie und sein Vermächtnis

2004 gründete Gypser die „Gleeser Akademie homöopathischer Ärzte“. Neben der Ausbildung sollte sie dem seit Jahren von ihm geplanten Projekt einer dringend notwendigen Revision der Materia medica einen Standort geben. Er sichtete Arzneiprüfungen und klinische Erfahrungen und führte sie in einer verlässlichen Materia medica zusammen. 68 Monographien wurden von 25 Mitarbeitern der Akademie bis 2022 unter seiner Leitung erstellt – eine große Leistung, die sein Lebenswerk vollendet. Die Akademie wurde 2020 aufgelöst. Ein Teil der Bibliothek wurde von der LIGA erworben und befindet sich heute im Hahnemannhaus in Köthen. Da die meisten Prüfungen in deutscher Sprache verfasst wurden, haben wir deutschsprachigen Homöopathen die Aufgabe, Gypsers Arbeit fortzuführen und die Revision zu vollenden.

Seine Verbundenheit mit Indien

Gypser fühlte sich der Spiritualität des indischen Heiligen Ramana Maharshi verbunden. Er studierte Hindi. Morgens meditierte er. Auf dem Subkontinent pflegte er tiefe Freundschaften und hatte Gastprofessuren in Goa und Jaipur.

Ein Leben für die Homöopathie

Klaus-Henning Gypser hat der homöopathischen Gemeinschaft ein wertvolles Erbe hinterlassen. Seine überragende Lebensleistung war nur durch den bedingungslosen Rückhalt seiner Frau Heike, die an vielen seiner Projekte aktiv beteiligt war und durch die großzügige Mithilfe seiner Familie möglich.

Sein Leben war ein Leben für die Homöopathie. Oft sagte er: „Was für eine geniale Methode. Was sind wir privilegiert, dass wir Homöopathie praktizieren dürfen!“

Dr. Klaus-Henning Gypser – ein Nachruf von seinem Wegbegleiter Dr. Carl Rudolf Klinkenberg


* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

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Im August 2023 ist der herausragende Homöopath und ehemaliger DZVhÄ-Vorsitzende Dr. Karl-Heinz Gebhardt verstorben. Lesen Sie hier eine Würdigung.

 

2024-09-24T09:13:18+02:00

Fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck

Berlin, 7. August 2024. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo hinaus oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird mit einem Brief an den Autor, die Autorin und der Redaktion mit der Bitte reagiert, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern. Auch fragwürdige Homöopathie-Aussagen von SWR und DocCheck wurden vom DZVhÄ hinterfragt – die Redaktionen antworteten nicht.

Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen und nicht hinterfragt werden. So auch im SWR-Kommentar von Veronika Simon zum Thema „Ärztekammer streicht Zusatzausbildung ‚Homöopathie‘“ vom 22. Juli 2024. Frau Simon stellt fest: „Homöopathie wirkt nicht, zumindest nicht mehr als Würfelzucker, solange man an dessen Wirkung glaubt.“ Weiter geht`s mit der Aussage: „Nein zur Homöopathie ist Ja zur Wissenschaft“. Wer solche Behauptungen aufstellt, sollte sie belegen. Auch ein Kommentar befreit guten Journalismus nicht von gründlicher Recherche und korrekter Wiedergabe konträrer Sachverhalte.

Ähnlich kommentiert am 26. Juli 2024 Ana Lagger aus der DocCheck News-Redaktion das Abstimmungsergebnis der Delegierten der Landesärztekammer Baden-Würtemberg. Ihre Überschrift „Das Homöopathen-Verbot kommt“ ist falsch, diese Aussage ebenso: „Mit der Streichung der Zusatzausbildung Homöopathie setzt die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein ganz klares Zeichen. Und zwar ein Zeichen für evidenzbasierte Medizin und gegen nicht beweisbare Glaubensbekenntnisse.“

SWR und DocCheck beantworten DZVhÄ-Fragen zur Homöopathie-Forschung nicht

Der DZVhÄ hat Frau Simon und den Leitern der SWR Wissen-Redaktion, Sonja Striegl und Gábor Paál, und Frau Lagger und DocCheck Chefredakteurin Lena Meyer-Woters diese Fragen geschickt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?

Der DZVhÄ-Brief enthält Informationen zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist. Die beschriebenen Aussagen in den Kommentaren vom SWR und DocCheck sind falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Die Redaktionen haben auf die DZVhÄ-Fragen nicht reagiert.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.


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2024-08-07T13:08:59+02:00

Delegierte LÄK BaWü gegen Weiterbildung Homöopathie

Berlin, 20. Juli 2024. Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie – mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen wurde heute die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. „Die Delegierten haben sich damit gegen den Therapiepluralismus und auch gegen die Therapiefreiheit ausgesprochen“, sagt Allgemeinärztin Dr. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und Delegierte der LÄK BaWü.

„Die Ärztekammer Baden-Württemberg nimmt hier eine von der Bevölkerung geforderte und in der Versorgung bewährte Heilmethode aus der Weiterbildung. Wir werden nun alle demokratischen Wege innerhalb der Ärzteschaft gehen, um die Homöopathie wieder in die Weiterbildungsordnung zu verankern.“ Dr. med. Michaela Geiger

Delegierte der LÄK BaWü stimmen gegen Weiterbildung Homöopathie

Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Delegierten Informationen zum sehr positiven Stand der Homöopathie-Forschung erhalten und auch noch einmal das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Ärztekammer. In diesem Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Weiterbildung Homöopathie äußern konnten, hatten sich 90 Prozent der Eingaben Pro-Homöopathie ausgesprochen. Diese hohe Zustimmung haben die Delegierten nun ignoriert.

Dieses Ergebnis, das noch vom Landes-Sozialministerium bestätigt werden muss, hat zur Folge, dass mittelfristig die ärztliche Homöopathie aus der Versorgung verschwindet.

Das Ergebnis hat aber nicht zur Folge, dass die Homöopathie nicht mehr abrechenbar in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage für die freiwilligen GKV-Leistungen ist das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), das von seiner Qualität die Weiterbildung der Kammern übersteigt.

 


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2024-09-23T20:04:26+02:00

Ärztinnen und Ärzte schreiben Offenen Brief an die Delegierten der LÄK Baden-Württemberg

Berlin, 18. Juli 2024. In einem offenen Brief haben sich über 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer gewandt und eindringlich gefordert, die Homöopathie weiterhin in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu belassen. Am 20. 7. 24 werden die Delegierten der Landesärztekammer darüber entscheiden.

Der Brief wurde von Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin, leitender Arzt der Klinik für Integrative Medizin Heidenheim und in eigener Praxis tätig, organisiert und listet viele Gründe für den Erhalt der Homöoapthie in Weiterbildungsordnung auf. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.

  • „Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben. Nur so kann beim einzelnen Patienten sichergestellt sein, dass kompetent entschieden wird, ob eine konventionelle Behandlung indiziert ist oder eine homöopathische Behandlung eine zusätzliche Option sein kann,“ erklärt Dr. Ulrich Geyer. Wenn Homöopathie in den außerärztlichen Bereich abgedrängt werde, geht diese professionelle Kontrolle verloren, was die qualifizierte Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen Schaden zufügen würde.
  • Der Brief hebt hervor, dass Homöopathie, wenn sie von Ärztinnen und Ärzten verordnet wird, in der Regel integrativ eingesetzt werde, d. h. nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend. „Dieses Miteinander fördert in der Ärzteschaft den konstruktiven, kollegialen Dialog, Vielfalt statt Ausgrenzung,“ betont Geyer. Gerade in Baden-Württemberg habe man eine Vorreiterrolle im Bereich dieses Miteinanders – sowohl im universitären Kontext wie auch in der klinischen Praxis.
  • Zudem besteht eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts von 2023 zeige, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel eingenommen haben und 35 Prozent dieser Personen ohne Einschränkung von ihrer Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. „Das Streichen der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung könnte den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern,“ warnt Geyer.
  • Auch verweist der Brief auf erfolgreiche internationale Beispiele. „Ein Blick in die Schweiz und nach Österreich zeigt, dass dort Homöopathie fest in das Gesundheitssystem integriert ist,“ erläutert Dr. Ulrich Geyer „In der Schweiz ist Homöopathie seit 2017 als Teil der Grundversicherung anerkannt, wenn sie von qualifizierten Ärzten praktiziert würde. In Österreich ist die homöopathische Behandlung ausschließlich Ärzten vorbehalten, um für die Patienten ein höchstes Maß an Sicherheit zu garantieren.“
  • Der Brief zeigt die vielfältigen Studien auf, die zur Homöopathie durchgeführt wurden, insbesondere auf jüngste Forschung. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem die umfangreiche Arbeit von Hamre et al. vom Oktober 2023 in der renommierten Zeitschrift Systematic Reviews. Erstmalig ist eine kriteriengestützte Gesamtauswertung der Metaanalysen zu Placebo-kontrollierten randomisierten doppelblinden Homöopathiestudien zu jeglicher Indikation vorgelegt worden. In dieser Gesamtschau war Homöopathie wirksamer als Placebo, auch dann, wenn die Auswertungen auf qualitativ hochwertige Studien beschränkt blieben. Diese Untersuchung wurde wegen ihrer hochwertigen Methodik sehr gelobt. Das verbreitete Narrativ, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekte wirke und im Widerspruch zur Naturwissenschaft stehe, entspricht nicht dem tatsächlichen Stand der Forschung. „Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann Homöopathie eine wirksame medizinische Behandlung über den Placeboeffekt hinaus sein,“ betont Dr. Geyer und bittet die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unbefangen zu berücksichtigen.

Als Quellen zur Homöopathie-Forschung werden in dem Brief genannt:

Auch wird dieser Beitrag aus der Ärzte Zeitung verlinkt:

Medien-Echo

Über den Offenen Brief berichten verschiedene Medien, u.a.


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2024-11-12T09:37:16+01:00

Redaktionen begründen ihre Homöopathie-Darstellung nicht

Berlin, 9. Juli 2024. Der DZVhÄ lässt falsche Aussagen von Redaktionen über Homöopathie nicht im Raum stehen. Auf Narrative, wie Homöopathie wirke nicht über Placebo oder sei wissenschaftlich nicht belegt, wird sofort reagiert. Mit einem an den jeweiligen Artikel angepassten Redaktionsbrief werden dem Autor, der Autorin und der Redaktion mit der Bitte geschickt, ihre Homöopathie-Darstellung wissenschaftlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) lässt keine nachweislich falschen Darstellungen zur Homöopathie stehen. Narrative haben sich in die Medienwelt eingeschlichen, die von Redaktionen als gegeben angesehen werden. Die taz hat beispielsweise in ihrem Beitrag „Schwarz-grüne Front für Globuli“ am 3. Juni 2024 geschrieben: „Und sie bestehen auf der Wirksamkeit von Globuli und Co – obgleich dafür in wissenschaftlichen Studien der Nachweis fehlt.“

 Der DZVhÄ hat nachgefragt:

  • Welche, nach etablierten Standards der Evidenzbasierten Medizin angefertigte Quellen liegen Ihrer Bewertung der Homöopathie zu Grunde?
  • Welche Gründe rechtfertigen es, dass die Ergebnisse des neuen Systemischen Reviews zur Homöopathie ignoriert werden?
  • Auf der Grundlage welcher Daten kommt Ihre Redaktion hinsichtlich der ärztlichen S3-Leitlinie Onkologie zu einer abweichenden Beurteilung als das federführende wissenschaftliche Expertengremium?
  • Die Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Homöopathie und ihren Studienergebnissen muss zweifellos ihrerseits wissenschaftlich begründet sein. Dies erwartet die Öffentlichkeit auch von journalistischen Beiträgen über die Bewertung medizinischer Maßnahmen. Auf welche wissenschaftlich tragfähigen Quellen stützt sich Ihre Kritik an der Homöopathie?


Der DZVhÄ-Brief enthält Fakten zur aktuellen Lage der Homöopathie-Forschung und belegt jede Aussage mit insgesamt über 70 Quellen. Denn tatsächlich belegen eine Vielzahl von Studiendaten, dass die homöopathische Behandlung wirksam und kosteneffizient ist.

Das aktuelle Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft – auch mit dem aktuellen systematischen Review und der S3 Leitlinie Onkologie – können Sie hier herunterladen.

Netzwerk Evidenzbasierte Medizin nennt Kriterien für guten Journalismus  

Das renommierte Netzwerk Evidenzbasierte Medizin stellt Kriterien auf, an denen Beiträge über Medizin und Gesundheit sich messen lassen. Das Netzwerk zählt auf: „Der Beitrag beschreibt die Sachlage angemessen. Er belegt seine Aussagen und geht dabei auf bestehende Unsicherheiten ein. Er unterstützt so die eigene Meinungsbildung. … Der Beitrag bezieht dem gewählten journalistischen Format entsprechend andere Maßnahmen bzw. konträre Sichtweisen ein. … Der Beitrag ist gründlich recherchiert und gibt Sachverhalte korrekt wieder. …“ (1).

Die Umsetzung dieser Gütekriterien lassen Beiträge über Homöopathie häufig vermissen. Die Aussage, es gäbe keinen Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie ist nachweislich falsch und mit den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht vereinbar. Aus diesem Grund haben und mit diesen Begründungen haben die taz, das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) und das ZDF Briefe vom DZVhÄ erhalten – Antworten gab es keine.


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2024-07-09T12:22:41+02:00

Neues DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft

Berlin, 25. Juni 2024. Mit einer sehr vollständigen Studien-Übersicht informiert der DZVhÄ in diesem achtseitigen Fakten-Papier. Es liefert Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Autor dieser Zusammenstellung ist der Hamburger Arzt  Dr. med. Mirko Berger. Das neue DZVhÄ Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft kann hier heruntergeladen werden.

Auf acht Seiten wird in der neuen DZVhÄ-Publikation der aktuelle Stand der Homöopathie-Forschung dargestellt. Studien werden genannt, beschrieben und zusammengefasst. Jede Aussage wird belegt, so kommen insgesamt 72 Quellen zusammen, die in dem hier vorgestellt Fakten-Papier auch verlinkt sind. Aufgeteilt ist das Fakten-Papier Ärztliche Homöopathie – Die Wissenschaft in acht Kapitel:

1. WIRKSAMKEITSNACHWEISE

2. HOMÖOPATHIE-STUDIEN SIND METHODISCH NICHT SCHLECHTER ALS KONVENTIONELLE STUDIEN

3. HOMÖOPATHIE UND EBM

4. UNBEKANNTER WIRKMECHANISMUS

5. UNWISSENSCHAFTLICHE HOMÖOPATHIEKRITIK

6. QUELLENVERZEICHNIS

Jedes Kapitel ist wiederum unterteilt, so dass eine detaillierte Übersicht zu den Fakten der Homöopathie-Forschung vorliegt. So bietet das Fakten-Papier Argumente für Diskussionen, Gespräche und Artikel in der laufenden Homöopathie-Debatte. Das Papier wird laufend dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Noch mehr Fakten: Ärztliche Homöopathie – Die Fakten

Über alle Bereiche der ärztlichen Homöopathie berichtet das Fakten-Papier ‚Ärztliche Homöopathie -Die Fakten‘. Auch diese Zusammenststellung können Sie sich herunterladen.  


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2024-06-25T15:59:24+02:00

Homöopathie konnte in der Bundestags-Anhörung punkten

Berlin, 3. Juni 2024. Vor dem Bundestagspetitionsausschuss fand heute die Homöopathie-Anhörung statt. Für das Bundesministerium für Gesundheit stand der parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) für Fragen und Antworten bereit. Für die Initiatoren der Bundestagspetition zum Erhalt der Homöopathie in der GKV stellten sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Wissenschaftlerin und Ärztin Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann den Fragen der Abgeordneten.

Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten. Nach anderthalb Stunden lässt sich das Fazit ziehen: die Anhörung ist zugunsten der anthroposophischen Medizin und der Homöopathie gelaufen. In seinem Eingangsstatement kritisierte Stefan Schmidt-Troschke, dass von Seiten des Gesundheitministeriums zu keiner Zeit mit Patientinnen und Patienten oder mit Ärztinnen und Ärzten das Gespräch gesucht wurde – das Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen wurden. Er betonte, dass anthroposophische Medizin und Homöopathie kostengünstig seien und dass die Streichung der Leistungen unterm Strich eher teurer würde. Auch auf die Evidenz der Methoden ging Schmidt-Troschke ein und verwies unter anderem auf das neue Systematische Review von Hamre et.al vom Oktober 2023. Schmidt-Troschke schlug im Laufe der Anhörung vor, auf Grundlage von Krankenkassen-Daten, eine Studie durchzuführen, die die Versorgungsrealität in den Praxen zeigen würde.

Deutlich wurde: Durch das Streichen der genannten Methoden können in der GKV lediglich Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro – entsprechend 0,03 Prozent der Gesamtausgaben – verbucht werden. Staatssekretär Franke nannte den Betrag „bescheiden“. Wiederholt wurde in Richtung Ministerium von den Abgeordneten gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Streichung der Satzungsleistungen anthroposophischen Medizin und Homöopathie doch wieder ins Gesetz aufzunehmen. Edgar Franke betonte, es seien keine Einschränkungen vorgesehen, jetzt sei das Parlament gefragt. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“

Simone Borchardt, CDU, wollte wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Streichen der Methoden gerechtfertigt sei. Franke wich dieser Frage aus, sprach von der „herrschenden Meinung“ zur Homöopathie und verwies auf das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da noch kein homöopathisches Arzneimittel eine Zulassung erhalten habe. Franke wich auch der Frage der Grünen Abgeordneten Corinna Rüffer aus, ob noch mehr Methoden oder Anwendungen gestrichen werden sollen. Er stellte sich einmal mehr auf den Standpunkt, dass ja nun gar nichts gestrichen würde.

Überraschen konnte Staatssekretär Franke mit seinen eigenen positiven Homöopathie-Erfahrungen. Seine Kinder seien immer wieder erfolgreich homöopathische behandelt worden: „Homöopathie kann in der Kindermedizin einiges leisten.“

Die 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Dr. med. Michaela Geiger, begrüßt die stattgefundene öffentliche Anhörung, die die erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Streichung von homöopathische Arzneimittel, anthroposophischen Arzneimittel und ärztlichen Leistungen erreicht hat. „Wir gestalten weiterhin mit unserer ärztlichen Expertise die politischen Verhandlungen mit und setzen uns für eine adäquate Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ein.“

Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen. Zum Beitrag.

 


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2024-06-03T18:27:24+02:00
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