Homöopathie sei gefährlich, heißt es immer wieder. So auch am 19. Mai im ARD Magazin Kontraste: Gefährliche Homöopathie und die Rolle der Apotheker titelten die Autoren, die der Skeptiker-Szene gefährlich nahe stehen.
Der angebliche Grund für die Gefährlichkeit der Therapiemethode: wirksame andere Therapien würden unterbleiben und Krankheiten könnten schlimmstenfalls zum Tode führen. Vorgetragen wird diese verunsichernde Darstellung ausschließlich von Personen, die sich mit der Praxis ärztlicher Homöopathie entweder noch nie, nur sehr oberflächlich oder aber auf rein theoretischer Ebene beschäftigt haben.
Wir stellen klar:
Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte haben wie alle ihre KollegInnen ein abgeschlossenes Medizinstudium absolviert, die meisten eine Facharztausbildung, alle sind durch wissenschaftsbasierte Medizin sozialisiert. Hinzu kommt eine oft jahrelange praktische Tätigkeit in Kliniken, dabei erwächst aus Wissen Schritt für Schritt Erfahrung. Das gilt für sämtliche Ärzt*innen, egal welcher Fachrichtung oder Zusatzqualifikation, also auch für diejenigen Ärzt*innen, die sich schließlich der Homöopathie zugewandt haben.
- Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen kennen die Krankheiten, Spontanverläufe und möglichen Komplikationen, für die sie besonders qualifiziert sind. Sie kennen erforderliche diagnostische Schritte ebenso wie Behandlungsoptionen der konventionellen Medizin. Und das ist gut so, denn eine breit gefächerte Kompetenz bedeutet Sicherheit für die PatientInnen auch dann, wenn Gefahr droht.
- Homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte wenden Homöopathie dann an, wenn Patienten dies wünschen. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen für ihren effektiven Einsatz gegeben sein: die Krankheit muss der Homöopathie grundsätzlich zugänglich sein, ärztlicherseits ist entsprechende Erfahrung in der Behandlung einer Krankheit notwendig, und nicht zuletzt müssen auch die Patienten selbst in der Lage sein, durch Selbstbeobachtung ihre Symptome und Beschwerden möglichst präzise und detailgenau zu schildern, denn gerade das individuelle Symptomen-Mosaik stellt die Voraussetzung dar für eine korrekte Arzneiwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip.
- Behandelnde ÄrztInnen müssen sowohl in der Klinik, als auch im ambulanten Bereich jederzeit erreichbar sein, wenn sich Komplikationen abzeichnen und eine rasche therapeutische Intervention notwendig ist. Dies gilt umso mehr, wenn Arzt und Patient den Weg einer leitlinienorientierten Medizin verlassen und sich einer besonderen, meist individualisierenden Therapierichtung wie der Homöopathie zuwenden. In solchen Fällen ist rasche Entscheidung gefragt, ob eine homöopathische Behandlung durch eine konventionelle, medikamentöse oder chirurgische Therapie ersetzt oder zumindest ergänzt werden muss.
- Und noch ein weiterer Aspekt dient vor Allem im ambulanten Bereich der Patientensicherheit, nämlich die Beratungskompetenz speziell qualifizierter Apothekerinnen und Apotheker. Seit fast zwei Jahrzehnten gibt es eine Weiterbildungsmöglichkeit für diese Berufsgruppe: Naturheilverfahren und Homöopathie. Grundlagen, homöopathische Arzneien, konkrete Anwendung und richtige Dosierung gehören zum „Stoff“ der Kurse. Ziel ist die qualifizierte Beratung der Apothekenkunden z.B. bei der Selbstbehandlung, aber auch bei unerwarteten Arzneireaktionen. Apothekerinnen und Ärzte sprechen „mit einer Stimme“, weil Sie wissen, wovon sie reden.
Übrigens: wussten Sie schon, dass einer homöopathiekritischen Apothekerin aus Oberbayern ca. 700 Kolleginnen und Kollegen allein in Bayern gegenüberstehen, die in den letzten Jahren eine entsprechende Qualifikation erworben und sich aus Überzeugung der homöopathischen Beratung zugewandt haben? Bundesweit sind es nach Auskunft der Apothekerkammer Bayern sogar mehr als 2200 Apothekerinnen und Apotheker, und das ist umso erstaunlicher, als die Beratung der Kunden nicht honoriert wird.
Wir sehen: Homöopathie ist in Ärztlicher Hand und flankiert von ApothekerInnen eine absolut sichere therapeutische Ergänzung und oft auch Alternative!
Dr. med. Ulf Riker, 2. Vorsitzender des DZVhÄ