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DZVhÄ: Globuli sind nie Impfersatz

Berlin, 3. Mai 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat bereits zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit Covid-19 zunächst sämtliche Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Gesundheitsbehörden zu berücksichtigen seien. Es wurde außerdem klargestellt, dass die Nennung homöopathischer Einzelarzneien zur Behandlung schwerer Corona-Verläufe unterbleiben sollte, weil dies nicht den Regeln der Homöopathie Hahnemanns entspricht und Patient*innen zu Fehlschlüssen oder unkontrollierter Selbstbehandlung verleiten kann.

Im Laufe der Pandemie haben zahlreiche ärztliche Kolleginnen und Kollegen, die über eine homöopathische Zusatzausbildung sowie langjährige Praxiserfahrung verfügen, in sorgfältiger Abwägung konventionell-medizinischer Notwendigkeiten und individueller Besonderheiten die Erfahrung gemacht, dass gezielt ausgewählte homöopathische Arzneien in der Lage sind, die Krankheits-Symptomatik abzumildern und Krankheitsverläufe abzukürzen. „Für homöopathisch tätige Ärzt*innen gilt das im Übrigen nicht nur bei Covid-19, sondern auch bei anderen, vielfach viralen Infekten, bei denen die Therapieoptionen der konventionellen Medizin nicht selten eingeschränkt sind.  Ob Homöopathie zum Einsatz kommt oder nicht liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen, aufgeklärten Patienten und in der Erfahrung der Ärzt*innen.“ betont Dr. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ.

Impfungen dienen der Vorbeugung von Erkrankungen. Wirksame Impfstoffe sind gerade in einer Pandemie wichtige Hilfen für Menschen, die sich schützen wollen und die auch geschützt werden müssen. Homöopathisch ausgebildete und tätige Ärzt*innen sind nicht automatisch Impfgegner, wie immer wieder unterstellt wird. Riker weist darauf hin, dass „die Abwägung, ob im Einzelfall der erwünschte Impferfolg mögliche Neben- und Folgewirkungen einer Impfung überwiegt, einer sorgfältigen Analyse, Aufklärung und Beratung durch Ärzt*innen mit einschlägiger Erfahrung“ bedarf.

Es bleibt in der Eigenverantwortung einzelner Apotheker*innen, in Eigenregie oder auf Wunsch von Ärzt*innen (oder Heilpraktikern) aus Impfstoffen (oder anderen Medikamenten) homöopathische Präparate herzustellen. Dabei sind arzneimittelrechtliche Vorschriften einzuhalten. Eine explizite Aufklärung darüber, dass diese Präparate definitiv kein Ersatz für eine Impfung sind, ist zwingend erforderlich.

„Ausleitung“ meint im naturheilkundlichen Sinne „Entgiftung“. Impfstoffe sind primär keine „Gifte“, ihre immunologische Wirkung ist erwünscht. Das Auftreten von Krankheitssymptomen nach einer Impfung ist eine Eigenreaktion des Organismus auf die Impfung. Die auftretenden Erscheinungen lassen sich nicht „ausleiten“, aber homöopathisch und individuell behandeln. Präparate aus Krankheitsprodukten oder auch herkömmlichen Arzneien (also auch aus Impfstoffen) können erfahrungsgemäß dazu beitragen, Symptome zu lindern. Dasselbe Ziel lässt sich aber prinzipiell auch mit den bereits bekannten und handelsüblichen homöopathischen Arzneien erreichen.

Der DZVhÄ appelliert an seine Mitglieder, sich der Behandlung von Corona-Patient*innen oder Geimpften mit Folgeerscheinungen mit besonderer Sorgfalt zu widmen, rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die eigene Erfahrung in der Behandlung von Covid-19 selbstkritisch zu reflektieren. „Dazu gehört, dass wir unsere Patient*innen über Möglichkeiten, Grenzen und Folgewirkungen einer Impfung, einer homöopathischen Begleitung, bei einer unzureichend behandelten Krankheit aber auch über drohende Komplikationen vollumfänglich aufklären. Gegebenenfalls überweisen wir sie an ärztliche Kolleg*innen oder in die Klinik“, sagt Dr. Michaela Geiger, 1. Vorsitzende des DZVhÄ.

Kontakt:

Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ)
Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 325 9734 0, Fax: (030) 325 9734 19
E-Mail: presse@dzvhae.de
Internet: www.dzvhae.de

2021-05-08T13:13:38+02:00

Erstattung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen der GKV

Grundsätzlich gilt, dass zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Medikamente nur direkt auf den Namen des Patienten verordnet werden können bei

  • Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Vorliegen einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Ausnahmeindikation entsprechend der aktuellen Anlage 1 der gültigen Arzneimittelrichtlinie
    (Link: https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/17/).

Auch im Rahmen der Selektivverträge Homöopathie der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH werden daher grundsätzlich keine Kosten für homöopathische Arzneimittel übernommen. Es gelten die oben genannten Ausnahmen. Im Übrigen müssen notwendige homöopathische Arzneimittel vom Patienten privat getragen werden.

In ihrer Satzung können Krankenkassen die Übernahme der Kosten für homöopathische Mittel jedoch abweichend regeln. Jede Krankenkasse informiert ihre Versicherten auf Nachfrage über die jeweils geltende Regelung. Beispielhaft genannt seien folgende Krankenkassen, die entsprechende Kostenübernahmemöglichkeiten in ihrer Satzung regeln: Techniker Krankenkasse, Hanseatische Ersatzkrankenkasse u.a.m.

2022-04-05T11:57:21+02:00

Standpunkt des DZVhÄ gegen Rechts!

Berlin, 30. März 2021. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) steht für eine offene und pluralistische Gesellschaft, in der ein toleranter und respektvoller Umgang gepflegt wird. Der DZVhÄ wendet sich entschieden gegen Strömungen, die unsere Gesellschaft spalten, Minderheiten ausgrenzen oder totalitäres Gedankengut verbreiten.

Unsere Standpunkte

  1. Wir distanzieren uns ausdrücklich von einer Partei, in der die Zeit des Nationalsozialismus als Vogelschiss der Geschichte dargestellt wird. Wir stellen fest, dass es zwischen rechtsextremen Gedanken und Bewegungen einerseits und dem ärztlichen Berufsethos andererseits keine Brücken geben kann und gebaut werden dürfen.
  2. Wir bekennen uns zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit als Grundlagen einer werteorientierten und offenen Gesellschaft mündiger und selbstbestimmter Bürgerinnen und Bürger.
  3. Wir erwarten Respekt und Toleranz als Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  4. Wir verurteilen verbale Angriffe auf demokratische Werte, Verrohung der Sprache und Ausgrenzungen im öffentlichen Raum.
  5. Wir sind überzeugt, dass ein Bemühen um friedliches Zusammenleben und die Möglichkeit aktiven Mitgestaltens in einem „bunten“ Miteinander die Resilienz der Gesellschaft gegenüber braunen Umtrieben stärkt.

Der DZVhÄ verwehrt sich gegen Versuche, den Verband bzw. die Homöopathie an sich in Verbindung mit rechtem Gedankengut oder Parteien zu bringen – dies gilt für Gegenwart und Vergangenheit gleichermaßen. Immer wieder wird kolportiert, dass es zwischen der Homöopathie und der nationalsozialistischen Ideologie eine Gemeinsamkeit gebe. „Eine solche Sicht kann man nur als Geschichtsklitterung bezeichnen“, schreibt der Medizinhistoriker Prof. Dr. Robert Jütte in einer historischen Expertise. Der DZVhÄ hatte sich 2013 in seiner „Weimarer Erklärung“ dazu verpflichtet, die eigene Geschichte zwischen 1933 und 1945 zu erforschen und aufzuarbeiten. Wir verweisen auf das Buch von Prof. Dr. Florian G. Mildenberger: „Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus – Bestandsaufnahme, Kritik, Interpretation“. In den Jahren des Nationalsozialismus hat der DZVhÄ durch Wegschauen, falsche Verbeugungen und Ausblenden der Welt jenseits der eigenen Praxis Mitschuld auf sich geladen.

Der DZVhÄ-Bundesvorstand:
Dr. med. Michaela Geiger – 1. Vorsitzende
Dr. med. Ulf Riker – 2. Vorsitzender
Dr. med. Gerhard Antrup – Vorstand Finanzen
Dr. med. Alexandra Schulze-Rohr – Vorstand Fort- und Weiterbildung

 

2024-08-14T14:30:08+02:00

Dr. med. Stefanie Jahn über Covid-19 Herausforderungen

Gespräch mit Dr. med. Stefanie Jahn über die Herausforderungen, die mit der Covid-19-Pandemie vor uns liegen (April 2020).

Ärztliche Homöopathie: Frau Dr. Jahn, Sie sind Ärztin, unter anderem für Homöopathie, und an einer renommierten Klinik für Naturheilkunde in Deutschland tätig. Wie schätzen Sie heute, sechs Wochen nach offizieller Ausrufung der Covid-19-Pandemie, deren Risikopotenzial generell und, speziell, für die Gesellschaft in Deutschland ein?

Stefanie Jahn: Zunächst: Das SARS-Cov-2-Virus ist ein neuartiges Virus, das sich offenbar schnell verbreitet. Über den Immunschutz wissen wir wenig. Auch die ausgelöste Infektionskrankheit Covid-19 ist in ihrer Komplexität und ihren unterschiedlichen Verläufen neu. Die Medizin – und das gilt für die konventionelle Medizin wie für Naturheilverfahren und die Homöopathie – verfügt über kein Mittel, von dem wir gesichert sagen könnten: es hilft. Studienergebnisse zu den eingesetzten Behandlungsmethoden stehen bislang aus.

Allein die mehrfachen Unbekannten bergen naturgemäß hohe Gefahren. Hinzu kommt, dass wir nicht wissen, wie viele Menschen sich weltweit tatsächlich infiziert haben und wie viele an dem Virus oder mit dem Virus verstorben sind. Wir müssen davon ausgehen, dass die Zahlen erheblich höher sind als die Zahl der offiziell bestätigten Fälle. Zu berücksichtigen sind überdies soziale, psychische und wirtschaftliche Folgeerscheinungen.

Wie beurteilen Sie angesichts dessen das bisherige Vorgehen zur Eindämmung der Pandemie seitens der verantwortlichen Mediziner und Politiker in Deutschland?

Auch wenn die Einschränkungen massiv sind, scheinen mir die Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Klinken auf einen möglichen Ansturm vorzubereiten, bislang vernünftig. Ich habe den Eindruck, dass die Politik sich ihrer hohen Verantwortung bewusst ist, Entscheidungen differenziert trifft und sich neuen Erkenntnissen anpasst, also insgesamt besonnen agiert.

Dabei ist klar, dass eine solche Krise nicht von Einzelnen allein gemeistert werden kann. Wir brauchen eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit von erfahrenen Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Bereiche: Medizin, Psychologie, Wirtschaft, Soziologie, aber unbedingt auch Kunst und Kultur.

Je länger die Krise und die verhängte, öffentliche Quarantäne dauern, desto wichtiger wird ein Diskurs über unsere Werte, über Prioritäten unseres Lebens und über die Frage, wie wir künftig zusammen leben wollen.

Es ist wie bei jeder Erkrankung: Je schwerer und Existenz bedrohender sie ist, umso wesentlicher wird die Frage notwendiger Veränderungen nach Überwindung der Krise. Damit eröffnen sich auch Chancen.

Die konventionelle Medizin verfügt bislang über keine Arzneimittel, Impfstoffe oder sonstige, Erfolg versprechende Behandlungsmethoden gegen Covid19. – Wie schaut es im naturheilkundlichen und homöopathischen Bereich aus?

Sehr wichtig ist, dass präventive oder symptomatische Maßnahmen unterschieden werden von kausalen bzw. spezifischen Therapien. Kausale Therapien gibt es bislang nicht.

Dies vorangestellt würde ich jedoch nicht sagen, dass die konventionelle Medizin über keinerlei Erfolg versprechende Behandlungsmethoden von COVID-19 verfügt: Ohne intensivmedizinische Maßnahmen würden mit Sicherheit noch viel mehr Menschen sterben. Allerdings stehen diese selbst in industrialisierten Ländern nur einem begrenzten Teil der Bevölkerung zur Verfügung, in anderen Regionen der Welt sogar nur in einer verschwindend geringen Zahl.

Bedenkt man dies, kommt der Vorsorge eine hohe Bedeutung zu. Und hier kann die Naturheilkunde einiges beitragen. Denn die einfachste Form der Prävention ist ein gesundes Immunsystem, unter anderem durch eine vollwertige Ernährung mit Kräutern und Gewürzen, die reich an sekundären Pflanzenstoffen sind, und die antivirale und antibakterielle Potenziale haben. Ätherische Öle und Aromastoffe haben ebenfalls diese Fähigkeiten. Auch Verfahren der Mind-Body-Medizin, wie regelmäßige Atem- und Entspannungsübungen körperliche Betätigung an der frischen Luft, ausreichender Schlaf, Wechselduschen, Nasenspülungen und Inhalationen und dergleichen sind sehr hilfreiche vorbeugende Maßnahmen.

Von homöopathischer Seite gibt es zunehmend mehr Berichte über erfolgreiche Behandlungen von SARS-CoV-2-Infizierten und an Covid-19 Erkrankten, aus Indien, aber auch aus Brasilien, Thailand, China, Kuba, der Türkei und, nicht zuletzt, auch aus Deutschland, Großbritannien, Italien und weiteren europäischen Ländern. Mitunter werden Homöopathika prophylaktisch eingesetzt.

Aber, man muss sehr deutlich sagen: Wir stehen am Anfang dieser Pandemie. Und noch gibt es keine validen, wissenschaftlich fundiert ausgewerteten Daten zu Behandlungsverläufen und -ergebnissen. Zurückhaltung bei Aussagen im Hinblick auf Erfolge der jeweiligen Behandlungsmethoden oder Arzneimittel halte ich momentan für geboten.

Damit vertreten Sie die Linie des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), der seinen Mitgliedern zu Beginn der Pandemie empfohlen hatte, den Weisungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu folgen und zur Zurückhaltung hinsichtlich Aussagen zu angeblichen Möglichkeiten homöopathischer Behandlungen von Covid-19-Erkrankten riet.

Innerhalb des Verbandes gibt es aber auch andere Stimmen: Kolleginnen und Kollegen, die auf einen offensiveren Auftritt der ärztlichen Homöopathen drängen…

Man kann sich an die Vorgaben des RKI halten und sich dennoch offensiv positionieren. Das muss sich nicht ausschließen, und das macht der DZVhÄ meines Erachtens auch in sehr verantwortungsbewusster Form.

Tatsache ist, dass seit Beginn der Corona-Pandemie Homöopathen und Homöopathinnen in vielen Ländern tätig werden. Die Nachfrage nach homöopathischer Behandlung und anderen integrativen Methoden ist groß, auch in Deutschland. Einige Homöopathika beispielsweise sind zeitweise ausverkauft. Ob man mit einer homöopathischen Behandlung bei schweren Fällen wirklich etwas ausrichten kann, wissen wir noch nicht – aber wenn diese Behandlung dazu beiträgt, dass aus den leichteren Anfangsstadien keine schweren Fälle werden, wäre das ein relevanter Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems.

Es ist sinnvoll und vor dem Hintergrund, dass viele Menschen Homöopathie anwenden, auch wichtig, dass wir uns mit den Chancen, aber auch den Grenzen einer homöopathischen Behandlung auseinanderzusetzen, Behandlungen mit Qualitätsmerkmalen versehen, Erfahrungen analysieren und die Öffentlichkeit darüber informieren.

Der DZVhÄ hat hierzu ein Projekt gestartet, das die Krankheits- und Behandlungsverläufe von homöopathisch behandelten SARS CoV 2/COVID19- Patientinnen und Patienten generieren soll. Ziel ist, mittels einer ausreichenden Anzahl von präzisen Fallaufnahmen eine standardisierte Auswertung zu ermöglichen. Auch auf internationaler Ebene laufen solche Projekte mit dem Ziel, die Daten zusammenzuführen und die Ergebnisse abzugleichen. So funktioniert verantwortungsbewusste, zukunftsorientierte Medizin, sowohl homöopathisch als auch konventionell.

Den „Offensiveren“ unter den homöopathischen Ärzten in Deutschland scheint das nicht zu genügen. Sie sagen, die Homöopathie habe bereits große Erfahrung und kenne auch aus der Erfahrung mit der Bekämpfung von früheren Epidemien wirksame Arzneimittel. Dabei wird vor allem auf angebliche homöopathische Behandlungserfolge während der „Spanischen Grippe“ im Jahr 1918 verwiesen.

Die Geschichte der Homöopathie ist eng verknüpft mit Berichten über positive Erfahrungen bei früheren Epidemien und Pandemien. Große Anerkennung und Popularität bekam die Homöopathie durch ihr Wirken bei Cholera- und Gelbfieberepidemien. Diese Erfolge waren ein Grund, dass die Homöopathie an Popularität gewann und zum Beispiel vor 200 Jahren in Österreich legalisiert wurde. Seitdem ist aber viel passiert: Die konventionelle Medizin hat sich weiterentwickelt, und brachiale Methoden, deren Vermeidung der Homöopathie ebenfalls zu Erfolgen verhalf, gehören überwiegend der Vergangenheit an.

Hinzu kommt, dass die Beurteilung der Ergebnisse homöopathischer Behandlungen während der Spanischen Grippe sehr differenziert erfolgen muss. Allein schon, weil die Methoden – Kriterien und Kontrollen – häufig nicht mehr nachvollziehbar sind, mit denen die Daten erhoben wurden. Diese reichen von statistischen Auswertungen zu unpräzisen Angaben.

Interessant bleiben jedoch Berichte, die darauf hinweisen, dass die Behandlungsergebnisse von Homöopathen umso besser waren, je früher die Behandlung begann. War bereits eine der für die „Spanische Grippe“ typischen Komplikationen wie eine Pneumonie eingetreten, sah die Prognose ähnlich düster aus wie unter der konventionellen Therapie.

Allerdings ist damit noch nicht gesagt, wie die homöopathische Behandlung im Einzelnen aussah – ob ein Konstitutionsmittel, ein Epidemikum, eine Nosode zum Einsatz kamen; auch nicht, ob und welche Zusatzmaßnahmen ergriffen oder unterlassen wurden. Zu berücksichtigen sind auch Ort und Zeitpunkt der Behandlung. Fand sie zu Beginn oder am Ende der Pandemie der Spanischen Grippe statt, als die Todesrate generell geringer war, oder im Oktober und November 1918, als die Seuche offenbar am virulentesten war und weltweit die meisten Menschen verstarben.

Was folgt daraus für die Corona-Pandemie? Was soll und kann, Ihrer Ansicht nach, ein homöopathischer Arzt, eine homöopathische Ärztin jetzt und heute tun? Wie kann und sollte der Verband sich in die Debatte um mögliche Vorsorgemaßnahmen und Behandlungsformen einbringen?  

Seit einigen Tagen liegen die Ergebnisse einer FORSA-Umfrage vor. Dieser zufolge ziehen 60 Prozent der Befragten eine homöopathische Behandlung im Falle einer COVID-19 Erkrankung in Betracht. Rund 40 Prozent der Befragten befürworten die Erforschung von Methoden zur Vorbeugung gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus und der Behandlung von COVID-19 nicht nur mit der konventionellen, sondern auch der homöopathischen Medizin.

Überdies sitzen die Menschen nicht auf einen Impfstoff wartend da. Sie möchten etwas für sich, für ihre Gesundheit und für ihr Immunsystem tun. Eine Infektion mit dem Corona-Virus verläuft sehr unterschiedlich, auch bei Menschen mit Vorerkrankungen. Das heißt, der Prävention einer Infektion und der Vorbeugung eines schweren Verlaufs bei einer Infektion kommt eine große Bedeutung zu. Hier kann die Homöopathie eine Rolle spielen.

Viele homöopathische Ärztinnen und Ärzte weltweit behandeln Corona-Infizierte bzw. an COVID-19 Erkrankte. Behandlungen müssen unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten stattfinden. Integrative Methoden wie Homöopathie, anthroposophische Medizin, Naturheilverfahren und Traditionelle Chinesische Medizin sollten hier einbezogen werden, und Forschung muss auf der Grundlage einer guten medizinischen Praxis (Good Medical Practice) stattfinden.

Der DZVhÄ sollte auf die Potentiale einer homöopathischen Behandlung während der Corona-Pandemie hinweisen und hierfür mit den Verantwortlichen in Kontakt treten. Ein Ziel sollte die Erforschung homöopathischer Behandlungen und ihrer Effekte bei der derzeitigen Pandemie sein. Ihren Mitgliedern sollte der Verband Forum sein, Erfahrungsaustausch ermöglichen und Handlungsempfehlungen geben.

2021-03-31T11:39:31+02:00
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