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Weltkindertag: Kindergerechte Medizin in homöopathischen Praxen

Berlin, 19. September 2022. Der Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Die offizielle Webseite weist auf die Situation hin, in der Kinder aktuell besonders belastet sind: Pandemie, Nachrichten über den Ukraine-Krieg,  Klimakrise… und noch vieles mehr und alles gleichzeitig! Dabei sind die meisten Entwicklungen nicht vom Himmel gefallen, sondern Ergebnisse des Handelns – oder auch des Nicht-Handelns! – der Erwachsenen. Man fühlt sich an das Lied von Herbert Grönemeyer erinnert: Kinder an die Macht! Denn: es könnte womöglich kaum schlimmer, aber vielleicht sogar besser werden…

Welche Rolle kann hier die Homöopathie spielen?

Wenn von Kinderrechten die Rede ist, dann sollte auch gefragt werden, welche Medizin benötigen Kinder? Denn das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit darf nicht vergessen werden, zum Beispiel, in dem Kinder dosiert  konventionelle Arzneimittel erhalten, ohne sie zu belasten. Studien aus der Versorgungsforschung belegen, dass durch den Einsatz der Homöopathie zum Beispiel Antibiotika oder Cortison bei Kindern erheblich eingespart werden können. Dies zeigt auch die Erhebung der Securvita Krankenkasse, die die Daten von 15.700 Versicherten, die mindestens drei Jahre lang regelmäßig bei homöopathischen Kassenärzten in Behandlung waren, ausgewertet hat. Ein Ergebnis: Kinder erhielten seltener Antibiotika. Besonders auffällig erwies sich dies bei Kleinkindern ab der Geburt: Mit homöopathischer Behandlung sank die Zahl der mit Antibiotika behandelten Kleinkinder im dreijährigen Untersuchungszeitraum um 16,7 Prozent, während sie in der Vergleichsgruppe um 73,9 Prozent stieg.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende DZVhÄ: „Homöopathie ist in der Versorgung von Kindern national, wie international ein wichtiger medikamentöser Therapiebaustein. In Deutschland soll auch weiterhin Kindern, ganz gleich welche sozialen Schichten, die Homöopathie über die Krankenkassen zur Verfügung stehen.“

Kinderärzt:innen berichten aus ihrer Praxis

Wir haben diesen Tag zum Anlass genommen, Kinderärztinnen und Kinderärzte zu fragen, welche Erfahrungen sie mit Homöopathie in der täglichen Praxis haben. Homöopathisch tätige Kinderärztinnen und Kinderärzte bekennen sich zur Integration der Homöopathie in die medizinische Begleitung ihrer kleinen (und größeren) Patientinnen und Patienten. Wir wissen, dass Eltern sich dies wünschen und das Homöopathie als sichere Methode wahrgenommen wird.

Das Thema Kindergesundheit ist Teil des nächsten Deutschen Ärztekongresses für Homöopathie (18.-20.5.2023). Das Thema: Homöopathie am Beginn und Ende des Lebens. Ein Kongress des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).

2022-09-19T10:47:15+02:00

Homöopathie für Apotheker:innen muss erhalten bleiben

Berlin, 14. September 2022. Die Berliner Apothekerkammer beantragt auf dem Deutschen Apothekertag (14.-16. September 2022) die Weiterbildung Homöopathie für Apotheker:innen zu streichen. Aus Sicht des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) muss dieser Antrag abgelehnt werden, da vor allem die Patintensicherheit darunter leiden würde.

Die Weiterbildung Homöopathie für Apothekerinnen und Apotheker muss erhalten bleiben

Der DZVhÄ lehnt den Antrag der Berliner Apothekerkammer auf dem Deutschen Apothekertag entschieden ab. Der Berliner Antrag wird damit begründet, dass die Führung des Titels „Apotheker:in für Naturheilverfahren und Homöopathie“ suggerieren würde, „dass die Homöopathie eine wissenschaftlich anerkannte und evidenzbasierte Arzneimitteltherapie ist“.

Dr. med. Michaela Geiger, 1. DZVhÄ-Vorsitzende: „Homöopathie ist eine wissenschafts-basierte Methode, sie erfüllt alle Kriterien der auf drei Säulen stehenden evidenz-basierten Medizin. Die Beratungskompetenz der Apothekerinnen und Apotheker im Bereich Homöopathie dient der Patientensicherheit. Rund 90 Prozent der homöopathischen Arzneien werden ohne Verordnung verkauft.“

Aus diesen Gründen lehnt der DZVhÄ den Berliner Antrag ab: 

  • Arzneimittelstatus und Apothekenpflicht von Homöopathika

Homöopathika sind Arzneimittel, sowohl im nationalen Recht (Arzneimittelgesetz, z.B. §§ 4, 38, 39, 63c) als auch im Europarecht (Directive 2001 83/EC; z.B. Art. 14, Art. 16) und unterliegen der Apothekenpflicht. Weitere Regularien für Homöopathika finden sich beispielsweise in der Arzneimittelverschreibungsverordnung und im Betäubungsmittelgesetz (ausgenommene Zubereitungen).

Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar Teil des Studiums, Besonderheiten in Bezug auf homöopathische Arzneimittel werden aber laut Curriculum in der Bereichsweiterbildung abgehandelt.

  • Verankerung in offiziellen Arzneibüchern

Die Herstellung von Homöopathika ist im offiziellen deutschen homöopathischen Arzneibuch (HAB) beschrieben, große Teile des HAB wurden und werden schrittweise in das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) überführt. Momentan befinden sich im Ph. Eur. 10.5. insgesamt 43 Monografien mit homöopathischem Kontext.

Arzneibücher sind Grundlagenliteratur für Apotheker und laut Apothekenbetriebsordnung § 5 Pflichtliteratur in der Apotheke.

Allein die Verankerung in offiziell gültigen Arzneibüchern verpflichtet Apotheker über die Thematik Bescheid zu wissen.

Die hier zur Diskussion stehende Weiterbildung spezifiziert das im Studium erworbene Wissen über die Herstellung von Homöopathika und anderen naturheilkundlichen Arzneimitteln.

  • Beratungspflicht in der Apotheke

Homöopathie hat eine lange Tradition gerade in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten. Homöopathika werden von Ärzten und nichtärztlichen Therapeuten verschrieben, aber auch vielfach von Laien genutzt. Es besteht eine hohe Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten für diese Therapierichtung (1).

Homöopathika unterliegen der Apothekenpflicht. Über deren Anwendung, Dosierung aber auch Risiken und Grenzen der Therapie muss in der Apotheke, genau wie über alle anderen Arzneimittel, beraten werden. Dies umso mehr, seit die Dosierung registrierter homöopathischer Einzelmittel nicht mehr Teil des Beipackzettels ist!

  • Leitliniengerechte Beratung

Homöopathische Arzneimittel haben Eingang in verschiedenen Leitlinien gefunden.

Beispielhaft seien hier die S3 Leitlinien „Akuter Schwindel in der Hausarztpraxis“ und „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ genannt (2,3).

Der Eingang in Leitlinien zeigt darüber hinaus, dass für homöopathische Arzneimittel durchaus Evidenz vorhanden ist!

  • Evidenzgedanke

Evidenz steht auf 3 Säulen. Zur sogenannten internen Evidenz gehören die Erfahrungen des Arztes/Therapeuten sowie die Präferenz der Patienten. Das Reduzieren des Evidenzkonzepts ausschließlich auf externe Evidenz und der Fokus lediglich auf Metaanalysen und RCTs (Spitze der Evidenzpyramide) geht am Evidenzgedanken vorbei und ist schlichtweg falsch!

Zudem existieren placebokontrollierte klinische Prüfungen mit Homöopathika, die beispielsweise auch Einzug in Leitlinien gefunden haben (4,5).

Die fehlende Evidenzlage als Begründung zur Streichung der Homöopathie aus der Zusatzbezeichnung anzuführen ist falsch.

  • Verpflichtung zur Herstellung von Rezepturen

Die Herstellung von Arzneimitteln gehört zu den Kernkompetenzen der ApothekerInnen oder PTAs. Therapeutisch verordnete Individualrezepturen, die auch Homöopathika bzw. die Einarbeitung homöopathischer Mittel in Individualrezepturen betreffen können, müssen in jeder Apotheke hergestellt werden können (Apothekenbetriebsordnung).

  • Pharmakovigilanzpflicht

Homöopathika unterliegen als Arzneimittel -egal ob registriert oder zugelassen- der vollen Pharmakovigilanzpflicht (AMG § 63c). ApothekerInnen und PTAs als HeilberuflerInnen sind zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet.

Hieraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, typische Reaktionen auf die Gabe eines homöopathisch gewählten Arzneimittels (wie z.B. die Erstverschlimmerung) von klassischen Arzneimittelnebenwirkungen abgrenzen zu können. Das ist Teil des Curriculums der Bereichsweiterbildung.

  •  Was ist eigentlich mit Herausnahme des Begriffes Homöopathie gemeint?

Rein regulatorisch sind auch die im Curriculum genannten Arzneimittel anderer naturheilkundlicher Verfahren (mit 24 h angegeben) Homöopathika und im Ph.Eur., HAB oder anderen Pharmakopöen monografiert: Biochemie nach Schüßler, anthroposophisch erweiterte Medizin, Spagyrik, Homotoxinlehre, Isopathie, Nosoden-Therapie, Bachblütentherapie (in British Homeopathic Pharmacopoeia)

Wie steht es um die phytotherapeutische Anwendung von Urtinkturen, die als Homöopathika registriert sind, sollen die auch aus dem Curriculum entfernt werden?

Gilt der Antrag gleichermaßen für diese Therapierichtungen oder ist lediglich die Homöopathie im Sinne des Ähnlichkeitsprinzips gemeint?

Mit diesem Rundumschlag wäre das Curriculum, welches momentan 100 Stunden umfasst, um etwa 60 Stunden reduziert. Die Frage ist: Was bleibt dann noch übrig?

  • Stellenwert/Umfang der Homöopathie im Pharmaziestudium

Die AntragstellerInnen der LAK Berlin sind der Meinung, dass die oben angeführten Punkte ausreichend im Pharmaziestudium bzw. im praktischen Jahr gelehrt würden. Dem ist nicht so. Im 3. Abschnitt sind in manchen Kammerbereichen lediglich 90 Minuten der Homöopathie und weiteren naturheilkundlichen Verfahren gewidmet.

DZVhÄ Fazit 

Die Bereichsweiterbildung inclusive Homöopathie ist weiterhin nötig, um die komplexe Thematik für interessierte ApothekerInnen anzubieten! Dies muss auch weiterhin unter dem Dach der Apothekerkammern angeboten werden.

Quellen

  1. Forsa. Meinungen zur Homöopathie. Berlin: Forsa-Umfrage F20.0082/38662;28.Feb 2020
  2. S3-Leitline „Schwindel, akut in der Hausarztpraxis“ https://www.awmf.org/leitlinien/detail/II/053-018.html; aufgerufen am 12.09.2022
  3. S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“   S3-Leitlinie Komplementärmedizin (awmf.org); aufgerufen am 12.09.2022
  4. Frass M, Lechleithner P, Gründling C et al. Homeopathic Treatment as an Add-On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non-Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo-Controlled, Double-Blind, Three-Arm, Multicenter Study. Oncologist 2020; 25:e1930-e55
  5. HRI: Homeopathic Research Institute. Homeopathy Research Institute | HRI (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022 / Homeopathy Research Institute | HRI – Die Homöopathie-Debatte (hri-research.org); aufgerufen am 12.09.2022

 

2022-09-19T10:39:21+02:00

Video: Die reproduzierte Wasserlinsen-Forschung

In diesem kurzen DZVhÄ-Video erklärt PD Dr. Stephan Baumgartner, Universitäten Witten/Herdecke und Bern, kurz & bündig die reproduzierbare Wasserlinsenforschung. Dieser Ausschnitt ist aus Baumgartners Vortrag über die Grundlagenforschung in der Homöopathie vom DZVhÄ-Kongress im Mai 22. Baumgartner kommt erstmalig zu der Aussage: „In ausgedehnten verblindeten und randomisierten Experimentreihen ergibt sich wiederholt deutliche empirische Evidenz für spezifische Wirkungen von auch hochverdünnten homöopathischen Potenzen.“

 

2022-09-14T08:59:42+02:00

Physiker: Wirkung homöopathischer Potenzen geht über Placebo     

Berlin, 2. September 2022. PD Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner, Universitäten Witten/Herdecke und Bern, stellt im Video des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) Ergebnisse seiner langjährigen Forschung dar. Der Wissenschaftler kommt nach rund 25 Jahren Grundlagenforschung zur Homöopathie zu dem Schluss, dass die Resultate der Experimente seiner Forschungsgruppe:

– nicht mit der Hypothese in Einklang zu bringen sind, dass es sich bei homöopathischen Präparaten um reine Placebos handelt. Mehr als Placebo.

– In ausgedehnten verblindeten und randomisierten Experimentreihen ergibt sich wiederholt deutliche empirische Evidenz für spezifische Wirkungen von auch hochverdünnten homöopathischen Potenzen. Etwa in einer Potenz D 30, in der kein Molekül des Ausgangsstoffs nachweisbar ist. Reproduzierbare Ergebnisse.

– In den kommenden Jahren wird die Erforschung des Wirkprinzips von homöopathischen Präparaten im Zentrum seiner Forschung stehen, um die Frage zu beantworten, wie die beobachteten Wirkungen der Homöopathie erklärt werden können. Wirkprinzip wird erforscht.

Für seinen Vortrag „Aktuelles aus der homöopathischen Grundlagenforschung“ erhielt der Physiker PD Dr. sc. nat. Stephan Baumgartner den Preis für den besten Vortrag auf dem Deutschen Ärztekongress für Homöopathie (25.-28.5.22, Münster) des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Der Vortrag wird in diesem Video gekürzt wieder gegeben. Stephan Baumgartner arbeitet an den Universitäten Witten/Herdecke und Bern.

Quellen

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21057725/

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35327354/

 

2022-09-02T09:52:41+02:00

Artikel: Evidenzbasierte Human- und Veterinär-Homöopathie

Am 17. August 2022 erschien in der peer-reviewed Zeitschrift Animals der Artikel Evidence-Based Human Homeopathy and Veterinary Homeopathy. Autor:innen sind Petra Weiermayer, Michael Frass, Thomas Peinbauer, Liesbeth Ellinger, Edward De Beukeler. Sie kommen zu dem Schluss, dass es „für die individualisierte Homöopathie auch bei methodisch hochwertigen Studien Effekte auf allen Qualitätsstufen nach den Cochrane-Kriterien erkennbar“ seien.

Aus der Zusammenfassung

Diese drei Fakten sind die Basis für eine umfassende Darstellung der Evidenz zur Homöopathie:

  • Homöopathische Arzneimittel ohne Indikation sind hinsichtlich Herstellung, Qualität, Unbedenklichkeit und Anwendungsprinzipien zu 100% identisch, unabhängig davon, ob sie bei Tieren oder Menschen eingesetzt werden,
  • dass das Simile-Prinzip beachtet wird,
  • wenn der Wirksamkeitsnachweis der individualisierten Homöopathie in einer oder mehreren Indikationen vorliegt, scheint die logische Konsequenz zu sein, dass auch auf die Wirksamkeit in anderen Indikationen geschlossen werden kann.

Betrachtet man die Kriterien der evidenzbasierten Medizin für Design, Durchführung, Dokumentation und Bewertung von Studien in der Homöopathie, so sind insbesondere für die individualisierte Homöopathie auch bei methodisch hochwertigen Studien Effekte auf allen Qualitätsstufen nach den Cochrane-Kriterien erkennbar. In Anbetracht von One Health und den Forderungen des europäischen Green Deals (Farm2Fork-Strategie) und der EU-Öko-Verordnung 2018/848 erscheint die Anwendung der Homöopathie im Sinne einer integrativen Tiermedizin und die Integration der Komplementärmedizin einschließlich der Homöopathie an den Universitäten eine notwendige Konsequenz und eine Forderung im Interesse der Patienten.

Zum Artikel

Evidence-Based Human Homeopathy and Veterinary Homeopathy. Comment on Bergh et al. A Systematic Review of Complementary and Alternative Veterinary Medicine: “Miscellaneous Therapies”. Animals 2021, 11, 3356

 

2022-08-24T16:39:14+02:00

Herr Minister Lucha: das sind die Fakten!

Berlin, 23. August 2022. Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hat sich für Homöopathie und gegen eine vorläufige Entscheidung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausgesprochen, die Weiterbildung Homöopathie abzuschaffen. Das hat ihm viel Gegenwind eingebracht. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) begrüßt Luchas Stellungnahmen und liefert zur Unterstützung Fakten zur Homöopathie.

Die Neue Züricher Zeitung hat kürzlich darauf hingewiesen, dass sich in den letzten Jahrzehnten zwischen moderner und alternativer Medizin ein „aufgeschlossenes Verhältnis“ entwickelt habe. Das stimmt einerseits, aber jede Münze hat zwei Seiten.

Die eine: Es gibt zahlreiche hochqualifizierte Einrichtungen im Klinik- und Ambulanzbereich, die ernsthaft und konsequent auf wissenschaftlicher Basis komplementäre Therapiemethoden in ihre individuellen Behandlungskonzepte einbeziehen, beforschen und dabei pathogenetische und salutogenetische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Dies entspricht nicht zuletzt dem Wunsch großer Teile der Bevölkerung und wird durch spezifische ärztliche Weiterbildung gewährleistet. Die Therapiesicherheit steht dabei ohne jede Frage im Zentrum jeder ärztlichen Bemühung

Die andere: Es gibt Stimmen, die alles ablehnen und teilweise mit missionarischem Sendungsbewusstsein bekämpfen, was sich nicht unmittelbar einem – inzwischen inflationär gebrauchten – Evidenzbegriff unterordnen lässt. Dabei wird die im Grunde wünschenswerte Evidenzbasierung oft genug sinnentstellend interpretiert, indem ausschließlich die externe Evidenz („Studien“) in den Fokus gerückt, die interne Evidenz („ärztliche Erfahrung“) sowie die Patientenwünsche ignoriert werden. Im Zentrum dieser selektiven Wahrnehmung steht seit Jahren die Homöopathie. Und deren Anwender werden wahlweise als „Flacherdler“, „Voodoo-Mediziner“, „Esoteriker“ oder ewig gestrige Wissenschaftsverächter denunziert.

Vor diesem Hintergrund bedarf es einiger grundsätzlicher Klarstellungen:

1. Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte sind akademisch ausgebildet, vertreten, wo immer möglich, eine wissenschaftsbasierte Medizin, sind Teil einer Ärzteschaft, die den facharztübergreifenden Austausch sucht, vertreten ein kollegiales Miteinander im Interesse der Patientinnen und Patienten und haben – im Gegensatz zu ihren Kritikern – keine Berührungsängste gegenüber den Vertretern der konventionellen modernen Medizin.

2. Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte akzeptieren Evidenzbasierte Medizin, sofern alle drei Säulen der Sackett‘schen Definition im Fokus bleiben. Dies bedeutet nicht Beliebigkeit in der Fokussierung auf die eine oder andere der drei Säulen. Es bedeutet vielmehr, bei jedem einzelnen Kranken abzuwägen, welche der Teilaspekte im Interesse von Sicherheit und Würde des/der individuellen Patient:in im Vordergrund zu stehen haben. Im Übrigen: Für viele, gerade ältere und unter Umständen multimorbide Patient:innen existieren keine evidenzbasierten Therapieleitlinien, sodass in diesen Fällen ohnehin und oft genug die Patientenpräferenz und ärztliche Erfahrung den Ausschlag geben muss.

3. Placebo-Effekte finden sich in allen Bereichen der Medizin und sollten aus Sicht der noch relativ jungen Placebo-Forschung auch explizit genutzt werden. Selbstverständlich treten auch in der Homöopathie solche Effekte auf, aber ausgebildete und erfahrene homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte können im Einzelfall an der mitunter überraschenden, teilweise auch zunächst widersprüchlichen oder sogar „falschen“ Patient:innen-Reaktion ausreichend sicher unterscheiden, ob es sich um eine reine Placebo-Reaktion handelt oder um eine Arzneimittelwirkung. Diese Beurteilung setzt freilich mehr als bloß theoretische oder auch ideologisch verkrampfte Auseinandersetzung mit Homöopathie voraus.

4. Die Grundlagenforschung zur Homöopathie hat in den letzten Jahren reproduzierbare Ergebnisse in Pflanzen- und Tiermodellen geliefert, die eindeutig jenseits mutmaßlicher Placebo-Reaktionen liegen und die prinzipielle Wirksamkeit auch höher potenzierter Wirkstoffzubereitungen belegen. Was also „eigentlich“ gar nicht sein kann, lässt sich im wissenschaftlichen Experiment nachweisen. Für manche Kritiker:innen der Homöopathie sind solche Ergebnisse störend und werden flugs als irrelevant relativiert. Wissenschaft wäre, verstehen zu wollen, wie das sein kann.

5. Die Versorgungsforschung hat wiederholt die alltagspraktische Relevanz des komplementären Einsatzes von Homöopathie gezeigt. Wenn sich unter homöopathischer Therapie z.B. Antibiotika nachweislich einsparen lassen, dann wäre es eine fatale Fehlentscheidung, dies vor dem Hintergrund bedrohlicher Resistenzentwicklungen allein aus prinzipiellen theoretischen Überlegungen nicht zu tun! Ähnliches gilt für Einsparung von Psychopharmaka und Schmerzmitteln, und sogar Krankentage und Liegezeiten in Kliniken lassen sich reduzieren. Solche Resultate gehören somit auch in jede gesundheitsökonomische Güterabwägung!

6. Der aktuelle Diskurs rund um Homöopathie lässt auf Seiten der Kritiker Augenmaß und intellektuelle Redlichkeit Auffällig dabei: Die Anti-Homöopathie-Protagonist:innen – wir können sie auch als Kampagnenführer:innen bezeichnen – haben fern eigener wissenschaftlicher Tätigkeit zum Thema nie irgendwelche eigenen konstruktiven Beiträge zur wissenschaftlichen Datenbasis beigetragen, und viele Medien haben deren meist destruktiven Argumentationsduktus zumeist ungefiltert übernommen. Die Folge: Argumente werden nur noch selten gehört, berücksichtigt oder abgewogen, sondern lediglich mantraartig wiederholt.

7. Ein Wort noch zu den Patientinnen und Patienten, die ja eigentlich im Mittelpunkt aller Überlegungen und damit am Anfang stehen sollten: Aufgeklärte Menschen können in Zeiten von Google und Co. sich jederzeit über Medikamente, Nebenwirkungen, Alternativen, Experten und eben auch über Homöopathie informieren. Und die Nachfrage nach und Zufriedenheit mit homöopathischen Arzneimittel ist hoch. Wenn Menschen sich also für Homöopathie – komplementär oder integrativ – entscheiden, dann tun sie dies zumeist aus Erfahrung, Überzeugung, Empfehlungen oder auch aus Frustration wegen ihrer Erfahrungen in der konventionellen Medizin.

Das spricht nicht gegen letztere, aber auch nicht gegen Homöopathie! Die vielbeschworene „Gefahr“, die für angeblich uninformierte Patientinnen und Patienten von der Homöopathie ausgeht, ist ein selbstgeschnitztes Scheinargument mit dem Ziel der Verunsicherung. In ärztlicher Hand ist Homöopathie eine sichere Ergänzung des therapeutischen Werkzeugkastens und somit Teil einer breit angelegten und wissenschaftlich begleiteten Integrativen Medizin.

2024-08-14T14:06:00+02:00

Kommentar: EVIDENZ und ERFAHRUNG – kein Widerspruch!

„Die Summe aus externer und interner Evidenz muss stimmen“

Dieser Satz stammt von …. Lauterbach? Falsch! Hirschhausen? Schön wär`s! Grams-Nobmann? Voll daneben! Sie brauchen noch ein bisschen mehr Information…? Sehr gerne, wie wär`s damit:

„Wenn in der Frage, die ein Patient aufwirft, keine randomisierte Studie durchgeführt wurde, ist nach der nächstbesten Evidenz zu suchen und diese zu nutzen“

 Sie ahnen schon was? Sie brauchen noch etwas Hilfe? Also:

„In dem Maße, wie der Grad der externen Evidenz abnimmt, muss die interne Evidenz (ärztliche Kunst, Kompetenz) zunehmen“

 Also bitte, jetzt sind Sie aber schon ganz nah dran! Sie meinen, der letzte Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen? Bitte schön, so geht’s weiter im Text:

„Nur die Zunahme an interner Evidenz vermeidet in diesen Situationen eine unkontrollierbare Beliebigkeit in der Therapieentscheidung. Denn gerade in diesen Situationen kommt der Kompetenz  des Arztes, seinem Können und seiner Erfahrung die entscheidende Bedeutung zu.“

Und dann kommt der erste oben zitierte Satz, da capo. Eine runde Sache eigentlich! Und sie stammt von David Sackett, dem Begründer der Evidenzbasierten Medizin!

Es entspricht der medizinischen „Leitkultur“ unserer Tage, ausschließlich (natur-) wissenschaftlichen Studienergebnissen auf dem Altar des positivistischen Zeitgeistes zu huldigen. Wer zaghaft oder auch selbstbewusst darauf hinweist, dass es daneben auch noch eine, in der Praxis gewachsene Erfahrung gibt, der oder die wird sehr rasch als Ketzer denunziert und auf dem Scheiterhaufen der reinen medizinischen Lehre verbrannt. Zumindest, wenn es um Homöopathie geht: da gibt es einen Shitstorm, wenn man sich auf Erfahrung beruft, z.B. so (auf Twitter, und das ist die absolut harmlose Variante): Erfahrung? Ich kann es nicht mehr hören. Evidenz bedeutet Wissenschaft, der Rest kann weg… und so weiter.

Sehr geehrte Ordinarien medizinischer Fakultäten, liebe Chef- und Oberärzte, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der primärärztlichen Basisversorgung: kommen Sie alle ohne Ihre Erfahrungen aus jahre- und jahrzehntelanger Praxistätigkeit aus? Folgen Sie nur noch vorgegebenen Therapie-Algorithmen? Machen Sie sich und wir uns nicht als Menschen Schritt für Schritt überflüssig? Was machen wir in unklaren Entscheidungssituationen, bei multimorbiden Patienten, bei unerwartetem Nichtansprechen unserer Therapieentscheidungen, bei nicht tolerierbaren Wechsel- oder Nebenwirkungen unserer evidenzbasierten Standart-Therapien? Oder bei Menschen am Ende ihres Lebens, wenn manche Therapieoptionen ausgeschlossen, kontraindiziert oder von den Betroffenen schlicht  nicht (mehr) gewünscht werden?

Wie oft gelingt es uns denn, einen durch biomathematische Verfahren definierten „Normalpatienten“ mit einem individuellen Kranken zu vergleichen und ihm zu 100 Prozent gerecht zu werden? Ist es bewiesen, dass eine individuelle und erfahrungsgestützte Therapie im Einzelfall weniger zielführend ist als eine streng an Kriterien der Evidenzbasierung orientierte Behandlung? Die evidenzbasierte Medizin ist eine wesentliche Errungenschaft im Kampf gegen Beliebigkeit in der Therapie. Aber, wie schon Sackett hervorhob, ist EbM eben nicht nur der alternativlose Verweis auf wissenschaftliche Studienergebnisse, sondern beinhaltet  ein „Sowohl, als auch“, also das neben- und miteinander von Wissenschaft und Erfahrung. Wie Sackett es eben so treffend formuliert hat: Die Summe aus Beidem muss stimmen.

Die Homöopathie wegen – angeblichen! – Mangels an wissenschaftlichen Studienergebnissen aus Köpfen, Herzen und Weiterbildungsordnungen zu streichen ist nicht rational, sondern weltanschaulich begründet. Indem man die vorhandenen Ergebnisse aus Grundlagen- und Versorgungsforschung negiert, wird im aktuellen Diskurs auch gleich der Wert von ärztlicher Erfahrung über Bord gekippt. Von den positiven Erfahrungen zahlloser Patientinnen und Patienten ganz zu schweigen! Es wird der Einfachheit halber unterstellt, dass auch die Erfahrung der Menschen bedeutungslos wären, weil die Wissenschaft es allemal besser weiß, was einem kranken Menschen gut zu tun hat und was nicht. Diese Sicht hat, mit Verlaub, etwas selbstgerecht Autoritäres an sich, und die Zensur alternativer Behandlungsoptionen wie der Homöopathie ist, wie jede Zensur auch ein potenzieller Schritt in die Unfreiheit. Dagegen sollten sich all jene wehren, denen ihre persönlichen, aber auch die politischen Freiheiten wichtig und wertvoll sind, die uns unsere freiheitliche Demokratie bietet!

Dr. med. Ulf Riker, 2. DZVhÄ-Vorsitzender

2022-07-25T17:32:10+02:00

DZVhÄ zum Aus der Weiterbildung Homöopathie in Baden-Württemberg

Berlin, 23. Juli 2022.
Die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben in ihrer heutigen Kammerversammlung gegen den Erhalt der Zusatzbezeichnung Homöopathie gestimmt. Damit haben sie nicht nur gegen Vielfalt im Sinne der Integrativen Medizin unter Einbezug der Homöopathie plädiert, sondern auch entgegen vorhandener Faktenlage das Narrativ der fehlenden Wissenschaftlichkeit wiederholt.

Dr. Michaela Geiger, 1. Vors. DZVhÄ e.V.

„Damit sind sie“, so Dr. med. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), „nicht nur zahllosen Patient:innen, sondern auch deren qualifizierten Ärzt:innen ohne Not in den Rücken gefallen“.
Das Abstimmungsergebnis ist auch ein beschämendes Zeichen dafür, dass menschlich-ärztliche Erfahrung im Vergleich zu reiner Wissenschaftsgläubigkeit erneut an Boden verloren hat. Quo vadis?

2022-07-25T08:47:46+02:00

Brief an die BÄK zur Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie

Mit Unverständnis haben wir die Entscheidung des 126. Deutschen Ärztetages zur Kenntnis genommen. Sowohl das formale Prozedere der Abstimmung als auch die Begründung des Entscheides sind für uns als ärztliche Kolleg:innen nicht nachvollziehbar.

Deshalb legen wir im Folgenden unseren offenen Protest ein:

Formales

„Die Einberufung zum ordentlichen Ärztetag soll mindestens vier Wochen vor dem Ärztetag unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergehen“, so steht es in § 2.1 der Geschäftsordnung des Ärztetages. Außerdem heißt es dort (§ 7): „Dringende Anträge über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, müssen […] begründet werden.“

Der Antrag auf Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) wurde erst am Tag der Abstimmung von 7 Delegierten gestellt (siehe Beschlussprotokoll, ein Wortprotokoll über den Hergang der Abstimmung liegt uns nicht vor). Die besondere Dringlichkeit des Antrages wurde laut Beschlussprotokoll nicht begründet.

Eine solche war auch nicht gegeben, weil das Thema bereits seit dem 122. Deutschen Ärztetag in Erfurt auf der Agenda stand (damals mit einem Votum für den Erhalt der Homöopathie in der MWBO), alle Landesärztekammern bereits ihre eigenen Entscheidungen getroffen hatten und aktuell auch keine relevanten oder neuen Tatbestände vorlagen, die eine dringende Änderung des Votums von 2018 erforderlich gemacht hätten.

Der Antrag auf Änderung der Muster-Weiterbildungsordnung hätte nach unserer Meinung ob seiner grundsätzlichen und zukünftigen Bedeutung auch nicht unter dem Unterpunkt „Verschiedenes“ in die Tagesordnung des Ärztetages aufgenommen werden dürfen. Als Antrag zur Änderung der Muster-Weiterbildungsordnung hätte dieser TOP gesondert ausgewiesen werden müssen.

Die Dramaturgie des formalen Prozedere war allem Anschein nach bewusst gewählt:

Im „Hauruckverfahren“ das Thema mit dem Minimum notwendiger Stimmen auf die Agenda heben, damit Zeit- und Abstimmungsdruck erzeugen und darauf hoffen, dass unter dem gewaltigen Druck anderer gewichtiger Themen das Thema Homöopathie nebenbei, rasch und endgültig erledigt werden kann.

Wesentlicher Teil dieser Strategie war: eine fachliche und sachliche Auseinandersetzung mit Vertretern der Homöopathie ebenso zu verhindern wie eine kritische Würdigung vorliegender Ergebnisse aus wissenschaftsbasierter Forschung.

Im Handstreich wurde der Sinn einer frühzeitigen Bekanntgabe der Tagesordnung ausgehebelt, nämlich eine fundierte Auseinandersetzung mit einem zur Abstimmung stehenden Thema überhaupt erst zu ermöglichen.

Die Konsequenz: Eine große Zahl an Delegierten ist ihren eigenen ärztlichen Kolleg:innen in den Rücken gefallen, gerade so, als wäre es das Selbstverständlichste der Welt, Ärzt:innen ihre Seriosität, womöglich sogar Zurechnungsfähigkeit, auf jeden Fall aber ihr Recht auf Anhörung als demokratische Grundvoraussetzung abzusprechen, wenn sie sich der Homöopathie zugewandt haben.

Inhaltliches

Der Antrag auf Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der MWBO wurde pauschal mit dem Fehlen wissenschaftlicher Studien als Beleg für einen evidenzbasierten Einsatz begründet.

Diese Darstellung ist nicht zutreffend!

Eine Anhörung von Vertreter:innen der ärztlichen Fachgesellschaft Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und von Wissenschaftlern hätte eine Klärung und Korrektur herbeiführen können [1-6]. Eine tatsächliche Beschäftigung mit der aktuellen Studienlage über das reine „Hörensagen“ hinaus hätte womöglich in vielen Fällen zu Kritik und Zweifel am Sinn des Antrages beigetragen. Die Delegierten haben sich hingegen allein auf die seit Jahren stereotyp wiederholten Darstellungen einer kleinen Clique sogenannter Skeptiker bezogen.

Dieses Vorgehen steht einer sachbezogenen und ausgewogenen Meinungsbildung auf dem Boden von Fakten diametral gegenüber. Ein großer Teil der Delegierten hat insofern die Sorgfaltspflicht in der Vorbereitung der Abstimmung verletzt.

Als Anschlussbegründung wird auf das Fehlen wissenschaftlicher Studien hingewiesen, weswegen die Grundsätze fehlten, nach denen in einem kolle­gialen Gespräch der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden könne.

Diese Darstellung ist ebenfalls nicht zutreffend!

Gerade weil zahlreiche Studien (Grundlagenforschung [2,3], Versorgungsforschung [5,6], Eingang in S3-Leitlinie [4]) vorliegen, konnten die kollegialen Prüfungsgespräche vor den Ärztekammern in den letzten Jahren den Anspruch der Wissenschaftlichkeit konkret hinterfragen. Damit wurden die Nachprüfbarkeit der seit Jahrzehnten von den Ärztekammern kontrollierten Curricula einerseits sowie die in Fallseminaren erworbene Qualifikation und Erfahrung hinsichtlich der konkreten Anamneseführung, Fallanalyse und homöopathischer Arzneiwahl sogar optimiert, ihre Plausibilität erhöht und ihre wissenschaftliche Basierung untermauert.

Haben abstimmungsberechtigte Delegierte je an entsprechenden Prüfungen vor den Ärztekammern teilgenommen?

Schlussfolgerung

Vor diesem Hintergrund ist das Votum der Delegierten des 126. Deutschen Ärztetages 2022 in Bremen

  • kurzsichtig, weil es zukünftig genau jene Menschen (durch Vorent­halten einer zukunftssicheren quali­fizierten ärztlichen Homöopathie) bestraft, die schon immer bewusst und durch eigene Bemühungen um Gesund­erhaltung, nicht zuletzt mittels nicht unerheblicher Eigenleistung ihren präventivmedizini­schen und damit auch ökonomischen Beitrag in einem stabilen Patient-Arzt-Setting geleistet haben und auch weiterhin leisten wollen
  • nicht nachvollziehbar, weil Patientenwünsche (Säule 3 der Evidenz­basierten Medizin nach D.L. Sackett) komplett unberücksichtigt bleiben
  • undemokratisch, weil die Bevölkerung bzw. zukünftige Patient:innen zu keinem Zeitpunkt in die Entscheidung einbezogen oder auch nur mitgedacht waren, deren Konsequenzen sie freilich zukünftig zu tragen haben
  • willkürlich, weil die vorhandene wissenschaftliche Datenlage zu Evidenz und Wirksamkeit der Homöopathie komplett ignoriert wurde
  • sicherheitsgefährdend, weil die Integration der Homöopathie in eine lege artis praktizierte ärztliche Patientenversorgung allein aus theoretischen bzw. weltanschaulichen Gründen zukünftig verhindert wird
  • respektlos gegenüber qualifizierten und bewusst integrativ arbeitenden (Fach-)Kolleg:innen.

Als homöopathisch qualifizierte (Fach-)Ärzt:innen sind wir Pflichtmitglieder unserer jeweiligen Ärzte­kammern. Wir verknüpfen unseren begründeten Protest mit der grundsätzlichen Frage, wie Gremien­arbeit, Entscheidungs­findung und Beschlussfassungen zukünftig transparenter, v.a. aber auch faktenbasiert und ideologiefrei gestaltet werden können.

Unser Versprechen

Patientinnen und Patienten werden sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass wir als qualifi­zierte (Fach-)Ärzt:innen größtmögliche Therapie­sicherheit und individuelle Behandlung im Rahmen einer integrativmedizinisch ausgerichteten Versorgung unter besonderer Berücksichtigung der Homöopa­thie gewährleisten!
Das sind wir in erster Linie den Menschen schuldig, aber selbstverständlich auch den Kostenträgern, die Homöopathie im Rahmen ihrer Satzungsleistungen bzw. in Selektivverträgen erstatten und dabei auch die ökonomischen Vorteile einer Therapieform schätzen, nämlich kurative und präventive Behandlungseffekte miteinander zu kombinieren.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)

Dr. med. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende

Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender

Gerhard Antrup, Vorstand Finanzen

Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr, Vorstand Weiterbildung

2022-07-20T09:34:47+02:00
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