Aus- und Fortbildung
„Es ist eine Tatsache, dass Homöopathie vielen Menschen hilft. Wichtig ist, dass es jemand macht, der weiß, wann sie nicht mehr helfen und dann auf normale schulmedizinische Verfahren umsteigen kann. Ich sehe die Homöopathie als eine komplementäre Medizin. In Verbindung mit guter medizinischer Ausbildung macht das Sinn.“
– Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, ehemaliger Präsident der Bundesärztekammer
www.weiterbildung-homoeopathie.de
Für die ärztliche Weiterbildung in der Homöopathie gibt es klar umrissene Strukturen, die auf dieser Seite nur kurz angerissen werden. Die Weiterbildung Homöopathie ist ein wesentliches Kernthema des DZVhÄ, deshalb widmen wir ihr eine eigene Webseite: www.weiterbildung-homoeopathie.de
Zusatzbezeichnung/Zusatzweiterbildung Homöopathie
Der Weg zur erfolgreichen homöopathischen Tätigkeit in der ärztlichen Praxis beginnt in der Regel mit der Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie, sofern diese von der zuständigen Landesärztekammer angeboten wird. Struktur und Lernziele der hierfür erforderlichen Weiterbildung definieren diese Landesärztekammern in ihren jeweiligen Weiterbildungsordnungen und erteilen die Zusatzbezeichnung nach bestandener kammerinterner Prüfung.
Eine erworbene Zusatzweiterbildung Homöopathie kann lebenslang und auf dem Praxisschild geführt werden, auch wenn die jeweilige Landesärztekammer diese mittlerweile nicht mehr anbieten sollte.
Homöopathie-Diplom
Bei dem Homöopathie-Diplom handelt es sich um einen Qualifikationsnachweis durch den DZVhÄ, der unabhängig oder als Ergänzung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie erworben werden kann.
Das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ bekommt zurzeit einen neuen, gewichtigen Stellenwert. Im Zuge der weitgehenden Abschaffung der Zusatzweiterbildung Homöopathie durch die Landesärztekammern wird das DZVhÄ-Diplom zum Maßstab und zur sichtbaren Qualifikation für die ärztliche Homöopathie.
Homöopathie als freiwillige Kassenleistung
Die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist für Patient/innen und für viele Ärzt/innen elementar wichtig. Rund 70 Krankenkassen bieten die Homöopathie als freiwillige Kassenleistung an. Voraussetzung zur Teilnahme an den Versorgungsverträgen Homöopathie bzw. Integrative Medizin ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
Eine schnelle Übersicht zu den Versorgungsverträgen bietet dieser übersichtliche Flyer: PDF-DOWNLOAD.
Veranstaltungen DZVhÄ
Hier finden Sie Veranstaltungen, die der DZVhÄ selbst organisiert und solche, bei denen der DZVhÄ aktiv beteiligt ist.
Das umfangreiche Angebot zur ärztlichen Weiter- und Fortbildung Homöopathie in den Landesverbänden des DZVhÄ finden Sie im Bereich Weiterbildung (Veranstaltungskalender)